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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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Vorschläge für die Ausweisung neuer Landschaftsschutzgebiete basieren auf der<br />

Grundlage des Landschaftsplans von 1983 und des Landschaftsplanentwurfes von<br />

2007. Verordnungsgeber ist das Landratsamt. Die Darstellung in der Planzeichnung<br />

hat daher hinweisenden Charakter.<br />

Geplantes Landschaftsschutzgebiet Hartholzauenwald bzw. naturnaher Laubmischwald<br />

„Fuchshölzle“ sowie Fließgewässer mit Auen des Landgrabens, der<br />

Leibi und des Topfgrabens; Größe ca. 86,9 ha; Ortsteile Burlafingen und Steinheim;<br />

Schutzzweck: Gebiet mit überregionaler Bedeutung für den Artenschutz,<br />

Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, teilweise<br />

Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Erholungswald Stufe I), räumliche<br />

Verbindung zum LSG „Pfuhler-, Finninger- und Bauernried“<br />

Geplantes Landschaftsschutzgebiet naturnaher Laubmischwald Eschach; Größe<br />

146,6 ha; Ortsteil Holzschwang; Schutzzweck: Gebiet mit überregionaler Bedeutung<br />

für den Artenschutz, Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum für<br />

Pflanzen und Tiere, Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz, Landschaftliches<br />

Vorranggebiet (Regionalplan)<br />

D.11.2.4 Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)<br />

Derzeit befindet sich in <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> ein geschützter Landschaftsbestandteil (LB):<br />

„Illerschleife nördlich von Gerlenhofen“<br />

Größe 53,54 ha, Gemarkung <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong>, Gerlenhofen und Reutti<br />

Biotopsystem einer ehemaligen Altwasserschleife der Iller, bestehend aus offenen<br />

Wasserflächen, Wassergräben, Nasswiesen, Feuchtflächen und Röhrichtbereichen<br />

sowie Mager- und Trockenstandorten<br />

Schutzzweck: Bedeutung für das Landschaftsbild, Erhaltung und Entwicklung von<br />

Biotopstrukturen und -vernetzung, Erhaltung und Verbesserung des Wasserhaushaltes,<br />

Bedeutung für den Artenschutz.<br />

Im Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> wird die <strong>Neu</strong>ausweisung bzw. Erweiterung folgender<br />

geschützter Landschaftsbestandteile nach §29 BNatSchG vorgeschlagen:<br />

Auwald bzw. Auwaldstreifen entlang der Donau zwischen Steinhäule Höhe Sportplatz<br />

und Striebelhof<br />

Größe: ca. 24 ha, Gemarkung <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong><br />

Biotopsystem der Donauaue mit Gehölzbestand der Hartholzauengesellschaft<br />

Schutzzweck: Wald mit Bedeutung für das Landschaftsbild, Artenschutz und besonderer<br />

Bedeutung für die Erholung, Bannwald<br />

Erweiterung des bestehenden geschützten Landschaftsbestandteils „Illerschleife<br />

nördlich von Gerlenhofen“ im östlichen Bereich mit Plessenteich und Trucksässsee<br />

Größe: ca. 42 ha, Gemarkung Gerlenhofen und Reutti<br />

Biotopsystem bestehend aus Feuchtwiesen, offenen Wasserflächen, Flachwasserzonen,<br />

Feuchtflächen mit Röhrichtbereichen.<br />

Schutzzweck: Erhalt und Entwicklung von Feuchtflächen im Anschluss an die<br />

ehemalige Flussschleife der Iller mit renaturierten Kiesgewinnungsflächen (Seen)<br />

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