Begriff der Widerrechtlichkeit nach Art. 41 OR - Universität St.Gallen
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Kapitel 3: Die Sorgfaltspflichttheorie<br />
Kapitel 3: DIE S<strong>OR</strong>GFALTSPFLICHTTHE<strong>OR</strong>IE<br />
1 Übersicht und Definition<br />
1.1 Verletzung <strong>der</strong> objektiven Sorgfaltspflicht als Ausgangspunkt<br />
Die Sorgfaltspflichttheorie 297 wird neben <strong>der</strong> objektiven und <strong>der</strong> subjektiven Wi-<br />
<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie auch als „dritte Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie“ bezeichnet. 298<br />
Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit mit <strong>der</strong> Verletzung einer<br />
objektiv bestimmten Verhaltens-, sprich Sorgfaltspflicht gleichgesetzt wird. 299 Die<br />
Sorgfaltspflichttheorie kann indessen auch als Ausprägung o<strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Schutznormtheorie betrachtet werden, denn auch hier ist die Verletzung<br />
einer objektiv bestimmten Verhaltenspflicht zur Bestimmung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit<br />
massgeblich, jedoch in <strong>der</strong> Form einer Schutznorm. Die geson<strong>der</strong>te Darstellung<br />
<strong>der</strong> Sorgfaltspflichttheorie ist dennoch angezeigt, da das Berücksichtigen <strong>der</strong><br />
objektiven Sorgfaltspflichtverletzung als bestimmendes Element <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit<br />
das problematische Verhältnis von Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit und Verschulden auf<br />
den Punkt bringt. Zudem finden sich in <strong>der</strong> Sorgfaltspflichttheorie Parallelen zum<br />
Common-Law-Ansatz <strong>der</strong> Negligence-Haftung sowie <strong>der</strong> Haftung des Schädigers<br />
für ein „faute“ entsprechend dem französischen Recht.<br />
Der <strong>Begriff</strong> Sorgfalt ist selbst ein mehrdeutiger Ausdruck. Zum einen kann Sorgfalt<br />
ein äusserlich erkennbares Verhalten bezeichnen, etwa das sorgfältige Überschreiten<br />
einer <strong>St</strong>rasse o<strong>der</strong> das sorgfältige Ausfüllen eines Formulars („äussere<br />
Sorgfalt“). Zum an<strong>der</strong>en kann sich die Sorgfalt auch auf einen intellektuellemotionalen<br />
Vorgang im Hinblick auf ein bestimmtes Verhalten o<strong>der</strong> einen Leis-<br />
297 Die Bezeichnung „Sorgfaltspflichttheorie“ wird we<strong>der</strong> in Rechtsprechung noch Lehre<br />
verwendet. Sie lehnt sich an die Bezeichnung <strong>der</strong> „Schutznormtheorie“ an. Damit wird<br />
zum Ausdruck gebracht, dass die Sorgfaltspflicht das massgebende Kriterium zur Bestimmung<br />
<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit ist.<br />
298 Zum <strong>Begriff</strong> <strong>der</strong> „dritten Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie“ vgl. SCHÖNENBERGER, Dritte<br />
Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie, S. 3 ff.<br />
299 SCHÖNENBERGER, Dritte Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie, S. 3, m.w.H.<br />
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