12.09.2013 Aufrufe

Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

denen Einzelhandel nur zulässig ist, wenn er keine Zentrenrelevanz besitzt, bzw. in<br />

denen Einzelhandel zwar möglich ist, bei Großflächigkeit allerdings nachzuweisen ist,<br />

dass weder verkehrliche noch versorgungsstrukturelle Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Im überwiegenden Teil des Gewerbe-/ Industriegebiets Schwaighofen sind Einzelhandelsnutzungen<br />

jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.<br />

D.4.2 Sonstige Sonderbauflächen<br />

Als sonstige Sonderbauflächen dargestellt sind:<br />

Verkehrsübungsplatz<br />

Edwin-Scharff-Haus samt Freiflächen (Kultur)<br />

Freizeitbad, Freiflächen und Eislaufanlage (Sport und Freizeit)<br />

Gartenhausgebiet Griessee/ Czechsee (Freizeit)<br />

Fläche für die geplante Multifunktionshalle samt Parkdeck (Sport und Kultur)<br />

Freiflächen-Fotovoltaikanlage im Bereich der ehemaligen Mülldeponie, Ortsteil<br />

Pfuhl (erneuerbare Energien)<br />

D.5 Gemeinbedarf<br />

Einrichtungen für den Gemeinbedarf dienen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe,<br />

dazu gehören Kirchen, öffentliche Verwaltungen wie Rathaus und Landratsamt, Feuerwehren,<br />

die Donauklinik, Bildungsstätten, Sporthallen, soziale und kulturelle Einrichtungen.<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> sind Flächen und Anlagen für den Gemeinbedarf dargestellt,<br />

die zur infrastrukturellen Grundausstattung der <strong>Stadt</strong> gehören. Kleinere Einrichtungen<br />

hingegen, die vorwiegend der Versorgung einzelner Quartiere dienen, sind<br />

hier nicht dargestellt. Sie können noch im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />

bedarfsorientiert festgesetzt werden, da derartige Einrichtungen auch in Wohngebieten<br />

planungsrechtlich zulässig sind.<br />

Die Darstellung der Gemeinbedarfsflächen wurde gegenüber dem FNP 1993 inhaltlich<br />

aktualisiert, dies betrifft vor allem Schulen und soziale Einrichtungen. Wesentliche Veränderungen<br />

ergeben sich auch aufgrund der Standortverlagerungen der Hauptfeuerwache,<br />

des Bauhofs und der Hochschule <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>. Auch der bestehende Bauhof <strong>Ulm</strong><br />

wird als Gemeinbedarfsfläche dargestellt.<br />

Die Arbeitsgruppe „Zukunftsstrategie Vorfeld“ erarbeitet Lösungen, wie die Nachnutzung<br />

der Gemeinbedarfseinrichtungen im Vorfeld, insbesondere der ehemaligen Fachhochschule<br />

und der bis 2014 aufzulösenden Grundschule, aussehen kann. Bis Ergebnisse<br />

vorliegen, wird das Areal als gemischte Baufläche dargestellt.<br />

Die Ausweisung neuer Gemeinbedarfsflächen ist aus heutiger Sicht bis <strong>2025</strong> nicht erforderlich.<br />

Wenn nötig, erfolgen Erweiterungen insbesondere von Kinderbetreuungsein-<br />

- 45 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!