Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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D.10 Grünflächen<br />
Grünflächen werden im FNP <strong>2025</strong> gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB für Parkanlagen,<br />
Sport-, Spiel- und Badeplätze sowie Dauerkleingärten und Friedhöfe dargestellt. Sie<br />
sind als überwiegend unversiegelte Freiflächen durch Pflanzenbewuchs charakterisiert.<br />
Die stadtökologische Multifunktionalität der Flächen ergibt sich nicht nur durch die<br />
räumliche Strukturierung von Siedlungsflächen und die Verbesserung des <strong>Stadt</strong>klimas,<br />
sondern auch durch die Bedeutung als wohnortnahe Erholungsräume für die Bevölkerung.<br />
D.10.1 Grünanlagen als Erholungsraum<br />
<strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> verfügt über eine Vielzahl verschiedenartiger Grünanlagen, die als Naherholungsräume<br />
genutzt werden und zum Teil einen Bezug zur freien Landschaft haben:<br />
südliches Donauufer mit Donaubad und Park am Edwin-Scharff-Haus<br />
südöstliches Donauufer vom „Herbelhölzle“ bis zur „Steinhäule“<br />
Glacis-Anlagen mit Kollmannspark<br />
Grün- und Sportanlagen in den <strong>Stadt</strong>teilen, z.B. Wiley-Mitte und Offenhausen<br />
Baggerseen Ludwigsfeld und Pfuhl<br />
Golfplatz Pfuhl.<br />
Die innerörtlichen Freiflächen dienen vor allem der Erholungsfunktion und als ökologische<br />
Trittsteine. Sofern eine Anbindung an den landschaftlichen Freiraum besteht,<br />
spielen sie eine Rolle für den Luftaustausch und die Klimaverbesserung im Siedlungsbereich.<br />
D.10.2 Grünflächen für Spiel, Sport, Freizeit<br />
Neben den genannten innerörtlichen bzw. ortsnahen Erholungsgebieten sind auch<br />
Sport- und Freizeitflächen für die Erholung von Bedeutung. Die unterschiedlichen Flächen<br />
wie Spiel-, Bolz- und Sportplätze, Golf-, Tennis-, Reitsport- und Schießsportanlagen<br />
werden unter der Zweckbestimmungsbezeichnung Spiel, Sport, Freizeit zusammengefasst.<br />
Dadurch soll auf die sich verändernden Bedürfnisse, bedingt durch den<br />
anzunehmenden Bevölkerungsstrukturwandel, reagiert werden können.<br />
Quartiersbezogene Kinderspielplätze und Bolzplätze innerhalb der Siedlungsflächen<br />
sind grafisch nicht dargestellt. Derartige Plätze im Bestand sind zugunsten einer sich<br />
verändernden Altersstruktur und entsprechender Bedürfnisse umnutzungsfähig. Der<br />
zukünftige Bedarf an Grün- und Spielflächen als Bestandteil einzelner Wohngebiete ist<br />
in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.<br />
Überwiegend nicht bebaute Sportplatzbereiche werden grundsätzlich als Grünflächen<br />
dargestellt, um ihre Funktion und Bedeutung als innerörtliche Grünfläche hervorzuhe-<br />
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