Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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D.11.3 Flächen und Maßnahmen<br />
D.11.3.1 Vorrangflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Im FNP <strong>2025</strong> werden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft dargestellt, in denen vorrangig Ausgleichs-<br />
bzw. Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild realisiert<br />
werden sollen.<br />
Der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe erfolgt gemäß § 1a Abs. 3 BauGB durch<br />
geeignete Darstellung nach den §§ 5 und 9 BauGB als Flächen oder Maßnahmen zum<br />
Ausgleich. Soweit mit anderen Zielen vereinbar, können die Darstellungen und Festsetzungen<br />
auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffes erfolgen.<br />
Die Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen sind in entsprechenden Fachplänen (Bebauungsplan,<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan) im Detail zu ermitteln und auszuweisen.<br />
Im FNP werden Vorrangbereiche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt.<br />
Schwerpunktbereiche für die Entwicklung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
sind:<br />
Biotopkomplex der Leibi und deren Zuflüsse<br />
Biotopkomplex des Haltegrabens und dessen Zuflüsse<br />
Biotopkomplex des Kulturgrabens und dessen Zuflüsse<br />
Biotopkomplex des Landgrabens und dessen Zuflüsse<br />
Biotopkomplex des Widenmannwalds und dessen angrenzende Feuchtstandorte<br />
mit Feuchtgebüsch, Großseggenried, feuchte Hochstaudenflur, Nasswiese u. a.<br />
Biotopkomplex des Topfgrabens<br />
Biotopkomplex Illerschleife und Plessenteich<br />
In den Bereichen Widenmannwald und Illerschleife/ Plessenteich sollen vorrangig<br />
Maßnahmen zur Extensivierung der Acker- und Grünlandnutzung sowie Umwandlungen<br />
von Acker in Grünlandnutzung vorgenommen werden. Im Bereich der Fließgewässer<br />
sollen vorrangig Maßnahmen zur Revitalisierung der Fließgewässer und Entwicklung<br />
von Gewässerrandstreifen vorgenommen werden.<br />
D.11.3.2 Maßnahmen zur Entwicklung von Fließgewässern und deren Auen<br />
Die Flüsse Donau und Iller im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> sind Fließgewässer I. Ordnung. Die<br />
Leibi ist ab der Einmündung des Landgrabens bis zur Mündung in die Donau ein Gewässer<br />
II. Ordnung (ca. 600 m). Alle anderen Gräben und Bäche sind Gewässer III.<br />
Ordnung und werden hoheitlich von der <strong>Stadt</strong> <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> betreut.<br />
Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden die Bereiche der zu renaturierenden Wasserläufe<br />
bzw. der zu entwickelnden Gewässerrandstreifen dargestellt. Der Maßnahmenschwerpunkt<br />
liegt im Bereich des Landgrabens sowie folgend an den nachgeordneten Ge-<br />
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