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Pdf-Drogen-Gesetze - Drogenlexikon.de

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35 <strong>Pdf</strong>-<strong>Drogen</strong>-<strong>Gesetze</strong><br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

einer Geld- o<strong>de</strong>r Wertpapierfälschung in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r §§ 146, 151, 152 o<strong>de</strong>r einer<br />

Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in <strong>de</strong>n<br />

Fällen <strong>de</strong>s § 152b Abs. 1 bis 3,<br />

eines Mor<strong>de</strong>s (§ 211) o<strong>de</strong>r Totschlags (§ 212) o<strong>de</strong>r eines Völkermor<strong>de</strong>s (§ 6 <strong>de</strong>s<br />

Völkerstrafgesetzbuches) o<strong>de</strong>r eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 <strong>de</strong>s<br />

Völkerstrafgesetzbuches) o<strong>de</strong>r eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 o<strong>de</strong>r 12 <strong>de</strong>s<br />

Völkerstrafgesetzbuches),<br />

einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 232 Abs. 3, 4 o<strong>de</strong>r Abs. 5,<br />

<strong>de</strong>s § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen han<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>r §§ 234, 234a, 239a o<strong>de</strong>r<br />

239b,<br />

eines Raubes o<strong>de</strong>r einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 o<strong>de</strong>r 255) o<strong>de</strong>r<br />

einer gemeingefährlichen Straftat in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r §§ 306 bis 306c o<strong>de</strong>r 307 Abs. 1 bis 3, <strong>de</strong>s<br />

§ 308 Abs. 1 bis 4, <strong>de</strong>s § 309 Abs. 1 bis 5, <strong>de</strong>r §§ 310, 313, 314 o<strong>de</strong>r 315 Abs. 3, <strong>de</strong>s § 315b<br />

Abs. 3 o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r §§ 316a o<strong>de</strong>r 316c<br />

zu einer Zeit, zu <strong>de</strong>r die Ausführung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Erfolg noch abgewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann, glaubhaft erfährt<br />

und es unterläßt, <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Ebenso wird bestraft, wer von <strong>de</strong>m Vorhaben o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ausführung einer Straftat nach § 129a,<br />

auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu <strong>de</strong>r die Ausführung noch<br />

abgewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> unverzüglich Anzeige zu<br />

erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.<br />

3. Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von <strong>de</strong>m Vorhaben o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r<br />

rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o<strong>de</strong>r mit<br />

Geldstrafe bestraft.<br />

§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen<br />

(1) 1Wer unbefugt ein frem<strong>de</strong>s Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich<br />

gehören<strong>de</strong>s Geheimnis o<strong>de</strong>r ein Betriebs- o<strong>de</strong>r Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

4a.<br />

5.<br />

6.<br />

Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker o<strong>de</strong>r Angehörigen eines an<strong>de</strong>ren Heilberufs, <strong>de</strong>r für die<br />

Berufsausübung o<strong>de</strong>r die Führung <strong>de</strong>r Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung<br />

erfor<strong>de</strong>rt,<br />

Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung,<br />

Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren,<br />

Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten o<strong>de</strong>r Organ<br />

o<strong>de</strong>r Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-,<br />

Buchprüfungs- o<strong>de</strong>r Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Ehe-, Familien-, Erziehungs- o<strong>de</strong>r Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer<br />

Beratungsstelle, die von einer Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Körperschaft, Anstalt o<strong>de</strong>r Stiftung <strong>de</strong>s<br />

öffentlichen Rechts anerkannt ist.<br />

Mitglied o<strong>de</strong>r Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach <strong>de</strong>n §§ 3 und 8 <strong>de</strong>s<br />

Schwangerschaftskonfliktgesetzes,<br />

staatlich anerkanntem Sozialarbeiter o<strong>de</strong>r staatlich anerkanntem Sozialpädagogen o<strong>de</strong>r<br />

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