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Pdf-Drogen-Gesetze - Drogenlexikon.de

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21 <strong>Pdf</strong>-<strong>Drogen</strong>-<strong>Gesetze</strong><br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit o<strong>de</strong>r Freizeit o<strong>de</strong>r auf<br />

die Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen,<br />

sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Stelle zu mel<strong>de</strong>n,<br />

zu <strong>de</strong>r verletzten Person o<strong>de</strong>r bestimmten Personen o<strong>de</strong>r Personen einer bestimmten<br />

Gruppe, die ihm Gelegenheit o<strong>de</strong>r Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, keinen<br />

Kontakt aufzunehmen, mit ihnen nicht zu verkehren, sie nicht zu beschäftigen, auszubil<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r zu beherbergen,<br />

bestimmte Gegenstän<strong>de</strong>, die ihm Gelegenheit o<strong>de</strong>r Anreiz zu weiteren Straftaten bieten<br />

können, nicht zu besitzen, bei sich zu führen o<strong>de</strong>r verwahren zu lassen o<strong>de</strong>r<br />

Unterhaltspflichten nachzukommen.<br />

(3) Die Weisung,<br />

1.<br />

2.<br />

sich einer Heilbehandlung, die mit einem körperlichen Eingriff verbun<strong>de</strong>n ist, o<strong>de</strong>r einer<br />

Entziehungskur zu unterziehen o<strong>de</strong>r<br />

in einem geeigneten Heim o<strong>de</strong>r einer geeigneten Anstalt Aufenthalt zu nehmen,<br />

darf nur mit Einwilligung <strong>de</strong>s Verurteilten erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Macht <strong>de</strong>r Verurteilte entsprechen<strong>de</strong> Zusagen für seine künftige Lebensführung, so sieht das<br />

Gericht in <strong>de</strong>r Regel von Weisungen vorläufig ab, wenn die Einhaltung <strong>de</strong>r Zusagen zu erwarten ist.<br />

§ 56d Bewährungshilfe<br />

(1) Das Gericht unterstellt die verurteilte Person für die Dauer o<strong>de</strong>r einen Teil <strong>de</strong>r Bewährungszeit <strong>de</strong>r<br />

Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin o<strong>de</strong>r eines Bewährungshelfers, wenn dies angezeigt<br />

ist, um sie von Straftaten abzuhalten.<br />

(2) Eine Weisung nach Absatz 1 erteilt das Gericht in <strong>de</strong>r Regel, wenn es eine Freiheitsstrafe von<br />

mehr als neun Monaten aussetzt und die verurteilte Person noch nicht 27 Jahre alt ist.<br />

(3) 1Die Bewährungshelferin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewährungshelfer steht <strong>de</strong>r verurteilten Person helfend und<br />

betreuend zur Seite. 2Sie o<strong>de</strong>r er überwacht im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Gericht die Erfüllung <strong>de</strong>r<br />

Auflagen und Weisungen sowie <strong>de</strong>r Anerbieten und Zusagen und berichtet über die Lebensführung<br />

<strong>de</strong>r verurteilten Person in Zeitabstän<strong>de</strong>n, die das Gericht bestimmt. 3Gröbliche o<strong>de</strong>r beharrliche<br />

Verstöße gegen Auflagen, Weisungen, Anerbieten o<strong>de</strong>r Zusagen teilt die Bewährungshelferin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Bewährungshelfer <strong>de</strong>m Gericht mit.<br />

(4) 1Die Bewährungshelferin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewährungshelfer wird vom Gericht bestellt. 2Es kann <strong>de</strong>r<br />

Bewährungshelferin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bewährungshelfer für die Tätigkeit nach Absatz 3 Anweisungen<br />

erteilen.<br />

(5) Die Tätigkeit <strong>de</strong>r Bewährungshelferin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bewährungshelfers wird haupt- o<strong>de</strong>r ehrenamtlich<br />

ausgeübt.<br />

§ 56e Nachträgliche Entscheidungen<br />

Das Gericht kann Entscheidungen nach <strong>de</strong>n §§ 56b bis 56d auch nachträglich treffen, än<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />

aufheben.<br />

§ 56f Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Strafaussetzung<br />

(1) 1Das Gericht wi<strong>de</strong>rruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person<br />

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