Pdf-Drogen-Gesetze - Drogenlexikon.de
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10 <strong>Pdf</strong>-<strong>Drogen</strong>-<strong>Gesetze</strong><br />
13.<br />
14.<br />
Geldmittel o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Vermögensgegenstän<strong>de</strong> einem an<strong>de</strong>ren für eine rechtswidrige Tat<br />
nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 o<strong>de</strong>r 12 bereitstellt,<br />
einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 o<strong>de</strong>r § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 o<strong>de</strong>r 5<br />
zuwi<strong>de</strong>rhan<strong>de</strong>lt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.<br />
2Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige und die öffentliche<br />
Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches Mitteilen einer Gelegenheit zum<br />
Verbrauch nach Satz 1 Nr. 11.<br />
(2) In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 o<strong>de</strong>r 6 Buchstabe b ist <strong>de</strong>r Versuch strafbar.<br />
(3) 1In beson<strong>de</strong>rs schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. 2Ein<br />
beson<strong>de</strong>rs schwerer Fall liegt in <strong>de</strong>r Regel vor, wenn <strong>de</strong>r Täter<br />
1.<br />
2.<br />
in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 o<strong>de</strong>r 13 gewerbsmäßig han<strong>de</strong>lt,<br />
durch eine <strong>de</strong>r in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 o<strong>de</strong>r 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit<br />
mehrerer Menschen gefähr<strong>de</strong>t.<br />
(4) Han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Täter in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nr. 10 o<strong>de</strong>r 11<br />
fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o<strong>de</strong>r Geldstrafe.<br />
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach <strong>de</strong>n Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn <strong>de</strong>r Täter die<br />
Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt,<br />
durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft o<strong>de</strong>r besitzt.<br />
(6) Die Vorschriften <strong>de</strong>s Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Han<strong>de</strong>ltreiben, Abgeben o<strong>de</strong>r<br />
Veräußern betreffen, auch anzuwen<strong>de</strong>n, wenn sich die Handlung auf Stoffe o<strong>de</strong>r Zubereitungen<br />
bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 29a Straftaten<br />
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer<br />
1.<br />
2.<br />
als Person über 21 Jahre<br />
Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt o<strong>de</strong>r sie ihr entgegen § 13<br />
Abs. 1 verabreicht o<strong>de</strong>r zum unmittelbaren Verbrauch überläßt o<strong>de</strong>r<br />
mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Han<strong>de</strong>l treibt, sie in nicht geringer<br />
Menge herstellt o<strong>de</strong>r abgibt o<strong>de</strong>r sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs.<br />
1 erlangt zu haben.<br />
(2) In min<strong>de</strong>r schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.<br />
§ 30 Straftaten<br />
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer<br />
1.<br />
2.<br />
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt o<strong>de</strong>r mit ihnen Han<strong>de</strong>l treibt (§ 29 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Ban<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher<br />
Taten verbun<strong>de</strong>n hat,<br />
im Falle <strong>de</strong>s § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig han<strong>de</strong>lt,<br />
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