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Einsatz von 3D-Stadtmodellen für Partizipationsverfahren - cpe ...

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54<br />

Theoretische Grundlagen<br />

dabei jedoch die Entscheidung der Verwendung dieser Information in den Händen der z.B.<br />

städtischen Planern belassen. In einigen Fällen könnte bereits der Aufbau der Fragebögen<br />

manipulativen Charakter haben, beispielsweise durch beschränkte Wahlmöglichkeiten. Die<br />

Fälle, in denen es zwar eine in den Planungsprozess eingebundene Bürgervertretung mit<br />

Entscheidungsrechten gibt, jedoch die örtlichen Behörden die Zusammensetzung und<br />

Einflussnahme bestimmen können, werden unter dem Titel „Beschwichtigung“<br />

zusammengefasst. Mögliche Beschränkungen könnten Stimmrechte sein, die so verteilt sind,<br />

dass die Bürgervertreter keine Mehrheit erlangen können. Weitere Beispiele stellen eine<br />

Besetzung mit Personen mit Interessenkonflikten oder eine mangelnde Aufklärung der<br />

Mitglieder der Bürgervertretung über ihre Rechte dar.<br />

Die letzten drei Stufen der Partizipationsleiter beschreiben unter dem Titel „Bürgergewalt“<br />

tatsächliche Möglichkeiten der Einflussnahme.<br />

Mit der sechsten Stufe „Partnerschaft“, bezeichnet<br />

Arnstein die Vorhaben, in denen eine gemeinschaftliche<br />

Erarbeitung und Entscheidung über das Planungsziel<br />

erfolgt. Die Zusammenarbeit wird im Vorfeld auf dem<br />

Verhandlungswege strukturiert und kann <strong>von</strong> keiner der<br />

beiden Parteien während des Prozesses einseitig<br />

verändert werden.<br />

Die siebte Stufe „Delegation“ enthält solche Fälle, in<br />

denen die Entwicklung und Entscheidung über<br />

Zielalternativen eines Planungsprozesses an <strong>von</strong> den<br />

Bürgern bestimmte Dritte abgegeben wird. Dies können<br />

lokal gegründete Genossenschaftsunternehmen sein, die sich aus Vertretern der Zielgruppe<br />

und den Behörden zusammensetzen, aber auch vollständig unabhängige Dritte, die zu einer<br />

Rechenschaft gegenüber der Zielgruppe verpflichtet sind.<br />

Die finale Stufe beschreibt mit „Bürgerkontrolle“ die Abgabe der Entscheidungsgewalt sowie<br />

des Planungsprozesses an die Zielgruppe bzw. ein aus dieser gewähltes Gremium. Das<br />

Gremium entscheidet selbst darüber, welche technischen Experten heranzuziehen sind und<br />

auf welchem Wege mögliche Zielalternativen zu erarbeiten sind. Die finale Entscheidung über<br />

die Umsetzung wird ebenfalls <strong>von</strong> der Zielgruppenvertretung getroffen.<br />

Seines vereinfachenden Charakters der Einteilung in acht Stufen ist sich Arnstein bewusst.<br />

Direkt zu Beginn des Werkes wird eingeräumt, dass „… möglicherweise *auch+ 150 Stufen

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