Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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erhöhte sich somit prozentual erheblich stärker als die Zahl der Einwohner (1991-2003<br />
um +2,8%). Dagegen hat der Wandel der Wirtschaftsstruktur weg von produzierenden<br />
hin zu nutzungsintensiveren Wirtschaftszweigen dazu geführt, dass gegenüber 1996<br />
weniger neue Gewerbeflächen ausgewiesen wurden. 1<br />
Zwar hat sich der gesamte Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in den letzten<br />
Jahren abgeschwächt, was zu einem großen Teil auf die konjunkturelle Entwicklung<br />
zurückzuführen ist, es ist jedoch kein eindeutiger Trend erkennbar. Eine Fortsetzung<br />
der Entwicklung der letzten Jahre reicht nicht aus, um das vorgegebene Ziel zu erreichen.<br />
Es sind weitere wirksame Instrumente der Flächenhaushaltspolitik nicht nur auf<br />
Bundes- und Länderebene sondern auch auf kommunaler Ebene nötig.<br />
B.3 Vorgaben der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung<br />
Dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> übergeordnet sind die Planungsebenen der Raumordnung,<br />
die durch die Landes- und Regionalplanung konkretisiert werden. Im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
sind damit die Vorgaben zu beachten, die ihm durch die Ziele der Raumordnung<br />
gesetzt werden (§ 4 Abs. 1 und 2 ROG sowie § 1 Abs. 4 BauGB). Verbindliche<br />
Ziele der Raumordnung, denen der <strong>Flächennutzungsplan</strong> anzupassen ist, enthalten<br />
das Landesentwicklungsprogramm (LEP) nach § 8 ROG bzw. nach Art. 16 in Verbindung<br />
mit Art. 3 BayLplG<br />
der Regionalplan nach § 9 ROG bzw. Art. 18 in Verbindung mit Art. 3 BayLplG.<br />
Art und Umfang der Anpassungspflicht hängen von der Aussagenschärfe der Raumordnungsziele<br />
ab. Einerseits lassen die Festlegungen zu konkreten Standorten und<br />
vorrangigen Nutzungen im Regionalplan nur einen engen Spielraum, etwa bei der<br />
Feinabgrenzung für Vorrangflächen (landesplanerische Konkretziele). Andererseits<br />
überlässt eine Vielzahl von allgemein gehaltenen Zielen im Landesentwicklungsprogramm<br />
sowie im Regionalplan den Gemeinden einen eigenverantwortlich auszufüllenden<br />
Gestaltungsspielraum (landesplanerische Allgemeinziele).<br />
Nach dem derzeit gültigen Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006) liegt<br />
<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> im grenzüberschreitenden Verdichtungsraum und bildet gemeinsam mit der<br />
baden-württembergischen <strong>Stadt</strong> <strong>Ulm</strong> ein Oberzentrum. <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> fällt dabei in die Gebietskategorie<br />
„<strong>Stadt</strong>- und Umlandbereich in Verdichtungsräumen“. Oberzentren sollen<br />
als Schwerpunkte von überregionaler Bedeutung die Bevölkerung mit Gütern und<br />
Dienstleistungen des spezialisierten, höheren Bedarfs versorgen. Entsprechende oberzentrale<br />
Einrichtungen sollen bereitgestellt werden (Ziel AII 2.1.9.1). Es wird weiterhin<br />
angestrebt, die Oberzentren als attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte weiterzuentwickeln,<br />
die auch dem zunehmend globalen Wettbewerb standhalten können (Ziel<br />
AII 2.1.9.2). Zu beachten ist, dass bei allen Planungen und Maßnahmen mit Flächenbedarf<br />
die Flächeneinsparungspotentiale ausgeschöpft werden.<br />
1<br />
vgl. Nachhaltige Entwicklung in Deutschland – Indikatorenbericht 2008 sowie Fortschrittsbericht 2008 zur<br />
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie<br />
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