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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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ausgebaut werden. <strong>Neu</strong>e Kraftwerke sind derzeit dafür nicht erforderlich. Es geht vielmehr<br />

darum, die im <strong>Stadt</strong>gebiet dezentral gelegenen Anlagen miteinander zu verbinden<br />

um die Leistungsfähigkeit des Netzes zu erhöhen und eine Nachverdichtung der<br />

Abnehmer im Bestand und bei <strong>Neu</strong>baumaßnahmen zu erreichen.<br />

Es ist geplant, die NU 21 Gebiete „Wohnen am Glacispark 2“ und „Glacis-Galerie“ sowie<br />

das Postareal mit Fernwärme zu versorgen. In der westlichen Innenstadt ist vorgesehen<br />

das Weiss-Areal und die <strong>Neu</strong>bauvorhaben der BGNU in Fernwärmeversorgung<br />

einzubinden. In der östlichen Innenstadt befinden sich zahlreiche Gemeinbedarfseinrichtungen,<br />

die mit Fernwärme versorgt werden können. Die <strong>Neu</strong>baugebiete W2 „An<br />

den Pfleggärten“ und W3 „Lönsstraße“ sollen ebenfalls an die Fernwärmeversorgung<br />

angeschlossen werden. Erweiterungspotentiale sind in Offenhausen darüber hinaus im<br />

Bereich der Geschosswohnungsbauten entlang der Schillerstraße vorhanden. Das<br />

Baugebiet W19, Ludwigsfeld Ost soll ebenfalls an das Fernwärmenetz angeschlossen<br />

werden.<br />

Im FNP dargestellt sind die drei wichtigsten Heizkraftwerke in Ludwigsfeld, im Vorfeld<br />

und am Hallenbad sowie der im Außenbereich gelegene Leitungsabschnitt zwischen<br />

Senden und Ludwigsfeld.<br />

D.8.5 Windenergie<br />

Geeignete Standorte für Windkraftanlagen sind in <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> nicht vorhanden.<br />

Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen werden im Regionalplan Donau-<br />

Iller als Vorranggebiete ausgewiesen. Alle übrigen Gebiete der Region sind Ausschlussgebiete,<br />

in den regionalbedeutsame Windkraftanlagen nicht zulässig sind. 21<br />

Im Oktober 2011 hat der Regionalverband Donau-Iller ein Konzept zur Fortschreibung<br />

des Kapitels Windenergie im Regionalplan Donau-Iller vorgelegt. Nach dieser Konzeption<br />

sind im Gebiet von <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>, wie bereits in der Fortschreibung von 2008, keine<br />

Flächen für Windenergieanlagen vorgesehen. Das formelle Fortschreibungsverfahren<br />

soll im Jahr 2012 durchgeführt werden. 2013 soll der Satzungsbeschluss für die Fortschreibung<br />

erfolgen.<br />

Regionalbedeutsam sind einzelne Windenergieanlagen i.d.R. ab einer Nabenhöhe von<br />

50 m sowie unabhängig von ihrer Größe Windparks von 3 und mehr Anlagen. 22 Windräder<br />

dieser Größenordnung sind in <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> nicht wirtschaftlich zu betreiben. Bei<br />

neuen Windenergieanlagen in der Region ist von einer Nabenhöhe von 140 – 160 m<br />

auszugehen. Diese Anlagen sind ab einer Windgeschwindigkeit von rd. 5,75 m/s in<br />

140m Höhe über Grund wirtschaftlich zu betreiben. Standorte mit einer Windgeschwindigkeit<br />

ab 5,75 m/s in 140 m Höhe über Grund sind in <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> nicht vorhanden. 23<br />

21<br />

Geänderter Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die<br />

Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller, in<br />

Kraft getreten am 21.09.23011.<br />

22<br />

Region Donau Iller, Regionalplan 4. Teilfortschreibung Nutzung der Windkraft S. 10<br />

23<br />

Windhöfigkeitsdaten des TÜV SÜD 2011, Grundlage für aktuelle Fortschreibung des Regionalplans Kapitel<br />

Windkraft.<br />

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