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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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D.7.2 Überschwemmungsgebiete<br />

Faktische Überschwemmungsbereiche, das heißt überschwemmungsgefährdete Gebiete<br />

an Donau, Iller und Landgraben sind plangrafisch dargestellt soweit hierfür Berechnungen<br />

vorliegen. <strong>Neu</strong>e Bauflächen sind in diesen Gebieten mit Rücksicht auf die<br />

Belange des Hochwasserschutzes nicht vorgesehen. Bestehende Baugebiete wie das<br />

Sondergebiet „Im Koppenwörth“ (Freizeitbad/ Eislaufanlage) genießen Bestandsschutz.<br />

Da das angrenzende Areal zwischen Iller, Donau und Illerkanal den einzig noch<br />

vorhandenen Retentionsbereich im <strong>Stadt</strong>gebiet darstellt, soll er erhalten bleiben.<br />

Aufgrund der Hochwassergefährdung und -ereignisse wurden ab 2005 entlang des<br />

Illerkanals und der Donau Hochwasserschutzanlagen realisiert. Dadurch kann ein hundertjährliches<br />

Hochwasserereignis („HQ 100“) in der Donau schadlos für den bebauten<br />

Bereich zurück gehalten werden.<br />

Die Hochwasserschutzanlagen beinhalten Mauern an Illerkanal und Donau, teilweise<br />

kombiniert mit aufgesetzten Mobilelementen, Mobilsperren und im Bereich Donaufreibad<br />

Deichanlagen. Der bauliche Hochwasserschutz endet bei den Tennisanlagen am<br />

Steinhäulesweg in Offenhausen. Die tatsächlichen Höhen der Mauern und Deiche sind<br />

vom vorhandenen Gelände abhängig. Der Freibord der Deiche bzw. Mauern beträgt im<br />

Durchschnitt einen Meter. Dies bedeutet, dass die Deichkronen bzw. die Oberkanten<br />

der Mauern ca. einen Meter höher liegen als der rechnerische Wasserspiegel bei einem<br />

HQ 100.<br />

An den zur Donau hin offenen Stellen können im Notfall mobile Steckelemente installiert<br />

werden. Offene Stellen in der Mauer sind in Bereichen vorzufinden, in denen ein<br />

Fuß- oder Gehweg auf die Mauer trifft. Diese oben genannten mobilen Steckelemente<br />

werden im Hochwasserfall zuerst an den tiefsten Punkten eingesetzt. Diese sind durch<br />

das Relief gegeben.<br />

Für den Landgraben wurde die Hochwassergefährdung im Bereich Burlafingen und<br />

Gerlenhofen untersucht. 18 Bei der Ausweisung neuer Bauflächen bei Burlafingen ist die<br />

Hochwassergefahr im Bereich des Landgrabens berücksichtigt. 19 Nahe Gerlenhofen /<br />

Werzlen ist bei einem 100-jährigen Hochwasser mit Ausuferungen zu rechnen, die vor<br />

allem im Bereich Werzlen auch bebaute Gebiete mit Wohnnutzung betreffen. Die<br />

Machbarkeitsstudie Hochwasserschutz schlägt vor, im Siedlungsbereich Schutzvorkehrungen<br />

zu treffen. Als geeignete Maßnahme wird das Errichten von Hochwasserschutzmauern<br />

parallel zum Landgraben vorgeschlagen. 20 Die für den Landgraben errechneten<br />

Überschwemmungsgebiete sind im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt.<br />

Amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> derzeit<br />

nicht vor, sind jedoch in Vorbereitung.<br />

18<br />

Hochwassergefahr Landgraben, Erläuterungsbericht; Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Feb. 2011<br />

19<br />

Machbarkeitsstudie Hochwasserschutz, Obermeyer Planen + Beraten GmbH, ergänzende Wassertiefenkarte,<br />

Bereich Burlafingen, Juli 2012<br />

20<br />

Machbarkeitsstudie Hochwasserschutz Gerlenhofen, Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Nov. 2011<br />

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