07.10.2013 Aufrufe

Begriff der Widerrechtlichkeit nach Art. 41 OR - Universität St.Gallen

Begriff der Widerrechtlichkeit nach Art. 41 OR - Universität St.Gallen

Begriff der Widerrechtlichkeit nach Art. 41 OR - Universität St.Gallen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

85<br />

5 Fazit<br />

Abwägen <strong>der</strong> beteiligten Interessen zu begründen, begrüssenswert. Aus Gründen<br />

<strong>der</strong> Rechtssicherheit und um <strong>der</strong> Präventionsfunktion des Haftpflichtrechts <strong>nach</strong>zukommen,<br />

ist jedoch die Herausbildung typischer Rechtfertigungssituationen<br />

wünschenswert.<br />

Problematisch ist hingegen <strong>der</strong> Ansatz, dem Schädiger den Nachweis <strong>der</strong> Rechtmässigkeit<br />

seines Verhaltens aufzulasten, statt vom Geschädigten den Nachweis<br />

<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit zu verlangen. 95 In einem liberalen Rechtssystem wird die<br />

Freiheit des Einzelnen vermutet. Es hat deshalb nicht <strong>der</strong> Verursacher einer Schädigung<br />

zu beweisen, dass er ein Recht zu handeln hatte, son<strong>der</strong>n es ist vielmehr an<br />

<strong>der</strong> Person, die sich als geschädigt betrachtet, zu beweisen, dass die Schädigung<br />

rechtswidrig ist. 96 Trägt <strong>der</strong> Geschädigte die Beweislast, besteht zudem eine Kongruenz<br />

von Rechtsschutzinteresse und Beweispflicht. Derjenige, <strong>der</strong> einen Anspruch<br />

durchsetzen will, soll auch die Erfüllung <strong>der</strong> entsprechenden Anspruchsgrundlagen<br />

beweisen müssen.<br />

95 Vgl. aber WIDMER, Anwaltspraxis, N 2.21, 2.46; ERLÄUTERNDER BERICHT, S. 117 f.<br />

96 DESCHENAUX/TERCIER, § 6 N 11; ERLÄUTERNDER BERICHT, S. 96.<br />

30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!