Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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Vorschläge für die Ausweisung neuer Landschaftsschutzgebiete basieren auf der<br />
Grundlage des Landschaftsplans von 1983 und des Landschaftsplanentwurfes von<br />
2007. Verordnungsgeber ist das Landratsamt. Die Darstellung in der Planzeichnung<br />
hat daher hinweisenden Charakter.<br />
Geplantes Landschaftsschutzgebiet Hartholzauenwald bzw. naturnaher Laubmischwald<br />
„Fuchshölzle“ sowie Fließgewässer mit Auen des Landgrabens, der<br />
Leibi und des Topfgrabens; Größe ca. 86,9 ha; Ortsteile Burlafingen und Steinheim;<br />
Schutzzweck: Gebiet mit überregionaler Bedeutung für den Artenschutz,<br />
Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, teilweise<br />
Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Erholungswald Stufe I), räumliche<br />
Verbindung zum LSG „Pfuhler-, Finninger- und Bauernried“<br />
Geplantes Landschaftsschutzgebiet naturnaher Laubmischwald Eschach; Größe<br />
146,6 ha; Ortsteil Holzschwang; Schutzzweck: Gebiet mit überregionaler Bedeutung<br />
für den Artenschutz, Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum für<br />
Pflanzen und Tiere, Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz, Landschaftliches<br />
Vorranggebiet (Regionalplan)<br />
D.11.2.4 Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)<br />
Derzeit befindet sich in <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> ein geschützter Landschaftsbestandteil (LB):<br />
„Illerschleife nördlich von Gerlenhofen“<br />
Größe 53,54 ha, Gemarkung <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>, Gerlenhofen und Reutti<br />
Biotopsystem einer ehemaligen Altwasserschleife der Iller, bestehend aus offenen<br />
Wasserflächen, Wassergräben, Nasswiesen, Feuchtflächen und Röhrichtbereichen<br />
sowie Mager- und Trockenstandorten<br />
Schutzzweck: Bedeutung für das Landschaftsbild, Erhaltung und Entwicklung von<br />
Biotopstrukturen und -vernetzung, Erhaltung und Verbesserung des Wasserhaushaltes,<br />
Bedeutung für den Artenschutz.<br />
Im Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> wird die <strong>Neu</strong>ausweisung bzw. Erweiterung folgender<br />
geschützter Landschaftsbestandteile nach §29 BNatSchG vorgeschlagen:<br />
Auwald bzw. Auwaldstreifen entlang der Donau zwischen Steinhäule Höhe Sportplatz<br />
und Striebelhof<br />
Größe: ca. 24 ha, Gemarkung <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong><br />
Biotopsystem der Donauaue mit Gehölzbestand der Hartholzauengesellschaft<br />
Schutzzweck: Wald mit Bedeutung für das Landschaftsbild, Artenschutz und besonderer<br />
Bedeutung für die Erholung, Bannwald<br />
Erweiterung des bestehenden geschützten Landschaftsbestandteils „Illerschleife<br />
nördlich von Gerlenhofen“ im östlichen Bereich mit Plessenteich und Trucksässsee<br />
Größe: ca. 42 ha, Gemarkung Gerlenhofen und Reutti<br />
Biotopsystem bestehend aus Feuchtwiesen, offenen Wasserflächen, Flachwasserzonen,<br />
Feuchtflächen mit Röhrichtbereichen.<br />
Schutzzweck: Erhalt und Entwicklung von Feuchtflächen im Anschluss an die<br />
ehemalige Flussschleife der Iller mit renaturierten Kiesgewinnungsflächen (Seen)<br />
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