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„Die gefangene leugknet alles“ - Historicum.net

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Von Schreibern und Kanzleien 49<br />

zunehmende Arbeitsteilung stattfand, bei der einfachere Arbeiten durch Hilfskräfte ü-<br />

bernommen wurden. Zu diesen Hilfskräften ist nur äußerst wenig Quellenmaterial überliefert.<br />

216 Allerdings wird man solchen Hilfskräften die Protokollführung in Hexenprozessen<br />

aufgrund der Komplexität und Bedeutung der Aufgabe – wenn überhaupt – nur<br />

in absoluten Ausnahmefällen übertragen haben. Vielmehr muss man davon ausgehen,<br />

dass diese Aufgabe in der Regel von den Stadt- beziehungsweise Gerichtsschreibern<br />

übernommen wurde, für die – wie das Vorliegen zahlreicher Studien zeigt – die Quellenlage<br />

deutlich besser ist. 217 Der folgenden Darstellung liegt im Wesentlichen die exemplarische<br />

Auswertung mehrerer solcher regionaler beziehungsweise lokaler Studien<br />

zugrunde. 218<br />

Im Hinblick auf die Herkunft der Schreiber kommen die ausgewerteten Untersuchungen<br />

zu relativ ähnlichen Ergebnissen: So traten um den Anfang des 17. Jahrhunderts zunehmend<br />

Ortsfremde als Schreiber auf. 219 Einzig für Berlin weist Lasch schon für die<br />

Zeit um 1500 zahlreiche nicht einheimische Schreiber nach. 220 Die Berliner Gerichtskanzlei<br />

nimmt unter den untersuchten Kanzleien außerdem dadurch eine Sonderstellung<br />

ein, dass dort Schreiber „aus verschiedensten Gegenden Deutschlands“ beschäftigt waren.<br />

221 Die ortsfremden Schreiber der anderen Kanzleien stammten dagegen in der Regel<br />

aus derselben Region beziehungsweise sogar aus dem Nahbereich ihrer Wirkungsstätten.<br />

Für die Dresdener Kanzlei beispielsweise stellt Fleischer eine Konzentration der<br />

Geburtsorte der Schreiber im sächsischen Raum (Leipzig, Freiberg, Plauen, Meißen)<br />

fest, 222 während etwa in Rostock nach der Untersuchung Dahls die ortfremden Schrei-<br />

216 In einigen Städten existiert offenbar gar kein Quellenmaterial mehr zu den Hilfskräften der Kanzleien.<br />

So schreibt beispielsweise Heinsohn über die Lübecker Kanzlei, „die Anzahl der beschäftigten Substituten<br />

und Kopisten [sei] nicht festzustellen“ (ebd., 1933, 66).<br />

217 Vor allem in kleineren Kanzleien wurden die Aufgaben eines Gerichtsschreibers oft vom Stadtschreiber<br />

übernommen, während an größeren Kanzleien in der Regel eigene Gerichtsschreiber angestellt<br />

waren. In Berlin gab es nach einer Untersuchung von Lasch im 16. Jahrhundert sogar eine eigene Gerichtskanzlei<br />

(vgl. ebd. 1910, 183)<br />

218 Der Untersuchung liegen Studien zu Kanzleien in folgenden Orten/Landschaften zugrunde: Berlin<br />

(Lasch 1910), Dresden (Fleischer 1970), Kuhländchen/Mähren/Schlesien (Vaňková 1999), Lingen<br />

(Taubken 1981), Lübeck (Heinsohn 1933), Lüneburg (Teske 1927) sowie Rostock (Dahl 1960). Auf<br />

eine repräsentative Auswahl der Orte mit gleichmäßiger regionaler Verteilung musste angesichts der<br />

beschränkten Anzahl detaillierter Untersuchungen zum Kanzleibetrieb des 16. und 17. Jahrhunderts<br />

verzichtet werden.<br />

219 Vgl. beispielsweise Fleischer (1970, 21) für Dresden, Heinsohn (1933, 75-88) für Lübeck.<br />

220 Vgl. Lasch 1910, 185.<br />

221 Vgl. ebd.<br />

222 Fleischer 1970, 21.

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