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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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D.7.3 Wasserschutzgebiete<br />

Für die Trinkwassergewinnung sind Wasserschutzzonen festgelegt, die sich von einer<br />

Schutzzone I (Fassungsbereich) über die (engere) Schutzzone II bis zur (weiteren)<br />

Schutzzone III gliedern. Die Schutzbestimmungen innerhalb der einzelnen Zonen entsprechen<br />

dem abgestuften System.<br />

Die Schutzgebiete sind in den FNP <strong>2025</strong> nachrichtlich übernommen bzw. vermerkt:<br />

Wasserfassungen Rote Wand<br />

Wasserfassungen Illerauen/ Illerholz<br />

Wasserfassungen im Buchenwald.<br />

In Gerlenhofen verläuft die östliche Grenze der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets<br />

(WSG) Illerauen/ Illerholz derzeit entlang der St2031. Die Zurücknahme der<br />

Grenze bis zur B28 ist vorgesehen. Mit der Realisierung des Gewerbegebietes<br />

Gerlenhofen West im Bereich zwischen St2031 und B28 kann daher erst im Anschluss<br />

an die <strong>Neu</strong>abgrenzung des WSG oder im Falle einer Ausnahmegenehmigung begonnen<br />

werden. Das Verfahren zur <strong>Neu</strong>festsetzung der Schutzzone III in Gerlenhofen<br />

läuft.<br />

D.8 Versorgung und Entsorgung<br />

Die ausreichende Versorgung mit Wasser und Energie und die umweltfreundliche Entsorgung<br />

von Abwasser und Abfall sind unabdingbare Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit<br />

der <strong>Stadt</strong>. Der vorausschauenden Ver- und Entsorgungssicherung kommt<br />

deshalb im Planungsgeschehen eine zentrale Bedeutung zu.<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag zwischen den Städten <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> und <strong>Ulm</strong> sind seit 1984<br />

die gemeinsamen <strong>Stadt</strong>werke <strong>Ulm</strong>/<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> Träger der technischen Versorgung von<br />

<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>. Dies betrifft die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Fernwärme. Darüber<br />

hinaus stellen weitere Anbieter ihre Versorgungsleistungen zur Verfügung.<br />

Für die geplante Erweiterung der Siedlungsflächen reicht die Leistung der Wasser-,<br />

Strom- und Gasversorgungsträger aus.<br />

D.8.1 Wasserversorgung<br />

Die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Ulm</strong>/<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> fördern pro Jahr 11,2 Mio. m³ Trinkwasser. Mit diesem<br />

geförderten Wasser wird über ein Leitungsnetz von 752 km das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

versorgt. Hierüber wird nicht nur die Trinkwasser- sondern zum großen Teil auch die<br />

Löschwasserversorgung sichergestellt. Erst wenn die Grundversorgung eines Siedlungsbereiches<br />

mit Löschwasser nicht oder nur teilweise über das öffentliche Netz gesichert<br />

werden kann, sind zusätzliche Maßnahmen wie Löschwasserteiche oder<br />

Löschwasserbrunnen vorzusehen.<br />

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