„Die gefangene leugknet alles“ - Historicum.net
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Wiedergabeformen 86<br />
auf. So heißt es beispielsweise im Protokoll aus Göttingen von 1649:<br />
[...] Das<br />
sie aber auch gesagt haben solte: Dat schastu<br />
wies werden, leug<strong>net</strong>e sie. 361<br />
In diesem Fall kann man nicht mehr davon ausgehen, dass mittels der Paraphrase eine<br />
Raffung der Aussage wie bei kurzen Ausdrücken (wie zum Beispiel nescit) erreicht<br />
werden sollte. Vielmehr ermöglicht diese Art der Paraphrase die These des Frageartikels<br />
trotz der Verneinung durch den Angeklagten noch einmal unverändert im Protokoll<br />
zu nennen. Durch die Umdeutung der Verneinung des Angeklagten als leugnen bekommt<br />
die Behauptung den Rang einer Tatsache, die lediglich durch den Angeklagten<br />
abgestritten wird.<br />
2.3.3 Direkte Redewiedergabe<br />
Die direkte Redewiedergabe unterscheidet sich von den indirekten Redewiedergaben<br />
vor allem dadurch, dass keine personalen, temporalen oder lokalen Referenzverschiebungen<br />
stattfinden und der Modus (in der Regel Indikativ) beibehalten wird. Untersucht<br />
man das Auftreten von direkter Rede, so muss man grundsätzlich zwei Typen unterscheiden,<br />
wie die folgenden Zitate aus dem Textkorpus verdeutlichen:<br />
Typ 1 Die Moddemansche [...] sagt [...] bistu schon [...] des teuffels du leidige Sack. 362<br />
Typ 2<br />
a) Ist wahr, Das sie damals gesaget, Da seze ich dich hinn ins Teuffels nhamen,<br />
wehr zue dier kömbt, in denselben fahre. 363<br />
b) Bericht, das sie mit derselben nichts zuthune gehabt, als das sie [...] zu derselben<br />
gesaget, ich bin ia der teuffel nicht. 364<br />
Bei direkter Rede des ersten Typs handelt es sich um die Wiedergabe von Aussagen der<br />
Angeklagten in der unmittelbaren Verhörsituation. Diese Form der direkten Rede tritt<br />
nur sehr selten auf; in den 36 untersuchten Protokollen lassen sich ganze drei Wiedergaben<br />
dieses Typs nachweisen. Lediglich in Konzeptfassungen scheint ein vermehrtes<br />
Auftreten dieses Typs möglich zu sein, wie die Untersuchungen Noltings zu den Mindener<br />
Hexereiverhörprotokollen zeigen. 365 Im Gegensatz dazu lassen sich einzelne direkte<br />
Redewiedergaben des zweiten Typs in mehr als drei Viertel aller untersuchten<br />
Protokolle nachweisen. Anders als beim ersten Typ wurden die Sprechhandlungen, die<br />
361 Ebd., 35.<br />
362 Ebd., 111.<br />
363 Ebd., 311.<br />
364 Ebd., 40.<br />
365 Vgl. Nolting 2002, 82–88.