Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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punkte integriert und in Form von Vorrangbereichen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen<br />
die natürlichen Lebensgrundlagen entwickelt und gestärkt.<br />
Die Rahmenplanung „Periphere Parks <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> – siedlungsnahe Landschaftsräume für<br />
Land- und Forstwirtschaft, Erholung sowie Natur“ ist eine Folgeplanung des Landschaftsplanes<br />
und bildet die Grundlage für aufeinander abgestimmte Maßnahmenplanungen<br />
zur Sicherung und Verknüpfung von Land- und Forstwirtschaft, siedlungsnaher<br />
Erholung und Biotopvernetzung im siedlungsnahen Bereich von <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>.<br />
D.12 Altlasten<br />
Im FNP <strong>2025</strong> sind gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB die für bauliche Nutzungen vorgesehenen<br />
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet<br />
sind, als Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen gekennzeichnet.<br />
Es handelt sich bei den gekennzeichneten Standorten in der Hauptsache um Altablagerungen,<br />
d.h. künstliche Verfüllungen oder Aufhaldungen mit Stoffen, die sich vom<br />
vorgefundenen Untergrund unterscheiden, und von denen eine Umweltgefährdung<br />
ausgehen kann. In zwei Fällen handelt es sich um sogenannte Altstandorte, das sind<br />
ehemalige Betriebsgelände, in deren Böden gefährliche Stoffe vorhanden sind oder<br />
vermutet werden, von denen ebenfalls eine Umweltgefährdung ausgehen kann.<br />
Die Lösung der einzelfallbezogenen Altlastenproblematik an den gekennzeichneten<br />
Standorten, auf denen bauliche Nutzungen vorgesehen sind, ist im Rahmen der verbindlichen<br />
Bauleitplanung herbeizuführen und wird als möglich erachtet.<br />
D.13 <strong>Stadt</strong>erhaltung und Denkmalpflege<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet ist eine Vielzahl von Bau- und Bodendenkmälern vorhanden. Die Bodendenkmäler<br />
sowie das Baudenkmal der Bundes- und Reichsfestung <strong>Ulm</strong> werden<br />
nachrichtlich in den FNP <strong>2025</strong> übernommen und per Symbol kenntlich gemacht. Exakte<br />
Lage und Umgriff der Denkmale kann tagesaktuell im städtischen Geodatenportal<br />
über die sogenannten „GeoWeb-Dienste“ der Bayerischen Denkmalpflege abgerufen<br />
und als weitere Ebene an den <strong>Flächennutzungsplan</strong> angehängt werden.<br />
Die Denkmäler sind nach Bayerischer Verfassung und Denkmalschutzgesetz unberührt<br />
zu erhalten. Bereits im Verfahren der Bebauungsplanaufstellung müssen die Bau- und<br />
Bodendenkmäler als eine rechtliche Gegebenheit angesehen werden, d.h. dass die<br />
dort vorgesehene Bebauung unter dem Vorbehalt der Sicherung der Denkmäler steht.<br />
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