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Überschuldung in Deutschland zwischen 1988 und 1999 - SB SH

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Fälle im InsO-<br />

Verfahren<br />

Gewährte PKH<br />

gerichtliche<br />

Zurückweisung<br />

Quelle: Erhebung bei Schuldnerberatungsstellen 2000<br />

Abb. 44:<br />

Durch Schuldnerberatungsstellen betreute Insolvenzverfahren<br />

(N = 271 <strong>SB</strong>-Stellen)<br />

5.6.1.2 Nichte<strong>in</strong>beziehung des Familien- <strong>und</strong> Haushaltsverbandes<br />

<strong>in</strong> das Verbraucher<strong>in</strong>solvenzverfahren<br />

Von den Schuldnerberatungsstellen kritisiert wurde auch, dass das<br />

Restschuldbefreiungsverfahren immer nur für e<strong>in</strong>e Person durchgeführt<br />

werden darf (§ 286 InsO). Wenn sich mehrere Personen bei dem<br />

selben Gläubiger verschulden (beide Ehepartner unterschreiben den<br />

selben Kreditvertrag), muss jede Person e<strong>in</strong> separates Verfahren beantragen<br />

(Ahnert 1998:222). Für jedes Verfahren fallen die oben beschriebenen<br />

Kosten an. S<strong>in</strong>d die meisten Haushalte kaum <strong>in</strong> der Lage<br />

für e<strong>in</strong> Verfahren das erforderliche Geld aufzutreiben, so wird dies <strong>in</strong><br />

den seltensten Fällen für zwei Personen gel<strong>in</strong>gen. Dies hat zur Folge,<br />

dass meist nur e<strong>in</strong> Verfahren – für den meist männlichen Hauptverdiener<br />

– beantragt wird. Die Frau erlangt somit ke<strong>in</strong>e Restschuldbefreiung<br />

<strong>und</strong> steht letztendlich für die geme<strong>in</strong>sam verursachten Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

gerade. Auch unter Beratungsgesichtspunkten ist diese Ignoranz der<br />

Lebenswirklichkeit von Haushalten problematisch. Darf der Berater nur<br />

e<strong>in</strong>en Ehepartner zur Restschuldbefreiung führen? Diesem Gewissenskonflikt<br />

wären die Schuldnerberater lieber nicht ausgesetzt.<br />

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