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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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wohnortnahe Erholungsflächen bereitgestellt und negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />

verhindert werden.<br />

D.11.4 Folgeplanungen<br />

D.11.4.1 Managementpläne Gebietskulisse NATURA 2000<br />

Nach BNatSchG in Verbindung mit der FFH-RL sind für jedes einzelne Gebiet die Erhaltungsmaßnahmen<br />

zu bestimmen, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand<br />

der Lebensraumtypen und Arten zu gewährleisten oder wiederherzustellen,<br />

die maßgeblich für die Aufnahme des Gebietes in das Netz NATURA 2000 waren.<br />

Diese Maßnahmen werden in Bayern im Rahmen von sogenannten Managementplänen<br />

nach Nr. 6 der Gemeinsamen Bekanntmachung zum Schutz des Europäischen<br />

Netzes NATURA 2000 vom 04.08.2000 ermittelt und festgelegt.<br />

Die Managementpläne sind eine nur für die zuständigen staatlichen Behörden verbindliche<br />

naturschutzfachliche Handlungsanleitung, die keine Auswirkung auf die ausgeübte<br />

Form der Bewirtschaftung durch private Grundeigentümer haben. Für diese begründen<br />

die Managementpläne daher keine Verpflichtungen.<br />

Die Grundeigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigten sollen aber für die vorgesehenen<br />

Maßnahmen freiwillig und gegen Entgelt gewonnen werden. Daher werden<br />

betroffene Grundeigentümer, Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und Verbände<br />

frühzeitig an der Erstellung der Managementpläne beteiligt, um ihnen Gelegenheit einzuräumen,<br />

Einwände, Anregungen und Vorschläge einzubringen und um die für eine<br />

erfolgreiche Umsetzung unerlässliche Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten<br />

zu erreichen.<br />

Der EU-Kommission ist in sechsjährigen Abständen über die erfolgten Maßnahmen in<br />

den FFH- und Vogelschutz-Gebieten zu berichten. Deshalb sind Erhaltungszustand<br />

und Maßnahmen laufend zu dokumentieren. Um dauerhaft einen günstigen Erhaltungszustand<br />

der Arten und Lebensräume im Freistaat zu gewährleisten, soll für jedes<br />

bayerische NATURA 2000-Gebiet ein Managementplan erstellt werden.<br />

Für das FFH- und Vogelschutzgebiet Plessenteich (Nr. 7726-371.02 FFH und 7428-<br />

301.01, Vogelschutz) liegt inzwischen der, von der Regierung von Schwaben in Auftrag<br />

gegebene Managementplan (erstellt Dez. 2010) vor. In diesem Managementplan, der<br />

die Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz der Gebiete definiert, ist der Vorschlag<br />

zur Erweiterung des Schutzgebietes um die östlich an das FFH- und EU-Vogelschutzgebiet<br />

angrenzenden städtischen Ausgleichsflächen enthalten. Eine Schutzgebietserweiterung<br />

ist hier vorgesehen, da sich die Flächen (ca. 4,3 ha) im Besitz der<br />

<strong>Stadt</strong> befinden, sie als Ausgleichsflächen bereits heute dem Naturschutz dienen und<br />

durch den räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Plessenteich ein einheitlicher<br />

Gebietscharakter vorliegt.<br />

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