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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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punkte integriert und in Form von Vorrangbereichen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen<br />

die natürlichen Lebensgrundlagen entwickelt und gestärkt.<br />

Die Rahmenplanung „Periphere Parks <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> – siedlungsnahe Landschaftsräume für<br />

Land- und Forstwirtschaft, Erholung sowie Natur“ ist eine Folgeplanung des Landschaftsplanes<br />

und bildet die Grundlage für aufeinander abgestimmte Maßnahmenplanungen<br />

zur Sicherung und Verknüpfung von Land- und Forstwirtschaft, siedlungsnaher<br />

Erholung und Biotopvernetzung im siedlungsnahen Bereich von <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>.<br />

D.12 Altlasten<br />

Im FNP <strong>2025</strong> sind gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB die für bauliche Nutzungen vorgesehenen<br />

Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet<br />

sind, als Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen gekennzeichnet.<br />

Es handelt sich bei den gekennzeichneten Standorten in der Hauptsache um Altablagerungen,<br />

d.h. künstliche Verfüllungen oder Aufhaldungen mit Stoffen, die sich vom<br />

vorgefundenen Untergrund unterscheiden, und von denen eine Umweltgefährdung<br />

ausgehen kann. In zwei Fällen handelt es sich um sogenannte Altstandorte, das sind<br />

ehemalige Betriebsgelände, in deren Böden gefährliche Stoffe vorhanden sind oder<br />

vermutet werden, von denen ebenfalls eine Umweltgefährdung ausgehen kann.<br />

Die Lösung der einzelfallbezogenen Altlastenproblematik an den gekennzeichneten<br />

Standorten, auf denen bauliche Nutzungen vorgesehen sind, ist im Rahmen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung herbeizuführen und wird als möglich erachtet.<br />

D.13 <strong>Stadt</strong>erhaltung und Denkmalpflege<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet ist eine Vielzahl von Bau- und Bodendenkmälern vorhanden. Die Bodendenkmäler<br />

sowie das Baudenkmal der Bundes- und Reichsfestung <strong>Ulm</strong> werden<br />

nachrichtlich in den FNP <strong>2025</strong> übernommen und per Symbol kenntlich gemacht. Exakte<br />

Lage und Umgriff der Denkmale kann tagesaktuell im städtischen Geodatenportal<br />

über die sogenannten „GeoWeb-Dienste“ der Bayerischen Denkmalpflege abgerufen<br />

und als weitere Ebene an den <strong>Flächennutzungsplan</strong> angehängt werden.<br />

Die Denkmäler sind nach Bayerischer Verfassung und Denkmalschutzgesetz unberührt<br />

zu erhalten. Bereits im Verfahren der Bebauungsplanaufstellung müssen die Bau- und<br />

Bodendenkmäler als eine rechtliche Gegebenheit angesehen werden, d.h. dass die<br />

dort vorgesehene Bebauung unter dem Vorbehalt der Sicherung der Denkmäler steht.<br />

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