Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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D.11.4.2 Pflege- und Entwicklungspläne (PE)<br />
Im Landschaftsraum <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> gibt es Bereiche, die auf Grund ihrer Bedeutung als Biotopkomplex<br />
und Erholungsbereich in besonderer Weise landschaftsplanerisch weiterentwickelt<br />
werden sollen. Für die nachfolgend aufgeführten Bereiche Widenmannwald,<br />
Burlafinger Seenplatte, Illerschleife sowie Weißenhorner Weg Nord und Süd sollen aus<br />
diesem Grund Pflege- und Entwicklungspläne erstellt werden. Wichtiges Ziel dieser<br />
Pflege und Entwicklungspläne sind die Sicherung und Entwicklung schützenswerter<br />
Biotopstrukturen und das Integrieren einer verträglichen Erholungsnutzung.<br />
Für folgende Gebiete sollen Pflege- und Entwicklungspläne aufgestellt werden:<br />
Biotopkomplex „Widenmannwald mit angrenzenden Feuchtstandorten“; Ortsteile<br />
Reutti und Finningen; Schutzzweck: Arten/Biotopschutz, Bodenschutz, Wasserschutz,<br />
Landschaftsbild, Erholung; Beschreibung der Maßnahme: Erarbeitung eines<br />
Pflege- und Entwicklungsplanes zur dauerhaften Erhaltung der vorkommenden<br />
Biotopstrukturen und zur Entwicklung der feuchten bis nassen Standorte, unter besonderer<br />
Beachtung der Möglichkeit zur Wiedervernässung (ehemaliger und potenzieller<br />
Niedermoorstandort).<br />
Biotopkomplex „Burlafinger Seenplatte“; Ortsteil Burlafingen; Schutzzweck: Arten/Biotopschutz,<br />
Bodenschutz, Wasserschutz, Landschaftsbild, Erholung; Beschreibung<br />
der Maßnahme: Für den Bereich der „Burlafinger Seenplatte“ besteht<br />
ein Grünordnungsplan, der im Jahr 1990 als Satzung beschlossen wurde.<br />
Als wichtigstes Ziel wird die Erhaltung der Artenvielfalt von bedrohten Pflanzen und<br />
Tieren abgeleitet. Ein nördlich gelegener Teilbereich des Gebietes der „Burlafinger<br />
Seenplatte“ ist seit 1963 Teil des Landschaftsschutzgebietes „Donau-Auen“. 2004<br />
wurde dieser Teilbereich als FFH-Gebiet gemeldet (Donau-Auen zwischen<br />
Thalfingen und Höchstädt). Der überwiegende Flächenanteil des Biotopkomplexes<br />
Burlafinger Seenplatte ist durch die Biotopkartierung erfasst (23 Biotope).<br />
Im Zielkonzept der Fortschreibung des Landschaftsplans <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> wurde das Gebiet<br />
der „Burlafinger Seenplatte“ als Vorrangbereich definiert. Dies begründet sich<br />
vorrangig aufgrund der landesweiten Bedeutung des Gebietes hinsichtlich des<br />
„Schutzgutes Arten- und Biotope“.<br />
Die Ziele der Fortschreibung des Landschaftsplans und des Grünordnungsplans<br />
widersprechen in Teilbereichen der heutigen Erholungs- und Freizeitnutzung, die<br />
verstreut innerhalb des Gesamtgebietes stattfindet (z. B. eingezäunte Wochenendgrundstücke,<br />
unerlaubtes Baden, standortfremde Bepflanzung).<br />
Es wird empfohlen, für das Gebiet der „Burlafinger Seenplatte“ einen umsetzungsorientierten<br />
Pflege- und Entwicklungsplan zu erarbeiten. Hierbei sollten insbesondere<br />
die zwischenzeitlichen Veränderungen der vegetationskundlichen und tierökologischen<br />
Gegebenheiten dokumentiert und hinsichtlich der Zielsetzungen des<br />
Grünordnungsplans überprüft werden. Als zweiten Schwerpunkt sollten die Möglichkeiten<br />
einer gelenkten Erholungs- und Freizeitnutzung in Teilbereichen des<br />
Gebietes überprüft werden (z.B. zweite Dauerkleingartenanlage nahe der bestehenden<br />
Anlage „Am Schwanenhals“, Wegeverbindungen).<br />
Biotopkomplex „Illerschleife“; Ortsteil Gerlenhofen; Schutzzweck: Arten-<br />
/Biotopschutz, Bodenschutz, Landschaftsbild; Beschreibung der Maßnahme:<br />
Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplanes für den geschützten Land-<br />
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