Pdf-Drogen-Gesetze - Drogenlexikon.de
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47 <strong>Pdf</strong>-<strong>Drogen</strong>-<strong>Gesetze</strong><br />
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gewerbs- und ban<strong>de</strong>nmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a,<br />
aus <strong>de</strong>m Aufenthaltsgesetz:<br />
Einschleusen von Auslän<strong>de</strong>rn nach § 96 Abs. 2,<br />
Einschleusen mit To<strong>de</strong>sfolge und gewerbs- und ban<strong>de</strong>nmäßiges Einschleusen nach § 97,<br />
aus <strong>de</strong>m Außenwirtschaftsgesetz:<br />
Straftaten nach § 34 Abs. 1 bis 6,<br />
aus <strong>de</strong>m Betäubungsmittelgesetz:<br />
Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter <strong>de</strong>n<br />
dort genannten Voraussetzungen,<br />
Straftaten nach <strong>de</strong>n §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie <strong>de</strong>n §§ 30a und 30b,<br />
aus <strong>de</strong>m Grundstoffüberwachungsgesetz:<br />
Straftaten nach § 19 Abs. 1 unter <strong>de</strong>n in § 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen,<br />
aus <strong>de</strong>m Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:<br />
Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch<br />
in Verbindung mit § 21,<br />
Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3,<br />
aus <strong>de</strong>m Völkerstrafgesetzbuch:<br />
Völkermord nach § 6,<br />
Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,<br />
Kriegsverbrechen nach <strong>de</strong>n §§ 8 bis 12,<br />
aus <strong>de</strong>m Waffengesetz:<br />
Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3,<br />
Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6.<br />
(3) Die Anordnung darf sich nur gegen <strong>de</strong>n Beschuldigten o<strong>de</strong>r gegen Personen richten, von <strong>de</strong>nen<br />
auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für <strong>de</strong>n Beschuldigten bestimmte o<strong>de</strong>r von<br />
ihm herrühren<strong>de</strong> Mitteilungen entgegennehmen o<strong>de</strong>r weitergeben o<strong>de</strong>r dass <strong>de</strong>r Beschuldigte ihren<br />
Anschluss benutzt.<br />
4. 1Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach<br />
Absatz 1 allein Erkenntnisse aus <strong>de</strong>m Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt wür<strong>de</strong>n,<br />
ist die Maßnahme unzulässig. 2Erkenntnisse aus <strong>de</strong>m Kernbereich privater Lebensgestaltung,<br />
die durch eine Maßnahme nach Absatz 1 erlangt wur<strong>de</strong>n, dürfen nicht verwertet wer<strong>de</strong>n.<br />
3Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. 4Die Tatsache ihrer Erlangung und<br />
Löschung ist aktenkundig zu machen.<br />
§ 100b<br />
(1) 1Maßnahmen nach § 100a dürfen nur auf Antrag <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft durch das Gericht<br />
angeordnet wer<strong>de</strong>n. 2Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft<br />
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