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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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D.11.3 Flächen und Maßnahmen<br />

D.11.3.1 Vorrangflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Im FNP <strong>2025</strong> werden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft dargestellt, in denen vorrangig Ausgleichs-<br />

bzw. Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild realisiert<br />

werden sollen.<br />

Der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe erfolgt gemäß § 1a Abs. 3 BauGB durch<br />

geeignete Darstellung nach den §§ 5 und 9 BauGB als Flächen oder Maßnahmen zum<br />

Ausgleich. Soweit mit anderen Zielen vereinbar, können die Darstellungen und Festsetzungen<br />

auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffes erfolgen.<br />

Die Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen sind in entsprechenden Fachplänen (Bebauungsplan,<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan) im Detail zu ermitteln und auszuweisen.<br />

Im FNP werden Vorrangbereiche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt.<br />

Schwerpunktbereiche für die Entwicklung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

sind:<br />

Biotopkomplex der Leibi und deren Zuflüsse<br />

Biotopkomplex des Haltegrabens und dessen Zuflüsse<br />

Biotopkomplex des Kulturgrabens und dessen Zuflüsse<br />

Biotopkomplex des Landgrabens und dessen Zuflüsse<br />

Biotopkomplex des Widenmannwalds und dessen angrenzende Feuchtstandorte<br />

mit Feuchtgebüsch, Großseggenried, feuchte Hochstaudenflur, Nasswiese u. a.<br />

Biotopkomplex des Topfgrabens<br />

Biotopkomplex Illerschleife und Plessenteich<br />

In den Bereichen Widenmannwald und Illerschleife/ Plessenteich sollen vorrangig<br />

Maßnahmen zur Extensivierung der Acker- und Grünlandnutzung sowie Umwandlungen<br />

von Acker in Grünlandnutzung vorgenommen werden. Im Bereich der Fließgewässer<br />

sollen vorrangig Maßnahmen zur Revitalisierung der Fließgewässer und Entwicklung<br />

von Gewässerrandstreifen vorgenommen werden.<br />

D.11.3.2 Maßnahmen zur Entwicklung von Fließgewässern und deren Auen<br />

Die Flüsse Donau und Iller im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> sind Fließgewässer I. Ordnung. Die<br />

Leibi ist ab der Einmündung des Landgrabens bis zur Mündung in die Donau ein Gewässer<br />

II. Ordnung (ca. 600 m). Alle anderen Gräben und Bäche sind Gewässer III.<br />

Ordnung und werden hoheitlich von der <strong>Stadt</strong> <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> betreut.<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden die Bereiche der zu renaturierenden Wasserläufe<br />

bzw. der zu entwickelnden Gewässerrandstreifen dargestellt. Der Maßnahmenschwerpunkt<br />

liegt im Bereich des Landgrabens sowie folgend an den nachgeordneten Ge-<br />

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