Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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D.1.2.4 Wohnbauflächen gesamt bis <strong>2025</strong><br />
Mit dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden bis zum Jahr <strong>2025</strong> Flächen für die Wohnungsbauentwicklung<br />
wie folgt berücksichtigt und dargestellt:<br />
Überhang aus bestehenden Planungen 48,8 ha 1.360 WE<br />
innerörtliche Maßnahmen 13,4 ha 505 WE<br />
Wohnbauflächen in <strong>Neu</strong>baugebieten 51,5 ha 1.210 WE<br />
gesamt 113,7 ha 3.075 WE<br />
Dies ergibt gegenüber den erforderlichen 2.640 Wohneinheiten einen Überschuss von<br />
435 Wohneinheiten. Eine weitere Flächenreserve besteht in den Mischbauflächen, in<br />
denen weitere 250 Wohneinheiten realisiert werden können, so dass insgesamt ein<br />
Angebot für rund 3.325 Wohneinheiten geschaffen werden kann. Die gesamte Flächenreserve<br />
(685 Wohneinheiten/ 26 %) ist erforderlich, da entsprechend den Erfahrungen<br />
bei wirksamen Flächennutzungsplänen nicht alle neu dargestellten Flächen für<br />
die geplante Wohnungsbauentwicklung im Betrachtungszeitraum von 15 Jahren verfügbar<br />
sind.<br />
Die konkrete Entwicklung der einzelnen Flächen ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />
zu gestalten. Hier erfolgt auch die endgültige und gebietsbezogene Festlegung<br />
der Baudichte. Zu beachten ist hierbei außerdem, dass die Aufsiedelung von<br />
Baugebieten in den <strong>Stadt</strong>teilen durchaus 10-15 Jahre betragen kann. Durchschnittlich<br />
sind <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>er Baugebiete nach 6 Jahren zu 80% bebaut. Mit der Planung und Entwicklung<br />
der Gebiete muss entsprechend frühzeitig begonnen werden, um die Wohneinheiten<br />
rechtzeitig zur Verfügung stellen zu können.<br />
D.2 Gemischte Bauflächen<br />
Die gemischten Bauflächen sind als übergeordnete Darstellung mit unterschiedlichen<br />
Entwicklungsmöglichkeiten für die verbindliche Bauleitplanung zu verstehen. Ein wesentliches<br />
Merkmal der gemischten Bauflächen ist eine Durchmischung der Flächen<br />
mit verschiedenen Nutzungen wie Wohnen und gewerblichen Betrieben, die sich gegenseitig<br />
nicht wesentlich stören. Dazu zählen u.a. auch landwirtschaftliche Betriebe,<br />
Einzelhandelsbetriebe sowie zentrale Büro- und Dienstleistungseinrichtungen.<br />
Aus der Darstellung gemischter Bauflächen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden im Rahmen<br />
der verbindlichen Bauleitplanung in der Regel Kerngebiete (MK), Dorfgebiete<br />
(MD) und Mischgebiete (MI) entwickelt. Die Darstellung beinhaltet allerdings einen Gestaltungsspielraum,<br />
so dass die Umsetzung einer gemischten Nutzung beispielsweise<br />
auch mittels Realisierung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) in Verbindung mit einem<br />
Misch- (MI) oder eingeschränkten Gewerbegebiet (GEe) erfolgen kann. Die Darstellung<br />
gemischter Bauflächen umfasst somit eine erhebliche Spannbreite zwischen<br />
zentralen, innerörtlichen Siedlungsbereichen und dörflich strukturierten Ortslagen.<br />
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