Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm
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D.8.6 Fotovoltaik<br />
Fotovoltaik-Anlagen zählen im Gegensatz zu Windkraftanlagen nicht zu den privilegierten<br />
Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB, da sie nicht standortgebunden bzw. nicht auf<br />
den Außenbereich angewiesen sind, sondern im Siedlungsbereich auf Dächern und<br />
Fassaden verfahrensfrei errichtet werden können.<br />
Für die Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen auf Freiflächen ist hingegen die Aufstellung<br />
eines Bebauungsplans erforderlich. Dies setzt die Darstellung von Sonderbauflächen<br />
im <strong>Flächennutzungsplan</strong> voraus. Darüber hinaus greift das Erneuerbare Energien Gesetz<br />
(EEG) steuernd in die räumliche Planung von Freiflächenfotovoltaik-Anlagen ein,<br />
indem eine Einspeisevergütung nach dem EEG nur auf bestimmten, vorbelasteten Flächen<br />
gewährt wird. Als vorbelastet gelten beispielsweise Konversionsflächen, Sekundärstandorte<br />
oder durch Autobahnen bzw. Schienenwege geprägte Landschaftsteile.<br />
Hier wird eine Einspeisevergütung in einem Korridor von 110 m Breite links und rechts<br />
der Verkehrswege gewährt.<br />
Als einziger Sekundär-Standort für Fotovoltaik-Anlagen in <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> bietet sich die<br />
ehemalige Müldeponie in Pfuhl an. Eine Fläche von rund 2,9 ha wird hier als Sonderbaufläche<br />
für erneuerbare Energien ausgewiesen. Eine konkrete Nachfrage nach der<br />
dargestellten Nutzung ist vorhanden. Standortalternativen stehen unter den gegebenen<br />
Rahmenbedingungen nicht zur Verfügung.<br />
Für die Korridore entlang der Autobahnen und Schienenwege wurde eine Standortermittlung<br />
erarbeitet, in der potentielle Eignungsflächen für Freiflächen-Fotovoltaik-<br />
Anlagen ermittelt wurden. 24 Diese potentiellen Eignungsflächen sind im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
als Vorrangbereich für solare Energiegewinnung dargestellt. 25 Es handelt<br />
sich um 5 kleinere Standorte mit einer Gesamtfläche von rund 10 ha an der Autobahn<br />
A7 auf Höhe Holzschwang. Bei einer entsprechenden Nachfrage soll in diesen Bereichen<br />
der <strong>Flächennutzungsplan</strong> geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.<br />
Eine vorausgreifende Sondergebietsausweisung im Sinne einer Angebotsplanung ist<br />
für die sehr spezifische Solarnutzung nicht vorgesehen.<br />
Darüber hinaus stehen in den Gewerbe- und Industriegebieten noch umfangreiche<br />
Dach- und Fassadenflächen zur Verfügung, die vorrangig für das Anbringen von Fotovoltaik-Anlagen<br />
genutzt werden sollten, bevor Freiflächen für diesen Zweck in Anspruch<br />
genommen werden. Ein positives Beispiel hierfür ist die Fotovoltaik-Großanlage,<br />
die der Stromversorgungsträger SWU im Industriegebiet Schwaighofen betreibt.<br />
Mit der installierten Leistung von 2,3 Megawatt können rund 650 Haushalte versorgt<br />
werden.<br />
24 Standortermittlung für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen entlang von Verkehrswegen, Büro Landschaftsökologie<br />
und Planung, Bruns, Stotz und Gräßle Partnerschaft, Februar 2012<br />
25 Beschluss Nr. 7 des SHU als Empfehlung an den <strong>Stadt</strong>rat vom 07.02.2012<br />
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