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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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D.8.6 Fotovoltaik<br />

Fotovoltaik-Anlagen zählen im Gegensatz zu Windkraftanlagen nicht zu den privilegierten<br />

Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB, da sie nicht standortgebunden bzw. nicht auf<br />

den Außenbereich angewiesen sind, sondern im Siedlungsbereich auf Dächern und<br />

Fassaden verfahrensfrei errichtet werden können.<br />

Für die Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen auf Freiflächen ist hingegen die Aufstellung<br />

eines Bebauungsplans erforderlich. Dies setzt die Darstellung von Sonderbauflächen<br />

im <strong>Flächennutzungsplan</strong> voraus. Darüber hinaus greift das Erneuerbare Energien Gesetz<br />

(EEG) steuernd in die räumliche Planung von Freiflächenfotovoltaik-Anlagen ein,<br />

indem eine Einspeisevergütung nach dem EEG nur auf bestimmten, vorbelasteten Flächen<br />

gewährt wird. Als vorbelastet gelten beispielsweise Konversionsflächen, Sekundärstandorte<br />

oder durch Autobahnen bzw. Schienenwege geprägte Landschaftsteile.<br />

Hier wird eine Einspeisevergütung in einem Korridor von 110 m Breite links und rechts<br />

der Verkehrswege gewährt.<br />

Als einziger Sekundär-Standort für Fotovoltaik-Anlagen in <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> bietet sich die<br />

ehemalige Müldeponie in Pfuhl an. Eine Fläche von rund 2,9 ha wird hier als Sonderbaufläche<br />

für erneuerbare Energien ausgewiesen. Eine konkrete Nachfrage nach der<br />

dargestellten Nutzung ist vorhanden. Standortalternativen stehen unter den gegebenen<br />

Rahmenbedingungen nicht zur Verfügung.<br />

Für die Korridore entlang der Autobahnen und Schienenwege wurde eine Standortermittlung<br />

erarbeitet, in der potentielle Eignungsflächen für Freiflächen-Fotovoltaik-<br />

Anlagen ermittelt wurden. 24 Diese potentiellen Eignungsflächen sind im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

als Vorrangbereich für solare Energiegewinnung dargestellt. 25 Es handelt<br />

sich um 5 kleinere Standorte mit einer Gesamtfläche von rund 10 ha an der Autobahn<br />

A7 auf Höhe Holzschwang. Bei einer entsprechenden Nachfrage soll in diesen Bereichen<br />

der <strong>Flächennutzungsplan</strong> geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.<br />

Eine vorausgreifende Sondergebietsausweisung im Sinne einer Angebotsplanung ist<br />

für die sehr spezifische Solarnutzung nicht vorgesehen.<br />

Darüber hinaus stehen in den Gewerbe- und Industriegebieten noch umfangreiche<br />

Dach- und Fassadenflächen zur Verfügung, die vorrangig für das Anbringen von Fotovoltaik-Anlagen<br />

genutzt werden sollten, bevor Freiflächen für diesen Zweck in Anspruch<br />

genommen werden. Ein positives Beispiel hierfür ist die Fotovoltaik-Großanlage,<br />

die der Stromversorgungsträger SWU im Industriegebiet Schwaighofen betreibt.<br />

Mit der installierten Leistung von 2,3 Megawatt können rund 650 Haushalte versorgt<br />

werden.<br />

24 Standortermittlung für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen entlang von Verkehrswegen, Büro Landschaftsökologie<br />

und Planung, Bruns, Stotz und Gräßle Partnerschaft, Februar 2012<br />

25 Beschluss Nr. 7 des SHU als Empfehlung an den <strong>Stadt</strong>rat vom 07.02.2012<br />

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