12.09.2013 Aufrufe

Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

erhöhte sich somit prozentual erheblich stärker als die Zahl der Einwohner (1991-2003<br />

um +2,8%). Dagegen hat der Wandel der Wirtschaftsstruktur weg von produzierenden<br />

hin zu nutzungsintensiveren Wirtschaftszweigen dazu geführt, dass gegenüber 1996<br />

weniger neue Gewerbeflächen ausgewiesen wurden. 1<br />

Zwar hat sich der gesamte Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in den letzten<br />

Jahren abgeschwächt, was zu einem großen Teil auf die konjunkturelle Entwicklung<br />

zurückzuführen ist, es ist jedoch kein eindeutiger Trend erkennbar. Eine Fortsetzung<br />

der Entwicklung der letzten Jahre reicht nicht aus, um das vorgegebene Ziel zu erreichen.<br />

Es sind weitere wirksame Instrumente der Flächenhaushaltspolitik nicht nur auf<br />

Bundes- und Länderebene sondern auch auf kommunaler Ebene nötig.<br />

B.3 Vorgaben der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung<br />

Dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> übergeordnet sind die Planungsebenen der Raumordnung,<br />

die durch die Landes- und Regionalplanung konkretisiert werden. Im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

sind damit die Vorgaben zu beachten, die ihm durch die Ziele der Raumordnung<br />

gesetzt werden (§ 4 Abs. 1 und 2 ROG sowie § 1 Abs. 4 BauGB). Verbindliche<br />

Ziele der Raumordnung, denen der <strong>Flächennutzungsplan</strong> anzupassen ist, enthalten<br />

das Landesentwicklungsprogramm (LEP) nach § 8 ROG bzw. nach Art. 16 in Verbindung<br />

mit Art. 3 BayLplG<br />

der Regionalplan nach § 9 ROG bzw. Art. 18 in Verbindung mit Art. 3 BayLplG.<br />

Art und Umfang der Anpassungspflicht hängen von der Aussagenschärfe der Raumordnungsziele<br />

ab. Einerseits lassen die Festlegungen zu konkreten Standorten und<br />

vorrangigen Nutzungen im Regionalplan nur einen engen Spielraum, etwa bei der<br />

Feinabgrenzung für Vorrangflächen (landesplanerische Konkretziele). Andererseits<br />

überlässt eine Vielzahl von allgemein gehaltenen Zielen im Landesentwicklungsprogramm<br />

sowie im Regionalplan den Gemeinden einen eigenverantwortlich auszufüllenden<br />

Gestaltungsspielraum (landesplanerische Allgemeinziele).<br />

Nach dem derzeit gültigen Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006) liegt<br />

<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> im grenzüberschreitenden Verdichtungsraum und bildet gemeinsam mit der<br />

baden-württembergischen <strong>Stadt</strong> <strong>Ulm</strong> ein Oberzentrum. <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> fällt dabei in die Gebietskategorie<br />

„<strong>Stadt</strong>- und Umlandbereich in Verdichtungsräumen“. Oberzentren sollen<br />

als Schwerpunkte von überregionaler Bedeutung die Bevölkerung mit Gütern und<br />

Dienstleistungen des spezialisierten, höheren Bedarfs versorgen. Entsprechende oberzentrale<br />

Einrichtungen sollen bereitgestellt werden (Ziel AII 2.1.9.1). Es wird weiterhin<br />

angestrebt, die Oberzentren als attraktive Wohn- und Wirtschaftsstandorte weiterzuentwickeln,<br />

die auch dem zunehmend globalen Wettbewerb standhalten können (Ziel<br />

AII 2.1.9.2). Zu beachten ist, dass bei allen Planungen und Maßnahmen mit Flächenbedarf<br />

die Flächeneinsparungspotentiale ausgeschöpft werden.<br />

1<br />

vgl. Nachhaltige Entwicklung in Deutschland – Indikatorenbericht 2008 sowie Fortschrittsbericht 2008 zur<br />

nationalen Nachhaltigkeitsstrategie<br />

- 9 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!