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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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A.2 Verfahren zur Aufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />

Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> vom 02.04.1993 ist aufgrund der tatsächlichen<br />

Entwicklungen, der veränderten Bedürfnisse und Prognosen überholt. Dies zeigt<br />

sich auch daran, dass in der Zwischenzeit bereits 40 Änderungsverfahren sachlich bedingt<br />

eingeleitet und größtenteils abgeschlossen worden sind.<br />

Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung (§ 1 Abs. 3 BauGB) ist es demnach<br />

erforderlich, den <strong>Flächennutzungsplan</strong> neu aufzustellen. Am 10.02.2010 hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />

<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> die <strong>Neu</strong>aufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s mit integriertem Landschaftsplan<br />

beschlossen.<br />

Der Verfahrensablauf ist im Baugesetzbuch klar geregelt. Hiernach sind sowohl die Öffentlichkeit<br />

als auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an der Planung<br />

zu beteiligen. Wirksam wird der <strong>Flächennutzungsplan</strong>, sobald er von der zuständigen<br />

Behörde, das heißt der Regierung von Schwaben (RvS), genehmigt und anschließend<br />

von der <strong>Stadt</strong> öffentlich bekannt gemacht worden ist.<br />

Die Aufstellung und Ausarbeitung des Landschaftsplans regelt das Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 BayNatSchG. Hiernach ist<br />

der Landschaftsplan als Bestandteil des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s aufzustellen, das heißt,<br />

er ist inhaltlich und somit auch vom Verfahren her in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> integriert.<br />

Verfahrensablauf für die FNP-Aufstellung:<br />

Bestandsaufnahme und -analyse; Vorabstimmung<br />

mit Behörden<br />

bis 2009<br />

Ausarbeitung eines diskussionsfähigen Vorentwurfs<br />

mit Begründung und vorläufigem<br />

Umweltbericht sowie Alternativen<br />

2009<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB <strong>Stadt</strong>ratsbeschluss über die Aufstellung des<br />

FNP <strong>2025</strong> sowie über das Planungskonzept<br />

samt strategischen Leitzielen<br />

10.02.2010<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses<br />

März/ April 2010<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange<br />

März/ April 2010<br />

§ 3 Abs. 1 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit 27.04., 29.04.,<br />

04.05. und<br />

06.05.2010<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB Festlegung des Umfangs und Detaillierungsgrads<br />

des Umweltberichts<br />

Sept. 2010<br />

Ausarbeitung eines auslegungsfähigen FNP-<br />

Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht<br />

bis Juni 2011<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss und ortsübliche Be- 27.07.2011 /<br />

kanntmachung der Auslegung<br />

19.08.2011<br />

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