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„Die gefangene leugknet alles“ - Historicum.net

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Grundlagen der Hexenprozesse 4<br />

II<br />

Grundlagen der Hexenprozesse<br />

Den Hexenverfolgungen in Europa sind nach Meinung der jüngeren Forschung etwa<br />

fünfzig- bis sechzigtausend Menschen zum Opfer gefallen, wobei etwa die Hälfte der<br />

Hexenverbrennungen in den deutschen Ländern und Territorien stattfand. 13 Verschiedene<br />

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Verfolgungen kein durchgehendes Phänomen<br />

darstellten, sondern vielmehr in Wellen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis Mitte<br />

des 17. Jahrhunderts auftraten. 14 Die Tatsache, dass Art, Umfang und Intensität der einzelnen<br />

Verfolgungswellen regional sehr unterschiedlich waren, macht allgemeingültige<br />

Erklärungsansätze für deren Auftreten schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. 15 Im<br />

Gegensatz zur Frage nach den Ursachen der einzelnen Prozesswellen herrscht bei der<br />

Frage nach den allgemeinen Voraussetzungen der Prozesse weitgehende Übereinstimmung<br />

in der Forschung: Als geistige Grundlagen werden in diesem Zusammenhang<br />

immer wieder die Entwicklung der Hexenlehre sowie die Veränderungen im Rechtssystem<br />

angeführt. 16 Diese beiden Elemente sollen einleitend näher beleuchtet werden, da<br />

sie eine wichtige Basis für die Hexenprozesse bilden, in deren Rahmen wiederum die<br />

untersuchten Protokolle entstanden sind. Daneben wird sich ein separater Abschnitt mit<br />

der Rechtspflege in der Frühen Neuzeit beschäftigen, denn die Hexenlehre sowie die<br />

rechtliche Entwicklung bildeten zwar wichtige geistige Grundlagen der Prozesse, deren<br />

praktische Umsetzung aber war weitgehend von den Institutionen der Rechtspflege abhängig.<br />

1. Entwicklung der Hexenlehre<br />

Der Glaube an Magie und Zauberei ist nach gängiger Forschungsmeinung keineswegs<br />

ein spezifisches Phänomen der Frühen Neuzeit. Vielmehr muss man annehmen, dass er<br />

zu dieser Zeit bereits fest im Denken der europäischen Völker verankert war. So<br />

schreibt beispielsweise Behringer:<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

Vgl. Behringer 2000, 8. Dies stellt insbesondere auch eine Korrektur früherer Hochrechnungen dar,<br />

die teilweise von mehreren Millionen Opfern ausgingen.<br />

Die genaue zeitliche Eingrenzung der Wellen weicht bei den unterschiedlichen Forschern leicht voneinander<br />

ab: So sieht Schormann zeitliche Schwerpunkte der Verfolgung in vielen Gebieten um 1590,<br />

1630 und 1660. Er bezeich<strong>net</strong> diese Daten allerdings ausdrücklich als „Leitwerte“ (ebd. 1996, 55).<br />

Behringer dagegen zählt immerhin sieben Wellen zwischen 1562 und 1630 auf, wobei er nur die Welle<br />

von 1626 bis 1630 als „große Verfolgungswelle“ bezeich<strong>net</strong> (vgl. ebd. 2000, 130–267).<br />

Vgl. Schormann 1996, 124.<br />

Vgl. etwa die ausführlichen Darstellungen bei Behringer (2000, 11–129), Schormann (1996, 30–52)<br />

sowie Levack (1999, 37–101).

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