Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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ichtungen und Schulen bestandsorientiert durch Nachverdichtung und flächensparende<br />
Bauweise auf den vorhandenen Flächen.<br />
D.6 Verkehr<br />
Die Darstellung von Verkehrsflächen ist ein wesentlicher Bestandteil der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung.<br />
Dabei werden die Belange des Individualverkehrs und des schienengebundenen,<br />
öffentlichen Verkehrs berücksichtigt. Entsprechend werden die überörtlichen<br />
und örtlichen Hauptverkehrszüge, die Flächen für Bahnanlagen sowie raumwirksame<br />
Maßnahmen, deren Verwirklichung bis <strong>2025</strong> zu erwarten ist, im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
dargestellt. Bei der Darstellung der klassifizierten Straßen wie Bundesautobahnen,<br />
Bundes-, Staats- und Kreisstraßen handelt es sich um eine Übernahme der<br />
Verkehrsflächen auf der Grundlage anderer Gesetze.<br />
Das grundsätzliche Ziel der <strong>Neu</strong>aufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s hinsichtlich der<br />
Verkehrsflächen besteht darin, das Verkehrsnetz an die zukünftige Bevölkerungs- und<br />
Mobilitätsentwicklung anzupassen. Grundlage der Verkehrsentwicklung bildet der Verkehrsentwicklungsplan<br />
(VEP) <strong>Ulm</strong>/ <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>. Der VEP aus dem Jahr 1995 wird derzeit<br />
für einen Zeithorizont bis <strong>2025</strong> fortgeschrieben. Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> sollte im Bereich<br />
der Verkehrsplanung daher keine Beschlüsse vorwegnehmen, die im Rahmen<br />
der VEP-Fortschreibung noch zu treffen sind. Die Fortschreibung ist in vier Phasen<br />
gegliedert:<br />
Phase 1: Erfolgskontrolle, Verkehrsleitbild und Handlungsfelder<br />
Phase 2: Verkehrsprognose <strong>2025</strong> und Verkehrswirksamkeiten<br />
Phase 3: <strong>Neu</strong>ordnungskonzept und verkehrliche Wirkungen<br />
Phase 4: Realisierungskonzept mit Zeit- und Kostenplan.<br />
In seiner Sitzung am 18.02.2009 hat der <strong>Stadt</strong>rat das verkehrliche Leitbild „stadtverträglicher<br />
Verkehr“ für <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> beschlossen. Dieses orientiert sich im Wesentlichen<br />
an den verkehrlichen Oberzielen des VEP 1995. Die Fortschreibung des VEP verfolgt<br />
daher weiterhin das Ziel einer integrierten Verkehrsplanung im Zusammenhang mit allen<br />
anderen, raumwirksamen Planungsebenen.<br />
Die Grundsätze des Verkehrsentwicklungsplanes von 1995 waren folgende:<br />
Erhöhung des Nutzens für die Allgemeinheit, die Verkehrsteilnehmer und die Verkehrsbetriebe<br />
Minimierung der Umweltbelastung und Maximierung der <strong>Stadt</strong>qualität<br />
Förderung des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV)<br />
Schrittweise Reduzierung und Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs<br />
auf den Umweltverbund, insbesondere in der Innenstadt<br />
Unterstützung eines S-Bahn-ähnlichen Regionalbahnbetriebes der sternförmig auf<br />
das Oberzentrum <strong>Ulm</strong>/<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> zulaufenden Bahnlinien<br />
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