Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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und Biotopvernetzung ehemalige Illerschleife mit dem Landgraben (Gewässer III.<br />
Ordnung), Bedeutung für Landschaftsbild, Wasserhaushalt und Erholung (Randbereiche)<br />
sowie besondere Bedeutung für den Artenschutz<br />
D.11.2.5 Naturdenkmäler (ND)<br />
In <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> sind einzelne Bäume und Baumgruppen mittels Verordnung vom<br />
28.06.2011 als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Die unter Schutz stehenden<br />
Bäume und Baumgruppen werden gemäß der Verordnung in der Planzeichnung dargestellt.<br />
Gesetzliche Grundlage für die Unterschutzstellung ist § 28 BNatSchG i. Verbindung mit<br />
Art 12 (1) BayNatSchG<br />
Bezeichnung der Naturdenkmäler:<br />
1. „1 Linde an der Breitenhofstraße, westl. von Finningen“, Fl.Nr. 846, Gemarkung<br />
Finningen<br />
2. „2 Linden vor der St. Wolfgang-Kapelle“, Fl.Nr. 36/4, Gemarkung Gerlenhofen<br />
3. „1 Buche im Schlosspark“, Fl.Nr. 3, Gemarkung Hausen<br />
4. „1 Linde an der NU 11 zwischen Hausen und Werzlen“, Fl.Nr. 336, Gemarkung<br />
Hausen<br />
5. „1 Linde am Sportplatz“, Fl.Nr. 117, Gemarkung Holzschwang<br />
6. „1 Linde am Nordwestrand von Weiler“; Fl.Nr. 143, Gemarkung Holzschwang<br />
7. „4 Linden am Kapellenberg“, Fl.Nr. 1574/2, Gemarkung Pfuhl<br />
8. „1 Stieleiche bei der Seehalle Pfuhl“, Fl.Nr. 397, Gemarkung Pfuhl<br />
9. „1 Stieleiche in der Gewanne Pfannenstiel“, Fl.Nr. 2467/2, Gemarkung Pfuhl<br />
Schutzzweck: Erhaltung der Bäume wegen ihrer Schönheit, wegen der Wertigkeit für<br />
das Orts-und Landschaftsbild und auf Grund ihrer ökologischen Funktion.<br />
D.11.2.6 Geschützte Biotope und Biotope der amtlichen Biotopkartierung<br />
Grundlage für die gesetzlich geschützten Biotope sind § 30 BNatSchG i. V. m. Art. 23<br />
BayNatSchG. <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> besitzt eine Biotopkartierung aus dem Jahr 1989, übernommen<br />
in die Flachlandbiotopkartierung 1999. Es ist davon auszugehen, dass die Biotope in<br />
Ausdehnung und Artenzusammensetzung einer wesentlichen Änderung unterworfen<br />
sind. Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> sind sie deshalb nicht dargestellt, sie werden jedoch im<br />
Umweltbericht bei den Flächen mit vorgesehener Nutzungsänderung genannt. Im<br />
Landschaftsplanentwurf von 2007 ist eine Auflistung der gesetzlich geschützten Biotope<br />
gem. § 30 BNatSchG enthalten.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> vorkommende, gesetzlich geschützte Biotoptypen sind natürliche<br />
und naturnahe Fließ- und Stillgewässer, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche<br />
Nasswiesen, Quellbereiche, Magerrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte<br />
sowie Bruch- und Auwälder.<br />
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