Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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C.5.2 Zentrenkonzept Einzelhandel<br />
Im Mai 2004 hat der <strong>Stadt</strong>rat daher erstmals das Zentrenkonzept zur Steuerung des<br />
Einzelhandels beschlossen, das in den Jahren 2007 und 2009 fortgeschrieben wurde.<br />
Folgende Eckpunkte beinhaltet es:<br />
Großflächige Einzelhandelsvorhaben mit innenstadtrelevanten Sortimenten sollen<br />
in der Innenstadt und der Innenstadterweiterungsfläche angesiedelt werden.<br />
Für die Innenstadtrandlage wurde eine Liste spezifischer, vorwiegend nicht<br />
zentrenrelevanter Sortimente aufgestellt. Andere Einzelhandelsvorhaben sind hier<br />
nicht zulässig.<br />
Bestehende Einzelhandelsstandorte sollen in ihrem Bestand gesichert werden, sofern<br />
es nicht die Entwicklungsziele der Innenstadt(-erweiterung) beeinträchtigt.<br />
In den Gewerbegebieten sollen über bestehende Standorte hinaus keine weiteren<br />
Einzelhandelsvorhaben realisiert werden, weshalb auf den überwiegenden Flächen<br />
Einzelhandel generell ausgeschlossen ist.<br />
Weiterhin wurden für die wenigen übrigen Gewerbeflächen folgende Zonen festgelegt:<br />
○ Sondergebiete, in denen Einzelhandelsvorhaben mit beschränkten Sortimenten<br />
zulässig sind<br />
○ Gewerbliche Bereiche, in denen Einzelhandel nur zulässig ist, wenn er keine<br />
Zentrenrelevanz besitzt<br />
○ Gewerbliche Bereiche, in denen Einzelhandel zwar möglich ist, bei Großflächigkeit<br />
allerdings nachzuweisen ist, dass weder verkehrliche noch versorgungsstrukturelle<br />
Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Auch in den geplanten Gewerbegebieten Gerlenhofen West (G1), Burlafingen<br />
Südost (G2) und Schwaighofen Süd (G3) soll Einzelhandel generell ausgeschlossen<br />
werden.<br />
In den <strong>Stadt</strong>teilen sollen Einzelhandelsvorhaben nicht das für die lokale Versorgung<br />
notwendige Maß überschreiten. Geplante Vorhaben in peripherer Lage dürfen<br />
keine städtebaulichen Auswirkungen auf die Handelsstruktur in den jeweiligen<br />
Ortskernen haben.<br />
C.5.3 Entwicklungsperspektiven<br />
Da sich der Verkaufsflächenzuwachs im Lebensmittelsektor ausschließlich außerhalb<br />
der Innenstadt vollzogen hat, ist für die Innenstadtbewohner im Sinne der Nahversorgung<br />
ein Handlungsbedarf vorhanden. Im Nichtlebensmittelbereich wird – auch unter<br />
Berücksichtigung der Flächenverluste in den vergangenen Jahren – ein Entwicklungskorridor<br />
von 27.900-33.900 m² gesehen. Vor allem im mittelfristigen Bedarfsbereich hat<br />
<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> Nachholbedarf.<br />
Auf dem Gelände ehemaliger Gleisanlagen entlang der Bahnhofstraße ist der Bau des<br />
Handels- und Dienstleistungszentrums „Glacis-Galerie“ mit max. 24.800 m² Verkaufsfläche<br />
geplant. Dieses Projekt in städtebaulich voll integrierter Innenstadtlage trägt zu<br />
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