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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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D.10 Grünflächen<br />

Grünflächen werden im FNP <strong>2025</strong> gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB für Parkanlagen,<br />

Sport-, Spiel- und Badeplätze sowie Dauerkleingärten und Friedhöfe dargestellt. Sie<br />

sind als überwiegend unversiegelte Freiflächen durch Pflanzenbewuchs charakterisiert.<br />

Die stadtökologische Multifunktionalität der Flächen ergibt sich nicht nur durch die<br />

räumliche Strukturierung von Siedlungsflächen und die Verbesserung des <strong>Stadt</strong>klimas,<br />

sondern auch durch die Bedeutung als wohnortnahe Erholungsräume für die Bevölkerung.<br />

D.10.1 Grünanlagen als Erholungsraum<br />

<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> verfügt über eine Vielzahl verschiedenartiger Grünanlagen, die als Naherholungsräume<br />

genutzt werden und zum Teil einen Bezug zur freien Landschaft haben:<br />

südliches Donauufer mit Donaubad und Park am Edwin-Scharff-Haus<br />

südöstliches Donauufer vom „Herbelhölzle“ bis zur „Steinhäule“<br />

Glacis-Anlagen mit Kollmannspark<br />

Grün- und Sportanlagen in den <strong>Stadt</strong>teilen, z.B. Wiley-Mitte und Offenhausen<br />

Baggerseen Ludwigsfeld und Pfuhl<br />

Golfplatz Pfuhl.<br />

Die innerörtlichen Freiflächen dienen vor allem der Erholungsfunktion und als ökologische<br />

Trittsteine. Sofern eine Anbindung an den landschaftlichen Freiraum besteht,<br />

spielen sie eine Rolle für den Luftaustausch und die Klimaverbesserung im Siedlungsbereich.<br />

D.10.2 Grünflächen für Spiel, Sport, Freizeit<br />

Neben den genannten innerörtlichen bzw. ortsnahen Erholungsgebieten sind auch<br />

Sport- und Freizeitflächen für die Erholung von Bedeutung. Die unterschiedlichen Flächen<br />

wie Spiel-, Bolz- und Sportplätze, Golf-, Tennis-, Reitsport- und Schießsportanlagen<br />

werden unter der Zweckbestimmungsbezeichnung Spiel, Sport, Freizeit zusammengefasst.<br />

Dadurch soll auf die sich verändernden Bedürfnisse, bedingt durch den<br />

anzunehmenden Bevölkerungsstrukturwandel, reagiert werden können.<br />

Quartiersbezogene Kinderspielplätze und Bolzplätze innerhalb der Siedlungsflächen<br />

sind grafisch nicht dargestellt. Derartige Plätze im Bestand sind zugunsten einer sich<br />

verändernden Altersstruktur und entsprechender Bedürfnisse umnutzungsfähig. Der<br />

zukünftige Bedarf an Grün- und Spielflächen als Bestandteil einzelner Wohngebiete ist<br />

in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.<br />

Überwiegend nicht bebaute Sportplatzbereiche werden grundsätzlich als Grünflächen<br />

dargestellt, um ihre Funktion und Bedeutung als innerörtliche Grünfläche hervorzuhe-<br />

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