Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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denen Einzelhandel nur zulässig ist, wenn er keine Zentrenrelevanz besitzt, bzw. in<br />
denen Einzelhandel zwar möglich ist, bei Großflächigkeit allerdings nachzuweisen ist,<br />
dass weder verkehrliche noch versorgungsstrukturelle Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Im überwiegenden Teil des Gewerbe-/ Industriegebiets Schwaighofen sind Einzelhandelsnutzungen<br />
jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.<br />
D.4.2 Sonstige Sonderbauflächen<br />
Als sonstige Sonderbauflächen dargestellt sind:<br />
Verkehrsübungsplatz<br />
Edwin-Scharff-Haus samt Freiflächen (Kultur)<br />
Freizeitbad, Freiflächen und Eislaufanlage (Sport und Freizeit)<br />
Gartenhausgebiet Griessee/ Czechsee (Freizeit)<br />
Fläche für die geplante Multifunktionshalle samt Parkdeck (Sport und Kultur)<br />
Freiflächen-Fotovoltaikanlage im Bereich der ehemaligen Mülldeponie, Ortsteil<br />
Pfuhl (erneuerbare Energien)<br />
D.5 Gemeinbedarf<br />
Einrichtungen für den Gemeinbedarf dienen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe,<br />
dazu gehören Kirchen, öffentliche Verwaltungen wie Rathaus und Landratsamt, Feuerwehren,<br />
die Donauklinik, Bildungsstätten, Sporthallen, soziale und kulturelle Einrichtungen.<br />
Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> sind Flächen und Anlagen für den Gemeinbedarf dargestellt,<br />
die zur infrastrukturellen Grundausstattung der <strong>Stadt</strong> gehören. Kleinere Einrichtungen<br />
hingegen, die vorwiegend der Versorgung einzelner Quartiere dienen, sind<br />
hier nicht dargestellt. Sie können noch im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />
bedarfsorientiert festgesetzt werden, da derartige Einrichtungen auch in Wohngebieten<br />
planungsrechtlich zulässig sind.<br />
Die Darstellung der Gemeinbedarfsflächen wurde gegenüber dem FNP 1993 inhaltlich<br />
aktualisiert, dies betrifft vor allem Schulen und soziale Einrichtungen. Wesentliche Veränderungen<br />
ergeben sich auch aufgrund der Standortverlagerungen der Hauptfeuerwache,<br />
des Bauhofs und der Hochschule <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>. Auch der bestehende Bauhof <strong>Ulm</strong><br />
wird als Gemeinbedarfsfläche dargestellt.<br />
Die Arbeitsgruppe „Zukunftsstrategie Vorfeld“ erarbeitet Lösungen, wie die Nachnutzung<br />
der Gemeinbedarfseinrichtungen im Vorfeld, insbesondere der ehemaligen Fachhochschule<br />
und der bis 2014 aufzulösenden Grundschule, aussehen kann. Bis Ergebnisse<br />
vorliegen, wird das Areal als gemischte Baufläche dargestellt.<br />
Die Ausweisung neuer Gemeinbedarfsflächen ist aus heutiger Sicht bis <strong>2025</strong> nicht erforderlich.<br />
Wenn nötig, erfolgen Erweiterungen insbesondere von Kinderbetreuungsein-<br />
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