Einsatz von 3D-Stadtmodellen für Partizipationsverfahren - cpe ...
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Theoretische Grundlagen<br />
dabei jedoch die Entscheidung der Verwendung dieser Information in den Händen der z.B.<br />
städtischen Planern belassen. In einigen Fällen könnte bereits der Aufbau der Fragebögen<br />
manipulativen Charakter haben, beispielsweise durch beschränkte Wahlmöglichkeiten. Die<br />
Fälle, in denen es zwar eine in den Planungsprozess eingebundene Bürgervertretung mit<br />
Entscheidungsrechten gibt, jedoch die örtlichen Behörden die Zusammensetzung und<br />
Einflussnahme bestimmen können, werden unter dem Titel „Beschwichtigung“<br />
zusammengefasst. Mögliche Beschränkungen könnten Stimmrechte sein, die so verteilt sind,<br />
dass die Bürgervertreter keine Mehrheit erlangen können. Weitere Beispiele stellen eine<br />
Besetzung mit Personen mit Interessenkonflikten oder eine mangelnde Aufklärung der<br />
Mitglieder der Bürgervertretung über ihre Rechte dar.<br />
Die letzten drei Stufen der Partizipationsleiter beschreiben unter dem Titel „Bürgergewalt“<br />
tatsächliche Möglichkeiten der Einflussnahme.<br />
Mit der sechsten Stufe „Partnerschaft“, bezeichnet<br />
Arnstein die Vorhaben, in denen eine gemeinschaftliche<br />
Erarbeitung und Entscheidung über das Planungsziel<br />
erfolgt. Die Zusammenarbeit wird im Vorfeld auf dem<br />
Verhandlungswege strukturiert und kann <strong>von</strong> keiner der<br />
beiden Parteien während des Prozesses einseitig<br />
verändert werden.<br />
Die siebte Stufe „Delegation“ enthält solche Fälle, in<br />
denen die Entwicklung und Entscheidung über<br />
Zielalternativen eines Planungsprozesses an <strong>von</strong> den<br />
Bürgern bestimmte Dritte abgegeben wird. Dies können<br />
lokal gegründete Genossenschaftsunternehmen sein, die sich aus Vertretern der Zielgruppe<br />
und den Behörden zusammensetzen, aber auch vollständig unabhängige Dritte, die zu einer<br />
Rechenschaft gegenüber der Zielgruppe verpflichtet sind.<br />
Die finale Stufe beschreibt mit „Bürgerkontrolle“ die Abgabe der Entscheidungsgewalt sowie<br />
des Planungsprozesses an die Zielgruppe bzw. ein aus dieser gewähltes Gremium. Das<br />
Gremium entscheidet selbst darüber, welche technischen Experten heranzuziehen sind und<br />
auf welchem Wege mögliche Zielalternativen zu erarbeiten sind. Die finale Entscheidung über<br />
die Umsetzung wird ebenfalls <strong>von</strong> der Zielgruppenvertretung getroffen.<br />
Seines vereinfachenden Charakters der Einteilung in acht Stufen ist sich Arnstein bewusst.<br />
Direkt zu Beginn des Werkes wird eingeräumt, dass „… möglicherweise *auch+ 150 Stufen