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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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halb des Landschaftsschutzgebiets „Pfuhler, Finninger und<br />

Bauernried“<br />

Bedeutung für das Land- alle Wälder und Waldinseln außerhalb der Auen von Donau<br />

schaftsbild<br />

und Iller mit Ausnahme des östlichen Drittels von der Großen<br />

Heining<br />

Wasserschutzgebiet Illerauewald, Teile des Buch-Waldes<br />

Bannwald<br />

gesamter Auewald an der Donau<br />

(rechtskräftig gemäß Art.<br />

11 BayWaldG)<br />

Bannwald (faktisch) gesamter Illerauwald<br />

Landschaftsschutzgebiet Donau-Arten/ Illerauwald, Finninger Ried, Bauernried,<br />

Pfuhler Ried<br />

Die reale Baumartenzusammensetzung in den verschiedenen Waldtypen weicht teilweise<br />

stark von der potentiell möglichen Zusammensetzung ab. Gründe hierfür sind in<br />

der Forstgeschichte zu finden. So wurde vor allem bei <strong>Neu</strong>aufforstungen die raschwüchsige<br />

Fichte angepflanzt, ohne ihre ökologischen Ansprüche zu berücksichtigen<br />

(z.B. Widenmannwald). Im Zuge der Umwandlung ertragsschwacher Mittelwälder in<br />

leistungsfähigere Hochwälder wurde gleichfalls auf die Fichte gesetzt (z.B. Donauaue).<br />

Das ungleich höhere Betriebsrisiko an den falschen Standorten und der Verlust an<br />

stabilen, naturnahen Wäldern wurden erst in den letzten Dekaden erkannt. Ziel ist es,<br />

Wälder so umzubauen, dass sie neben den forstwirtschaftlichen auch den gesamtökologischen<br />

Ansprüchen genügen. Wichtiges Instrument hierbei ist der Waldfunktionsplan<br />

für die Region, der derzeit überarbeitet wird. 29 Er soll als forstwirtschaftliche Rahmenplanung<br />

sicherstellen, dass bei allen Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger<br />

die Funktionen des Waldes berücksichtigt werden.<br />

Der Wald im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> soll aus ökologischen, ökonomischen und landschaftspflegerischen<br />

Gründen nicht nur erhalten, sondern möglichst vermehrt werden<br />

(vgl. E.1.3, BWaldG/ BayWaldG). Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden vier Bereiche definiert,<br />

in denen Aufforstungen sinnvoll sind:<br />

Bogenhölzle/ Fuchshölzle (ca. 3,0 ha); Ortsteil Burlafingen; Schutzzweck: Arten/<br />

Biotope, Wasser, Boden, Erholung, Ergänzung Eschen-<strong>Ulm</strong>en-Auwald<br />

Auwaldaufforstung Bruckau (ca. 3,0 ha); Ortsteil Burlafingen; Schutzzweck: Arten/<br />

Biotope, Wasser, Boden, Klima, Landschaftsbild, Ergänzung Bannwaldbereich<br />

Eschen-<strong>Ulm</strong>en-Auwald<br />

Aufforstung Stöckle (ca. 1,4 ha); Ortsteil Finningen; Schutzzweck: Arten/ Biotope,<br />

Wasser, Boden, Landschaftsbild, Erlen-Eschen-Auwald<br />

Illerauwald, vier Ergänzungsflächen (ca. 22,9 ha); Gemarkung <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>; Schutzzweck:<br />

Arten/ Biotope, Wasser, Boden, Klima, Lärmschutz, Erholung, Ergänzung<br />

auwaldähnlicher Gehölzbestände bzw. Eschen-<strong>Ulm</strong>en-Auwald.<br />

29 vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)<br />

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