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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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ichtungen und Schulen bestandsorientiert durch Nachverdichtung und flächensparende<br />

Bauweise auf den vorhandenen Flächen.<br />

D.6 Verkehr<br />

Die Darstellung von Verkehrsflächen ist ein wesentlicher Bestandteil der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung.<br />

Dabei werden die Belange des Individualverkehrs und des schienengebundenen,<br />

öffentlichen Verkehrs berücksichtigt. Entsprechend werden die überörtlichen<br />

und örtlichen Hauptverkehrszüge, die Flächen für Bahnanlagen sowie raumwirksame<br />

Maßnahmen, deren Verwirklichung bis <strong>2025</strong> zu erwarten ist, im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

dargestellt. Bei der Darstellung der klassifizierten Straßen wie Bundesautobahnen,<br />

Bundes-, Staats- und Kreisstraßen handelt es sich um eine Übernahme der<br />

Verkehrsflächen auf der Grundlage anderer Gesetze.<br />

Das grundsätzliche Ziel der <strong>Neu</strong>aufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s hinsichtlich der<br />

Verkehrsflächen besteht darin, das Verkehrsnetz an die zukünftige Bevölkerungs- und<br />

Mobilitätsentwicklung anzupassen. Grundlage der Verkehrsentwicklung bildet der Verkehrsentwicklungsplan<br />

(VEP) <strong>Ulm</strong>/ <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>. Der VEP aus dem Jahr 1995 wird derzeit<br />

für einen Zeithorizont bis <strong>2025</strong> fortgeschrieben. Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> sollte im Bereich<br />

der Verkehrsplanung daher keine Beschlüsse vorwegnehmen, die im Rahmen<br />

der VEP-Fortschreibung noch zu treffen sind. Die Fortschreibung ist in vier Phasen<br />

gegliedert:<br />

Phase 1: Erfolgskontrolle, Verkehrsleitbild und Handlungsfelder<br />

Phase 2: Verkehrsprognose <strong>2025</strong> und Verkehrswirksamkeiten<br />

Phase 3: <strong>Neu</strong>ordnungskonzept und verkehrliche Wirkungen<br />

Phase 4: Realisierungskonzept mit Zeit- und Kostenplan.<br />

In seiner Sitzung am 18.02.2009 hat der <strong>Stadt</strong>rat das verkehrliche Leitbild „stadtverträglicher<br />

Verkehr“ für <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> beschlossen. Dieses orientiert sich im Wesentlichen<br />

an den verkehrlichen Oberzielen des VEP 1995. Die Fortschreibung des VEP verfolgt<br />

daher weiterhin das Ziel einer integrierten Verkehrsplanung im Zusammenhang mit allen<br />

anderen, raumwirksamen Planungsebenen.<br />

Die Grundsätze des Verkehrsentwicklungsplanes von 1995 waren folgende:<br />

Erhöhung des Nutzens für die Allgemeinheit, die Verkehrsteilnehmer und die Verkehrsbetriebe<br />

Minimierung der Umweltbelastung und Maximierung der <strong>Stadt</strong>qualität<br />

Förderung des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV)<br />

Schrittweise Reduzierung und Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs<br />

auf den Umweltverbund, insbesondere in der Innenstadt<br />

Unterstützung eines S-Bahn-ähnlichen Regionalbahnbetriebes der sternförmig auf<br />

das Oberzentrum <strong>Ulm</strong>/<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> zulaufenden Bahnlinien<br />

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