Überschuldung in Deutschland zwischen 1988 und 1999 - SB SH
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kostenhilfe für die Schuldner günstiger gewesen, diese Regelung würde<br />
aller Voraussicht nach an dem Widerstand der Länder scheitern. Fraglich<br />
ersche<strong>in</strong>t uns allerd<strong>in</strong>gs, ob sich die Anwaltschaft durch e<strong>in</strong>e (moderate)<br />
Gebührenerhöhung dazu bewegen lässt, sich <strong>in</strong> größerem<br />
Ausmaß an den außergerichtlichen E<strong>in</strong>igungsversuchen zu engagieren.<br />
Auch darf nicht vergessen werden, dass Überschuldung mehr ist als e<strong>in</strong><br />
ökonomisches Problem <strong>und</strong> Anwälte meist ke<strong>in</strong>e psychosoziale Betreuung<br />
leisten können (aus zeitlichen <strong>und</strong> f<strong>in</strong>anziellen Gründen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong><br />
fehlender Fähigkeiten).<br />
Größere Bedenken haben wir bei dem Vorhaben, fast alle gescheiterten<br />
Selbständigen vom Verbraucher<strong>in</strong>solvenzverfahren auszuschließen. Bei<br />
den meisten Selbständigen ist e<strong>in</strong>e Verflechtung von Privathaushalt <strong>und</strong><br />
Betrieb gegeben (Hansch/Piorkowsky 1997:4), deshalb ist das Regel<strong>in</strong>solvenzverfahren<br />
ke<strong>in</strong>e geeignete Lösung (Kohte/Ahrens/Grote<br />
<strong>1999</strong>:219). Außerdem stellt sich die Frage, ob die Schuldnerberatungsstellen<br />
bereit s<strong>in</strong>d, Regel<strong>in</strong>solvenzverfahren zu begleiten <strong>und</strong> wenn sie<br />
sich dazu nicht <strong>in</strong> der Lage sehen, wer dann die Betreuung <strong>und</strong> Durchführung<br />
des Verfahrens für gescheiterte Selbständige übernimmt.<br />
Es wäre unserer Ansicht nach s<strong>in</strong>nvoller, diese Schuldnergruppe im<br />
Verbraucher<strong>in</strong>solvenzverfahren zu belassen <strong>und</strong> dort entsprechende<br />
Änderungen vorzunehmen. Die Beschränkung der an die Gläubiger zu<br />
übermittelnden Unterlagen auf e<strong>in</strong> absolut notwendiges M<strong>in</strong>imum würde<br />
<strong>in</strong>sbesondere bei den gescheiterten Selbständigen e<strong>in</strong>e erhebliche<br />
Verfahrenserleichterung <strong>und</strong> Kostenersparnis darstellen. Da <strong>in</strong> jedem<br />
Fall e<strong>in</strong>e Abgrenzungsregelung getroffen werden muss, könnte diese<br />
Grenze bei fünf Arbeitnehmern gezogen werden. Sobald der Ex-<br />
Unternehmer mehr als vier Mitarbeiter beschäftigt hat, muss das Regel<strong>in</strong>solvenzverfahren<br />
durchlaufen werden. Mit dieser Regelung würden<br />
die meisten gescheiterten Selbständigen das Verbraucher<strong>in</strong>solvenzverfahren<br />
durchlaufen können, andere Abgrenzungskriterien wie z.B.<br />
der Umsatz s<strong>in</strong>d weniger geeignet, e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallentscheidung zu aufwendig.<br />
E<strong>in</strong> Problem, welches die Arbeitsgruppe nicht angesprochen hat, wir<br />
aber dennoch für reformbedürftig halten, ist die Person des Treuhänders<br />
bzw. dessen Bezahlung. Im Gesetzestext ist nicht def<strong>in</strong>iert, welche<br />
Personen die Funktion des Treuhänders übernehmen können. Deshalb<br />
könnte diese Aufgabe theoretisch auch von Verwandten oder Bekannten<br />
des Schuldners wahrgenommen werden. Grub/V<strong>in</strong>iol (1998:316)<br />
halten diese Lösung allerd<strong>in</strong>gs für unangebracht. Denn dem Treuhänder<br />
kommt nicht nur die Aufgabe zu, während der siebenjährigen Treuhandphase<br />
die pfändbaren E<strong>in</strong>kommensanteile des Schuldners zu ver-<br />
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