Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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D.8.7 Entwässerung<br />
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz hat die <strong>Stadt</strong> die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen<br />
Abwasserbeseitigung zum Zwecke der Daseinsvorsorge und des Umweltschutzes.<br />
Der Generalentwässerungsplan ist das Planungsinstrument, mit dem die Funktion des<br />
Entwässerungsnetzes der <strong>Stadt</strong> nachgewiesen und zielgerichtet entwickelt wird. Rund<br />
99% der Haushalte sind an die öffentliche Abwasserableitung und -reinigung angeschlossen.<br />
Das Kanalnetz hat eine Länge von derzeit rd. 285 km. Zur Kapazitätserweiterung<br />
des Kanalnetzes sind in den nächsten Jahren weitere Baumaßnahmen vorgesehen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> ist zweitgrößtes Mitglied im Zweckverband Klärwerk<br />
Steinhäule. Zudem wird im <strong>Stadt</strong>teil Steinheim eine Zweckverbandskläranlage zusammen<br />
mit der Gemeinde Holzheim betrieben, während der <strong>Stadt</strong>teil Holzschwang eine<br />
eigene Kläranlage besitzt.<br />
Mit dem beschlossenen Abwasserentsorgungskonzept wurde festgelegt, welche Haushalte<br />
aufgrund der örtlichen Lage nicht an die öffentliche Kanalisation bzw. Kläranlage<br />
angeschlossen werden können. Diese Haushalte bilden das verbleibende 1% und<br />
müssen eigene Kleinkläranlagen zur Abwasserentsorgung betreiben.<br />
Zu 95% wird das <strong>Stadt</strong>gebiet im Mischsystem (Schmutz- und Regenwasser in einem<br />
Kanal) entwässert. Die <strong>Stadt</strong>teile Hausen und Jedelhausen werden im Trennsystem<br />
entwässert. Mit den vorhandenen Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken werden<br />
die wasserrechtlichen Anforderungen bei der Einleitung entlasteter Mischwässer in die<br />
Vorfluter heute vollkommen erfüllt. Insgesamt werden von der <strong>Stadt</strong> 6 Regenüberlaufbecken,<br />
5 Regenrückhaltebecken und 7 Stauraumkanäle mit einem Nutzvolumen von<br />
über 38.900 cbm betrieben.<br />
Um die Rück- oder Überstausituationen im Kanalnetz zu entschärfen, ist eine Entsiegelung<br />
(Endziel 25%) der kanalwirksamen, befestigten Fläche beschlossen worden. Insbesondere<br />
größere Flächen und Gebäude leiten somit das Regenwasser nicht mehr in<br />
das Kanalnetz ein sondern führen es stattdessen als Sickerwasser dem Boden zu.<br />
Niederschlagswasser ist auch bei <strong>Neu</strong>bauvorhaben nach Möglichkeit als gestalterisches<br />
Element zu verwenden und an Ort und Stelle zu versickern. Dadurch können<br />
immer mehr Flächen vom Kanalnetz abgetrennt werden. Ein Ausgleich zwischen den<br />
neu angeschlossenen Flächen und den abgetrennten Flächen kann somit stattfinden.<br />
Als Resultat ist eine Kapazitätserweiterung des Kanalnetzes trotz Siedlungserweiterung<br />
nicht erforderlich. Die Planung der Entwässerung wird für einen Zeitraum von 50-<br />
70 Jahren durchgeführt. Dadurch sind mögliche Erweiterungsflächen schon über den<br />
FNP <strong>2025</strong> hinaus berücksichtigt und abgedeckt. Die Entwässerungsanlagen sowie bedeutsame<br />
Abwasser-Hauptsammler sind im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt.<br />
D.8.8 Abfallbewirtschaftung<br />
Die Abfallbewirtschaftung obliegt aufgrund der Abfallgesetzte dem Landkreis <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>.<br />
Zum 01.01.1995 wurde der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) als Eigenbetrieb des Landkreises<br />
<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> gegründet. Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebes ist es, die Vermei-<br />
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