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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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Innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets liegen verstreut ca. 60 einzelne, kleingärtnerisch genutzte<br />

Parzellen, die sowohl aus stadtplanerischer als auch aus landschaftsökologischer Sicht<br />

nicht geeignet sind, um planungsrechtlich gesichert zu werden. Hierfür sollen geeignete<br />

Ersatzflächen angeboten werden.<br />

Langfristig soll auch für die Kleingärten, die im westlichen <strong>Stadt</strong>gebiet im Überschwemmungsbereich<br />

von Donau und Iller liegen Ersatz geschaffen werden. Hierbei handelt es<br />

sich um eine Fläche von ca. 39 ha mit ca. 650 Kleingärten.<br />

Insgesamt wird von einem zusätzlichen Gesamtbedarf von rund 22,1 ha Kleingartenfläche<br />

ausgegangen. Vorhandene Reserveflächen sind dabei berücksichtigt. Entsprechend<br />

der Standortanalysen bzw. des am 13.03.2007 vom SHU beschlossenen Kleingartenkonzeptes<br />

sind im FNP <strong>2025</strong> folgende geeigneten Flächen dargestellt:<br />

Geplante Kleingartenflächen<br />

K 5 Erweiterung Kleingartenanlage„Donaublick“,Offen-<br />

hausen<br />

K 6 Ergänzungsflächen<br />

„Am Steinhäulesweg“,<br />

Pfuhl<br />

K 7 Erweiterung „Hinteres<br />

Loch/ Im Eile“,<br />

Pfuhl<br />

K 8 Erweiterung „Wag-<br />

nergärten“, Pfuhl<br />

K 21 Ludwigsfeld Süd<br />

(<strong>Neu</strong>anlage)<br />

K 23 Ergänzungsfläche<br />

Kleingartenanlage<br />

Schwaighofen<br />

K 24 Ergänzungsflächen<br />

im Bereich der<br />

Kleingartenanlage<br />

Dr. Schreber<br />

K 25 „Muthenhölzle“<br />

Erweiterung bzw.<br />

<strong>Neu</strong>ausweisung<br />

Bruttofläche<br />

in ha<br />

<strong>Neu</strong> gesamt 22,5 ha<br />

Erläuterungen<br />

1,2 ha Vorrangige Priorität;<br />

Pflegen und erweitern des Streuobstbestandes bis zur<br />

Kammer-Krummen-Straße<br />

1,6 ha Nachrangige Priorität; angrenzende Biotopflächen und<br />

Bannwald; Altlastenverdacht: orientierende Untersuchungen<br />

im nördlichen Bereich ergaben keine relevanten<br />

Schadstoffbelastungen<br />

1,8 ha Vorrangige Priorität (Anteil)<br />

2,8 ha Vorrangige Priorität (Anteil)<br />

4,9 ha Anstelle Ludwigsfeld Ost (K 1); die Erweiterungsfläche im<br />

Süden ist gleichermaßen gut geeignet, während Ludwigsfeld<br />

Ost als Wohnbaufläche vorgesehen ist. Die untersuchten<br />

Flächen im Ludwigsfelder Norden (KG 12+19)<br />

sind für Kleingärten nicht geeignet (Grünzäsur, Hauptlei-<br />

tungen, Lärmbelastung).<br />

1,0 ha z.T. bereits im Rahmen der Landesgartenschau hergestellt<br />

3,5 ha außerhalb Überschwemmungsbereich, aufgrund Ersatzbedarf;<br />

Lärmgutachten bzw. private Lärmschutzmaßnahmen<br />

entlang der Wiblinger Straße sind aufgrund der Immissionen<br />

aus der St2021 und der B28 notwendig.<br />

5,7 ha Günstige Lage sowohl für Umsiedlungswillige aus dem<br />

überschwemmungsgefährdeten Gebieten als auch guter<br />

Erreichbarkeit für Bürger aus Wiley-Süd<br />

Mit den im FNP <strong>2025</strong> neu dargestellten Flächen von 22,5 ha kann der ermittelte Bedarf<br />

gedeckt werden. Der in <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> in erheblichem Umfang vorhandene Ersatzbedarf ist<br />

dabei berücksichtigt. Die Flächenreserve ist mit 0,4 ha unbedeutend.<br />

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