Begriff der Widerrechtlichkeit nach Art. 41 OR - Universität St.Gallen
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Kapitel 1: Die Subjektive Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie<br />
missbrauchsverbot. 36 Die Ausübung eines Rechts, zum blossen Zweck den Frieden<br />
des an<strong>der</strong>en zu stören o<strong>der</strong> zu schaden, werde durch die Rechtsordnung nicht gewährleistet.<br />
37 Die schikanöse o<strong>der</strong> unlautere Ausübung eines an sich bestehenden<br />
Rechts hebt die Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit deshalb nicht auf. 38<br />
Damit setzt die verhaltensbezogene subjektive Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie zur Bestimmung<br />
<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit zwei Prüfungsschritte voraus. Zunächst sind <strong>der</strong><br />
Rechtfertigungsgrund (subjektive Berechtigung) und dessen Ausmass zu bestimmen,<br />
wobei hier <strong>der</strong> Schutzumfang <strong>der</strong> Rechte an<strong>der</strong>er mit berücksichtigt wird.<br />
Anschliessend ist zu prüfen, ob die Ausübung des Rechtfertigungsgrundes allenfalls<br />
schikanös ist.<br />
Sowohl die Prüfung <strong>der</strong> Rechtfertigungsgründe als auch die Prüfung <strong>der</strong> <strong>Art</strong> <strong>der</strong><br />
Rechtsausübung gründen letzten Endes in einer Interessenabwägung durch den<br />
Richter. Würde die Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit hingegen von vornherein als umfassende<br />
Interessenabwägung durch den Richter definiert, könnte die Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit<br />
direkt und ohne Umwege bestimmt werden.<br />
3 Bestimmung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit bei <strong>der</strong> „erfolgsbezogenen“<br />
subjektiven Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie<br />
3.1 Definition <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rechtlichkeit<br />
3.1.1 Verstoss gegen das allgemeine Schädigungsverbot durch eine aktive<br />
schädigende Handlung<br />
Die erfolgsbezogene subjektive Wi<strong>der</strong>rechtlichkeitstheorie wird sinngemäss von<br />
GABRIEL vertreten und von GMÜR beschrieben. 39 Wer gegen das allgemeine Schä-<br />
36 GABRIEL, N 352 f.<br />
37 RENSING, S. 40.<br />
38 RENSING, S. 46.<br />
39 GABRIEL, N 843; kritisch GMÜR, S. 621.<br />
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