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Begriff der Widerrechtlichkeit nach Art. 41 OR - Universität St.Gallen

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Kapitel 3: Die Sorgfaltspflichttheorie<br />

Kapitel 3: DIE S<strong>OR</strong>GFALTSPFLICHTTHE<strong>OR</strong>IE<br />

1 Übersicht und Definition<br />

1.1 Verletzung <strong>der</strong> objektiven Sorgfaltspflicht als Ausgangspunkt<br />

Die Sorgfaltspflichttheorie 297 wird neben <strong>der</strong> objektiven und <strong>der</strong> subjektiven Wi-<br />

<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie auch als „dritte Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie“ bezeichnet. 298<br />

Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit mit <strong>der</strong> Verletzung einer<br />

objektiv bestimmten Verhaltens-, sprich Sorgfaltspflicht gleichgesetzt wird. 299 Die<br />

Sorgfaltspflichttheorie kann indessen auch als Ausprägung o<strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Schutznormtheorie betrachtet werden, denn auch hier ist die Verletzung<br />

einer objektiv bestimmten Verhaltenspflicht zur Bestimmung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit<br />

massgeblich, jedoch in <strong>der</strong> Form einer Schutznorm. Die geson<strong>der</strong>te Darstellung<br />

<strong>der</strong> Sorgfaltspflichttheorie ist dennoch angezeigt, da das Berücksichtigen <strong>der</strong><br />

objektiven Sorgfaltspflichtverletzung als bestimmendes Element <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit<br />

das problematische Verhältnis von Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit und Verschulden auf<br />

den Punkt bringt. Zudem finden sich in <strong>der</strong> Sorgfaltspflichttheorie Parallelen zum<br />

Common-Law-Ansatz <strong>der</strong> Negligence-Haftung sowie <strong>der</strong> Haftung des Schädigers<br />

für ein „faute“ entsprechend dem französischen Recht.<br />

Der <strong>Begriff</strong> Sorgfalt ist selbst ein mehrdeutiger Ausdruck. Zum einen kann Sorgfalt<br />

ein äusserlich erkennbares Verhalten bezeichnen, etwa das sorgfältige Überschreiten<br />

einer <strong>St</strong>rasse o<strong>der</strong> das sorgfältige Ausfüllen eines Formulars („äussere<br />

Sorgfalt“). Zum an<strong>der</strong>en kann sich die Sorgfalt auch auf einen intellektuellemotionalen<br />

Vorgang im Hinblick auf ein bestimmtes Verhalten o<strong>der</strong> einen Leis-<br />

297 Die Bezeichnung „Sorgfaltspflichttheorie“ wird we<strong>der</strong> in Rechtsprechung noch Lehre<br />

verwendet. Sie lehnt sich an die Bezeichnung <strong>der</strong> „Schutznormtheorie“ an. Damit wird<br />

zum Ausdruck gebracht, dass die Sorgfaltspflicht das massgebende Kriterium zur Bestimmung<br />

<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit ist.<br />

298 Zum <strong>Begriff</strong> <strong>der</strong> „dritten Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie“ vgl. SCHÖNENBERGER, Dritte<br />

Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie, S. 3 ff.<br />

299 SCHÖNENBERGER, Dritte Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie, S. 3, m.w.H.<br />

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