Einsatz von 3D-Stadtmodellen für Partizipationsverfahren - cpe ...
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Theoretische Grundlagen<br />
werden kann. Die Liste des „gefährdeten Erbes der Welt“ umfasst circa 30 Welterbestätten<br />
(Stand 2008).<br />
Ernste Gefahren, die diese Stätten bedrohen sind Kriege, Naturkatastrophen, städtebauliche<br />
Vorhaben, private Großvorhaben oder Verfall. Mit der „Roten Liste“ verfolgt die UNESCO das<br />
Ziel, betroffene Welterbestätten in den öffentlichen Fokus zu rücken, um somit bedrohtes<br />
Welterbe zu schützen. Es ist jedoch mit keinerlei Sanktionen seitens der UNESCO verbunden.<br />
Wird eine Welterbestätte auf die „Rote Liste“ gesetzt, so wird sie erst wieder <strong>von</strong> dieser<br />
entfernt, wenn alle Gefahren abgewendet werden konnten oder sich der Zustand der Stätte<br />
nachhaltig verbessert hat. (vgl. UNESCO-Manual 2008, 22)<br />
Mit der Aufnahme einer Stätte in die Weltkulturerbeliste ist keine finanzielle Zuwendung<br />
seitens der UNESCO an die Mitgliedstaaten vorgesehen. Die einzelnen Regierungen<br />
verpflichten sich selbst zum Schutz und Erhalt ihrer Welterbestätten.<br />
Eine Einrichtung <strong>für</strong> Not- und Krisenfälle bildet der „Welterbefonds“. Dieser umfasst ein<br />
jährliches Finanzvolumen <strong>von</strong> rund 4 Mio. US$ und ist <strong>für</strong> Soforthilfe in Notlagen und <strong>für</strong> die<br />
Ausbildung <strong>von</strong> Fachpersonal gedacht. (vgl. UNESCO-Manual 2008, 24)<br />
6.3 Monitoring der Weltkulturerbestätten<br />
Nach Art. 29 des Konventionsvertrags ist eine regelmäßige Unterrichtung über den Zustand<br />
der Stätten verpflichtend. Ziele dieses Monitorings sind (vgl. UNESCO-Manual 2008, 85 ff.):<br />
- Stärken-Schwächen-Analyse<br />
- Schutz und Management der Stätten<br />
- Entwicklung <strong>von</strong> Strategien zum Schutz und Erhalt der Stätten<br />
- Schließung <strong>von</strong> Partnerschaften zwischen Institutionen und Vertragsstaaten um die<br />
finanzielle Unterstützung zum Erhalt der Welterbestätten zu sichern<br />
6.4 Bedeutung des UNESCO Weltkulturerbes <strong>für</strong> den Jemen<br />
Beide in dieser Arbeit zu bearbeitenden Städte sind in den UNESCO Weltkulturerbekatalog<br />
aufgenommen worden. Die Altstadt <strong>von</strong> Shibam und ihre Stadtmauer wurden als Kulturerbe<br />
im Jahr 1982 und die Medina <strong>von</strong> Zabid wurde als Kulturerbe im Jahr 1993 aufgenommen.<br />
Weitere Welterbestätten im Jemen sind die Altstadt <strong>von</strong> Sanaa (aufgenommen im Jahr 1988)<br />
sowie das Sokotra Archipel (aufgenommen im Jahr 2008 als Naturerbestätte).