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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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D.11.4.2 Pflege- und Entwicklungspläne (PE)<br />

Im Landschaftsraum <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> gibt es Bereiche, die auf Grund ihrer Bedeutung als Biotopkomplex<br />

und Erholungsbereich in besonderer Weise landschaftsplanerisch weiterentwickelt<br />

werden sollen. Für die nachfolgend aufgeführten Bereiche Widenmannwald,<br />

Burlafinger Seenplatte, Illerschleife sowie Weißenhorner Weg Nord und Süd sollen aus<br />

diesem Grund Pflege- und Entwicklungspläne erstellt werden. Wichtiges Ziel dieser<br />

Pflege und Entwicklungspläne sind die Sicherung und Entwicklung schützenswerter<br />

Biotopstrukturen und das Integrieren einer verträglichen Erholungsnutzung.<br />

Für folgende Gebiete sollen Pflege- und Entwicklungspläne aufgestellt werden:<br />

Biotopkomplex „Widenmannwald mit angrenzenden Feuchtstandorten“; Ortsteile<br />

Reutti und Finningen; Schutzzweck: Arten/Biotopschutz, Bodenschutz, Wasserschutz,<br />

Landschaftsbild, Erholung; Beschreibung der Maßnahme: Erarbeitung eines<br />

Pflege- und Entwicklungsplanes zur dauerhaften Erhaltung der vorkommenden<br />

Biotopstrukturen und zur Entwicklung der feuchten bis nassen Standorte, unter besonderer<br />

Beachtung der Möglichkeit zur Wiedervernässung (ehemaliger und potenzieller<br />

Niedermoorstandort).<br />

Biotopkomplex „Burlafinger Seenplatte“; Ortsteil Burlafingen; Schutzzweck: Arten/Biotopschutz,<br />

Bodenschutz, Wasserschutz, Landschaftsbild, Erholung; Beschreibung<br />

der Maßnahme: Für den Bereich der „Burlafinger Seenplatte“ besteht<br />

ein Grünordnungsplan, der im Jahr 1990 als Satzung beschlossen wurde.<br />

Als wichtigstes Ziel wird die Erhaltung der Artenvielfalt von bedrohten Pflanzen und<br />

Tieren abgeleitet. Ein nördlich gelegener Teilbereich des Gebietes der „Burlafinger<br />

Seenplatte“ ist seit 1963 Teil des Landschaftsschutzgebietes „Donau-Auen“. 2004<br />

wurde dieser Teilbereich als FFH-Gebiet gemeldet (Donau-Auen zwischen<br />

Thalfingen und Höchstädt). Der überwiegende Flächenanteil des Biotopkomplexes<br />

Burlafinger Seenplatte ist durch die Biotopkartierung erfasst (23 Biotope).<br />

Im Zielkonzept der Fortschreibung des Landschaftsplans <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> wurde das Gebiet<br />

der „Burlafinger Seenplatte“ als Vorrangbereich definiert. Dies begründet sich<br />

vorrangig aufgrund der landesweiten Bedeutung des Gebietes hinsichtlich des<br />

„Schutzgutes Arten- und Biotope“.<br />

Die Ziele der Fortschreibung des Landschaftsplans und des Grünordnungsplans<br />

widersprechen in Teilbereichen der heutigen Erholungs- und Freizeitnutzung, die<br />

verstreut innerhalb des Gesamtgebietes stattfindet (z. B. eingezäunte Wochenendgrundstücke,<br />

unerlaubtes Baden, standortfremde Bepflanzung).<br />

Es wird empfohlen, für das Gebiet der „Burlafinger Seenplatte“ einen umsetzungsorientierten<br />

Pflege- und Entwicklungsplan zu erarbeiten. Hierbei sollten insbesondere<br />

die zwischenzeitlichen Veränderungen der vegetationskundlichen und tierökologischen<br />

Gegebenheiten dokumentiert und hinsichtlich der Zielsetzungen des<br />

Grünordnungsplans überprüft werden. Als zweiten Schwerpunkt sollten die Möglichkeiten<br />

einer gelenkten Erholungs- und Freizeitnutzung in Teilbereichen des<br />

Gebietes überprüft werden (z.B. zweite Dauerkleingartenanlage nahe der bestehenden<br />

Anlage „Am Schwanenhals“, Wegeverbindungen).<br />

Biotopkomplex „Illerschleife“; Ortsteil Gerlenhofen; Schutzzweck: Arten-<br />

/Biotopschutz, Bodenschutz, Landschaftsbild; Beschreibung der Maßnahme:<br />

Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplanes für den geschützten Land-<br />

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