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„Die gefangene leugknet alles“ - Historicum.net

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Wiedergabeformen 86<br />

auf. So heißt es beispielsweise im Protokoll aus Göttingen von 1649:<br />

[...] Das<br />

sie aber auch gesagt haben solte: Dat schastu<br />

wies werden, leug<strong>net</strong>e sie. 361<br />

In diesem Fall kann man nicht mehr davon ausgehen, dass mittels der Paraphrase eine<br />

Raffung der Aussage wie bei kurzen Ausdrücken (wie zum Beispiel nescit) erreicht<br />

werden sollte. Vielmehr ermöglicht diese Art der Paraphrase die These des Frageartikels<br />

trotz der Verneinung durch den Angeklagten noch einmal unverändert im Protokoll<br />

zu nennen. Durch die Umdeutung der Verneinung des Angeklagten als leugnen bekommt<br />

die Behauptung den Rang einer Tatsache, die lediglich durch den Angeklagten<br />

abgestritten wird.<br />

2.3.3 Direkte Redewiedergabe<br />

Die direkte Redewiedergabe unterscheidet sich von den indirekten Redewiedergaben<br />

vor allem dadurch, dass keine personalen, temporalen oder lokalen Referenzverschiebungen<br />

stattfinden und der Modus (in der Regel Indikativ) beibehalten wird. Untersucht<br />

man das Auftreten von direkter Rede, so muss man grundsätzlich zwei Typen unterscheiden,<br />

wie die folgenden Zitate aus dem Textkorpus verdeutlichen:<br />

Typ 1 Die Moddemansche [...] sagt [...] bistu schon [...] des teuffels du leidige Sack. 362<br />

Typ 2<br />

a) Ist wahr, Das sie damals gesaget, Da seze ich dich hinn ins Teuffels nhamen,<br />

wehr zue dier kömbt, in denselben fahre. 363<br />

b) Bericht, das sie mit derselben nichts zuthune gehabt, als das sie [...] zu derselben<br />

gesaget, ich bin ia der teuffel nicht. 364<br />

Bei direkter Rede des ersten Typs handelt es sich um die Wiedergabe von Aussagen der<br />

Angeklagten in der unmittelbaren Verhörsituation. Diese Form der direkten Rede tritt<br />

nur sehr selten auf; in den 36 untersuchten Protokollen lassen sich ganze drei Wiedergaben<br />

dieses Typs nachweisen. Lediglich in Konzeptfassungen scheint ein vermehrtes<br />

Auftreten dieses Typs möglich zu sein, wie die Untersuchungen Noltings zu den Mindener<br />

Hexereiverhörprotokollen zeigen. 365 Im Gegensatz dazu lassen sich einzelne direkte<br />

Redewiedergaben des zweiten Typs in mehr als drei Viertel aller untersuchten<br />

Protokolle nachweisen. Anders als beim ersten Typ wurden die Sprechhandlungen, die<br />

361 Ebd., 35.<br />

362 Ebd., 111.<br />

363 Ebd., 311.<br />

364 Ebd., 40.<br />

365 Vgl. Nolting 2002, 82–88.

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