12.09.2013 Aufrufe

Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

C.5.2 Zentrenkonzept Einzelhandel<br />

Im Mai 2004 hat der <strong>Stadt</strong>rat daher erstmals das Zentrenkonzept zur Steuerung des<br />

Einzelhandels beschlossen, das in den Jahren 2007 und 2009 fortgeschrieben wurde.<br />

Folgende Eckpunkte beinhaltet es:<br />

Großflächige Einzelhandelsvorhaben mit innenstadtrelevanten Sortimenten sollen<br />

in der Innenstadt und der Innenstadterweiterungsfläche angesiedelt werden.<br />

Für die Innenstadtrandlage wurde eine Liste spezifischer, vorwiegend nicht<br />

zentrenrelevanter Sortimente aufgestellt. Andere Einzelhandelsvorhaben sind hier<br />

nicht zulässig.<br />

Bestehende Einzelhandelsstandorte sollen in ihrem Bestand gesichert werden, sofern<br />

es nicht die Entwicklungsziele der Innenstadt(-erweiterung) beeinträchtigt.<br />

In den Gewerbegebieten sollen über bestehende Standorte hinaus keine weiteren<br />

Einzelhandelsvorhaben realisiert werden, weshalb auf den überwiegenden Flächen<br />

Einzelhandel generell ausgeschlossen ist.<br />

Weiterhin wurden für die wenigen übrigen Gewerbeflächen folgende Zonen festgelegt:<br />

○ Sondergebiete, in denen Einzelhandelsvorhaben mit beschränkten Sortimenten<br />

zulässig sind<br />

○ Gewerbliche Bereiche, in denen Einzelhandel nur zulässig ist, wenn er keine<br />

Zentrenrelevanz besitzt<br />

○ Gewerbliche Bereiche, in denen Einzelhandel zwar möglich ist, bei Großflächigkeit<br />

allerdings nachzuweisen ist, dass weder verkehrliche noch versorgungsstrukturelle<br />

Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Auch in den geplanten Gewerbegebieten Gerlenhofen West (G1), Burlafingen<br />

Südost (G2) und Schwaighofen Süd (G3) soll Einzelhandel generell ausgeschlossen<br />

werden.<br />

In den <strong>Stadt</strong>teilen sollen Einzelhandelsvorhaben nicht das für die lokale Versorgung<br />

notwendige Maß überschreiten. Geplante Vorhaben in peripherer Lage dürfen<br />

keine städtebaulichen Auswirkungen auf die Handelsstruktur in den jeweiligen<br />

Ortskernen haben.<br />

C.5.3 Entwicklungsperspektiven<br />

Da sich der Verkaufsflächenzuwachs im Lebensmittelsektor ausschließlich außerhalb<br />

der Innenstadt vollzogen hat, ist für die Innenstadtbewohner im Sinne der Nahversorgung<br />

ein Handlungsbedarf vorhanden. Im Nichtlebensmittelbereich wird – auch unter<br />

Berücksichtigung der Flächenverluste in den vergangenen Jahren – ein Entwicklungskorridor<br />

von 27.900-33.900 m² gesehen. Vor allem im mittelfristigen Bedarfsbereich hat<br />

<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> Nachholbedarf.<br />

Auf dem Gelände ehemaliger Gleisanlagen entlang der Bahnhofstraße ist der Bau des<br />

Handels- und Dienstleistungszentrums „Glacis-Galerie“ mit max. 24.800 m² Verkaufsfläche<br />

geplant. Dieses Projekt in städtebaulich voll integrierter Innenstadtlage trägt zu<br />

- 26 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!