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Flächennutzungsplan Neu-Ulm 2025 - Stadt Neu-Ulm

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Gesamt<br />

aus dem Jahr 2000 dieser Fläche entgegen.<br />

- Besser geeignete Standortalternativen sind nicht vorhanden<br />

Hinzu kommt am vorgeschlagenen Standort<br />

- die ausgesprochen gute überörtliche Verkehrsanbindung<br />

(B10, A8, A7)<br />

- die hohe Standortzufriedenheit der bereits angesiedelten<br />

Unternehmen (91% gut bis sehr gut, Befragung<br />

2009)<br />

98,9 ha gewerbliche Bauflächen, neu<br />

Diese Standorte mit insgesamt 98,9 ha Gesamtfläche übersteigen den Bedarf von rund<br />

93,1 ha Gewerbefläche um lediglich 6%. Eine größere Flächenreserve, um mögliche<br />

liegenschaftliche Hindernisse zu umgehen, ist aufgrund mangelnder Alternativflächen<br />

und hochwertigen Landschaftsraums nicht erzielbar.<br />

Eine genaue Abgrenzung und Festlegung der Art der Nutzung – je nach Standort können<br />

aus dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> Industrie- oder Gewerbegebiete entwickelt werden<br />

– und der Ausgleichsflächen muss im Rahmen der Bebauungsplanung mit integrierten<br />

Grünordnungsplänen erfolgen.<br />

D.4 Sonderbauflächen<br />

Die Sonderbauflächen werden im <strong>Flächennutzungsplan</strong> getrennt nach der Zweckbestimmung<br />

für den Einzelhandel und für sonstige Nutzungsarten dargestellt. Es handelt<br />

sich dabei um Gebiete und Nutzungen, die sich von den Bauflächen für Wohnen, Gewerbe<br />

und gemischte Nutzungen wesentlich unterscheiden. Zum Teil dienen die Sonderbauflächen<br />

und die dortigen Einrichtungen auch der Wahrnehmung oberzentraler<br />

Funktionen und haben somit für <strong>Ulm</strong>/ <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> eine hohe Bedeutung.<br />

D.4.1 Sonderbauflächen Handel<br />

Die Sonderbauflächen Handel sind entsprechend des Zentrenkonzepts Einzelhandel<br />

dargestellt. Auf diesen Flächen, die ausschließlich in der Innenstadt und im Gewerbe-/<br />

Industriegebiet Schwaighofen im Bereich Starkfeld/ Finninger Straße/ Leibnizstraße zu<br />

finden sind, können großflächige Einzelhandelsvorhaben mit beschränkten Sortimenten<br />

realisiert werden. Infolge der Änderung im Jahr 2009 beinhaltet das<br />

Zentrenkonzept im Bereich Starkfeld/ Finninger und Leibnizstraße heute rund 7,64 ha<br />

weniger Sonderbaufläche für den Einzelhandel als 2004. Übertragen auf den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

bedeutet dies eine um 4,54 ha verringerte Darstellung von Sonderbauflächen<br />

Handel gegenüber dem bislang wirksamen <strong>Flächennutzungsplan</strong>, da auf den<br />

herausgenommenen Flächen laut Zentrenkonzept neue Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> nicht als Sonderbauflächen Handel sondern analog Zentrenkonzept<br />

als gewerbliche Bauflächen dargestellt sind einzelne gewerbliche Bereiche, in<br />

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