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Überschuldung in Deutschland zwischen 1988 und 1999 - SB SH

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kostenhilfe für die Schuldner günstiger gewesen, diese Regelung würde<br />

aller Voraussicht nach an dem Widerstand der Länder scheitern. Fraglich<br />

ersche<strong>in</strong>t uns allerd<strong>in</strong>gs, ob sich die Anwaltschaft durch e<strong>in</strong>e (moderate)<br />

Gebührenerhöhung dazu bewegen lässt, sich <strong>in</strong> größerem<br />

Ausmaß an den außergerichtlichen E<strong>in</strong>igungsversuchen zu engagieren.<br />

Auch darf nicht vergessen werden, dass Überschuldung mehr ist als e<strong>in</strong><br />

ökonomisches Problem <strong>und</strong> Anwälte meist ke<strong>in</strong>e psychosoziale Betreuung<br />

leisten können (aus zeitlichen <strong>und</strong> f<strong>in</strong>anziellen Gründen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong><br />

fehlender Fähigkeiten).<br />

Größere Bedenken haben wir bei dem Vorhaben, fast alle gescheiterten<br />

Selbständigen vom Verbraucher<strong>in</strong>solvenzverfahren auszuschließen. Bei<br />

den meisten Selbständigen ist e<strong>in</strong>e Verflechtung von Privathaushalt <strong>und</strong><br />

Betrieb gegeben (Hansch/Piorkowsky 1997:4), deshalb ist das Regel<strong>in</strong>solvenzverfahren<br />

ke<strong>in</strong>e geeignete Lösung (Kohte/Ahrens/Grote<br />

<strong>1999</strong>:219). Außerdem stellt sich die Frage, ob die Schuldnerberatungsstellen<br />

bereit s<strong>in</strong>d, Regel<strong>in</strong>solvenzverfahren zu begleiten <strong>und</strong> wenn sie<br />

sich dazu nicht <strong>in</strong> der Lage sehen, wer dann die Betreuung <strong>und</strong> Durchführung<br />

des Verfahrens für gescheiterte Selbständige übernimmt.<br />

Es wäre unserer Ansicht nach s<strong>in</strong>nvoller, diese Schuldnergruppe im<br />

Verbraucher<strong>in</strong>solvenzverfahren zu belassen <strong>und</strong> dort entsprechende<br />

Änderungen vorzunehmen. Die Beschränkung der an die Gläubiger zu<br />

übermittelnden Unterlagen auf e<strong>in</strong> absolut notwendiges M<strong>in</strong>imum würde<br />

<strong>in</strong>sbesondere bei den gescheiterten Selbständigen e<strong>in</strong>e erhebliche<br />

Verfahrenserleichterung <strong>und</strong> Kostenersparnis darstellen. Da <strong>in</strong> jedem<br />

Fall e<strong>in</strong>e Abgrenzungsregelung getroffen werden muss, könnte diese<br />

Grenze bei fünf Arbeitnehmern gezogen werden. Sobald der Ex-<br />

Unternehmer mehr als vier Mitarbeiter beschäftigt hat, muss das Regel<strong>in</strong>solvenzverfahren<br />

durchlaufen werden. Mit dieser Regelung würden<br />

die meisten gescheiterten Selbständigen das Verbraucher<strong>in</strong>solvenzverfahren<br />

durchlaufen können, andere Abgrenzungskriterien wie z.B.<br />

der Umsatz s<strong>in</strong>d weniger geeignet, e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallentscheidung zu aufwendig.<br />

E<strong>in</strong> Problem, welches die Arbeitsgruppe nicht angesprochen hat, wir<br />

aber dennoch für reformbedürftig halten, ist die Person des Treuhänders<br />

bzw. dessen Bezahlung. Im Gesetzestext ist nicht def<strong>in</strong>iert, welche<br />

Personen die Funktion des Treuhänders übernehmen können. Deshalb<br />

könnte diese Aufgabe theoretisch auch von Verwandten oder Bekannten<br />

des Schuldners wahrgenommen werden. Grub/V<strong>in</strong>iol (1998:316)<br />

halten diese Lösung allerd<strong>in</strong>gs für unangebracht. Denn dem Treuhänder<br />

kommt nicht nur die Aufgabe zu, während der siebenjährigen Treuhandphase<br />

die pfändbaren E<strong>in</strong>kommensanteile des Schuldners zu ver-<br />

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