Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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Innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets liegen verstreut ca. 60 einzelne, kleingärtnerisch genutzte<br />
Parzellen, die sowohl aus stadtplanerischer als auch aus landschaftsökologischer Sicht<br />
nicht geeignet sind, um planungsrechtlich gesichert zu werden. Hierfür sollen geeignete<br />
Ersatzflächen angeboten werden.<br />
Langfristig soll auch für die Kleingärten, die im westlichen <strong>Stadt</strong>gebiet im Überschwemmungsbereich<br />
von Donau und Iller liegen Ersatz geschaffen werden. Hierbei handelt es<br />
sich um eine Fläche von ca. 39 ha mit ca. 650 Kleingärten.<br />
Insgesamt wird von einem zusätzlichen Gesamtbedarf von rund 22,1 ha Kleingartenfläche<br />
ausgegangen. Vorhandene Reserveflächen sind dabei berücksichtigt. Entsprechend<br />
der Standortanalysen bzw. des am 13.03.2007 vom SHU beschlossenen Kleingartenkonzeptes<br />
sind im FNP <strong>2025</strong> folgende geeigneten Flächen dargestellt:<br />
Geplante Kleingartenflächen<br />
K 5 Erweiterung Kleingartenanlage„Donaublick“,Offen-<br />
hausen<br />
K 6 Ergänzungsflächen<br />
„Am Steinhäulesweg“,<br />
Pfuhl<br />
K 7 Erweiterung „Hinteres<br />
Loch/ Im Eile“,<br />
Pfuhl<br />
K 8 Erweiterung „Wag-<br />
nergärten“, Pfuhl<br />
K 21 Ludwigsfeld Süd<br />
(<strong>Neu</strong>anlage)<br />
K 23 Ergänzungsfläche<br />
Kleingartenanlage<br />
Schwaighofen<br />
K 24 Ergänzungsflächen<br />
im Bereich der<br />
Kleingartenanlage<br />
Dr. Schreber<br />
K 25 „Muthenhölzle“<br />
Erweiterung bzw.<br />
<strong>Neu</strong>ausweisung<br />
Bruttofläche<br />
in ha<br />
<strong>Neu</strong> gesamt 22,5 ha<br />
Erläuterungen<br />
1,2 ha Vorrangige Priorität;<br />
Pflegen und erweitern des Streuobstbestandes bis zur<br />
Kammer-Krummen-Straße<br />
1,6 ha Nachrangige Priorität; angrenzende Biotopflächen und<br />
Bannwald; Altlastenverdacht: orientierende Untersuchungen<br />
im nördlichen Bereich ergaben keine relevanten<br />
Schadstoffbelastungen<br />
1,8 ha Vorrangige Priorität (Anteil)<br />
2,8 ha Vorrangige Priorität (Anteil)<br />
4,9 ha Anstelle Ludwigsfeld Ost (K 1); die Erweiterungsfläche im<br />
Süden ist gleichermaßen gut geeignet, während Ludwigsfeld<br />
Ost als Wohnbaufläche vorgesehen ist. Die untersuchten<br />
Flächen im Ludwigsfelder Norden (KG 12+19)<br />
sind für Kleingärten nicht geeignet (Grünzäsur, Hauptlei-<br />
tungen, Lärmbelastung).<br />
1,0 ha z.T. bereits im Rahmen der Landesgartenschau hergestellt<br />
3,5 ha außerhalb Überschwemmungsbereich, aufgrund Ersatzbedarf;<br />
Lärmgutachten bzw. private Lärmschutzmaßnahmen<br />
entlang der Wiblinger Straße sind aufgrund der Immissionen<br />
aus der St2021 und der B28 notwendig.<br />
5,7 ha Günstige Lage sowohl für Umsiedlungswillige aus dem<br />
überschwemmungsgefährdeten Gebieten als auch guter<br />
Erreichbarkeit für Bürger aus Wiley-Süd<br />
Mit den im FNP <strong>2025</strong> neu dargestellten Flächen von 22,5 ha kann der ermittelte Bedarf<br />
gedeckt werden. Der in <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> in erheblichem Umfang vorhandene Ersatzbedarf ist<br />
dabei berücksichtigt. Die Flächenreserve ist mit 0,4 ha unbedeutend.<br />
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