Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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weit möglich in die <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung mit integrierter Landschaftsplanung eingeflossen.<br />
Anfang 2009 wurde die seitherige Umsetzung der Ziele überprüft und der Beschluss<br />
erneut bekräftigt. Die Empfehlungen wurden in das „Kommunale Nachhaltigkeitsmanagement“<br />
übergeleitet und ihre Realisierung wird weiter verfolgt; viele davon<br />
sind bereits in der laufenden Verwaltung berücksichtigt, andere werden zeitlich gestaffelt<br />
abgearbeitet. Der Dialog mit den Bürgern <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>s wird mit dem Schwerpunkt der<br />
Information über aktuelle Themen und Projekte auch in Zukunft fortgeführt.<br />
Im Rahmen eines kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements hat der <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>er<br />
<strong>Stadt</strong>rat am 24.06.2009 Leitlinien, die an die Aalborg Commitments angelehnt und auf<br />
<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> zugeschnitten sind, für verbindlich erklärt. Folgende der Leitlinien betreffen<br />
die <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung und werden ihr zugrunde gelegt:<br />
A3. Natürliche Gemeinschaftsgüter: Wir verpflichten uns zu einem schonenden<br />
Umgang mit den natürlichen Ressourcen (Boden, Luft, Wasser, Tiere, Pflanzen)<br />
und wollen die natürlichen Lebensräume und Lebensgrundlagen schützen.<br />
A5. <strong>Stadt</strong>planung und <strong>Stadt</strong>entwicklung: Wir verpflichten uns, eine strategische<br />
Rolle bei der <strong>Stadt</strong>planung und <strong>Stadt</strong>entwicklung im Hinblick auf ökologische, soziale,<br />
wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Aspekte zum Wohle der Allgemeinheit<br />
zu übernehmen.<br />
Darüber hinaus schafft der <strong>Flächennutzungsplan</strong> mit seinen Flächendarstellungen<br />
erste Voraussetzungen für eine zukunftsbeständige Mobilität (A6) und eine Verbesserung<br />
der wirtschaftlichen Standortbedingungen (A8).<br />
Entsprechend des Nachhaltigkeitsprinzips soll mit den natürlichen Ressourcen<br />
schonend und effizient umgegangen werden (Leitlinien A3 und A10). Zur Verringerung<br />
der Flächen- und Ressourceninanspruchnahme dienen Maßnahmen der Innenentwicklung<br />
wie die angemessene bauliche Verdichtung in den Quartieren und<br />
die vorrangige Umnutzung von Brachen und Baulücken. Ziel ist es, die Bodenversiegelung<br />
auf das notwendige Maß zu begrenzen, die Zersiedelung der Landschaft<br />
zu vermeiden sowie Natur- und Lebensräume zu wahren.<br />
Während der bisherigen Beratungen über den <strong>Flächennutzungsplan</strong> legte der <strong>Stadt</strong>rat<br />
<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> besonderen Wert auf die vorrangige Wiedernutzung von Brachflächen und<br />
die möglichst sparsame Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen, ohne dabei<br />
die Eigenentwicklung der einzelnen <strong>Stadt</strong>teile zu behindern. Dem Entgegenwirken<br />
des Landschaftsverbrauchs trägt der FNP <strong>2025</strong> insbesondere dadurch Rechnung,<br />
dass bei der Bedarfsermittlung sämtliche Brachflächenbestände und innerörtliche Potentiale<br />
berücksichtigt wurden. Unter der Annahme, dass ca. 25% der überwiegend privaten<br />
Baulücken bis zum Jahr <strong>2025</strong> aktiviert werden können, wurde die Darstellung<br />
von <strong>Neu</strong>bauflächen entsprechend reduziert.<br />
Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses des FNP <strong>2025</strong> vom 10.02.2010 hat der<br />
<strong>Stadt</strong>rat <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> u.a. aufgrund der raumplanerischen Vorgaben und der Kriterien des<br />
Nachhaltigkeitsmanagements folgende strategische Leitziele für die <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung<br />
beschlossen:<br />
ganzheitliche Planung durch Berücksichtigung der ökologischen, sozialen, gesundheitlichen,<br />
kulturellen und wirtschaftlichen Belange.<br />
Entwicklung eines attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandorts mit einem ausgewogenen<br />
Verhältnis der verschiedenen Nutzungen<br />
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