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Pdf-Drogen-Gesetze - Drogenlexikon.de

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73 <strong>Pdf</strong>-<strong>Drogen</strong>-<strong>Gesetze</strong><br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Verurteilungen, durch die eine freiheitsentziehen<strong>de</strong> Maßregel <strong>de</strong>r Besserung und Sicherung<br />

angeordnet wor<strong>de</strong>n ist,<br />

Eintragungen nach § 10, wenn die Entscheidung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt,<br />

Eintragungen nach § 11, wenn die Entscheidung o<strong>de</strong>r Verfügung nicht länger als fünf Jahre<br />

zurückliegt,<br />

abweichen<strong>de</strong> Personendaten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1, sofern unter diesen Daten<br />

Eintragungen erfolgt sind, die in ein Führungszeugnis für Behör<strong>de</strong>n aufzunehmen sind.<br />

(4) In ein Führungszeugnis für Behör<strong>de</strong>n (§ 30 Abs. 5, § 31) sind ferner die in Absatz 2 Nr. 5 bis 9<br />

bezeichneten Verurteilungen wegen Straftaten aufzunehmen, die<br />

1.<br />

2.<br />

a)<br />

b)<br />

bei o<strong>de</strong>r in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Ausübung eines Gewerbes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Betrieb einer<br />

sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung o<strong>de</strong>r<br />

bei <strong>de</strong>r Tätigkeit in einem Gewerbe o<strong>de</strong>r einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung<br />

von einem Vertreter o<strong>de</strong>r Beauftragten im Sinne <strong>de</strong>s § 14 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuchs o<strong>de</strong>r<br />

von einer Person, die in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich als Verantwortlicher bezeichnet<br />

ist,<br />

begangen wor<strong>de</strong>n sind, wenn das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 <strong>de</strong>r Gewerbeordnung<br />

bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.<br />

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