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Überschuldung in Deutschland zwischen 1988 und 1999 - SB SH

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walten <strong>und</strong> die e<strong>in</strong>gesammelten Beträge e<strong>in</strong>mal jährlich an die Gläubiger<br />

abzuführen, sondern ihm können die Gläubiger zusätzlich<br />

die Aufgabe übertragen, die Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen.<br />

In diesem Fall muss der Treuhänder e<strong>in</strong>en ihm bekannten Obliegenheitsverstoß<br />

des Schuldners unverzüglich den Gläubigern mitteilen.<br />

Das heißt, würde e<strong>in</strong> Verwandter diese Kontrollfunktion ausüben,<br />

müsste das Gericht den Treuhänder kontrollieren, was e<strong>in</strong>en hohen<br />

Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde (Grub/V<strong>in</strong>iol 1998:316).<br />

Diese Kontrollfunktion wird auch viele Schuldnerberater davon abhalten,<br />

die Funktion des Treuhänders zu übernehmen, weil der Interessenkonflikt<br />

zu groß ist (B<strong>in</strong>demann <strong>1999</strong>:176). Diese kostengünstigen Lösungen<br />

werden also voraussichtlich nicht e<strong>in</strong>treten.<br />

Theoretisch könnte die Position des Treuhänders auch an spezialisierte<br />

Rechtsanwälte vergeben werden. Dies würde das Verfahren allerd<strong>in</strong>gs<br />

erheblich verteuern <strong>und</strong> für die Kosten müsste der Schuldner selbst<br />

aufkommen (bzw. nach dem neuen Modell die Gläubiger). Die M<strong>in</strong>destvergütung<br />

an den Treuhänder beträgt lediglich 200 DM im Jahr, für<br />

diesen Betrag wird allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong> Rechtsanwalt tätig werden, da die<br />

Aufgabe des Treuhänders, vor allem bei kle<strong>in</strong>gewerbetreibenden<br />

Schuldnern, sehr arbeits<strong>in</strong>tensiv ist. Weder Schuldnerberater noch andere<br />

qualifizierte Personen werden also <strong>in</strong> der Regel die Aufgabe des<br />

Treuhänders übernehmen <strong>und</strong> Verwandte werden aller Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

nach nicht als Treuhänder akzeptiert werden. Dies hat zur Folge,<br />

dass bei Personen, die ke<strong>in</strong>e dem Arbeitsaufwand entsprechende Vergütung<br />

an den Treuhänder abführen können, ke<strong>in</strong> Insolvenzverfahren<br />

eröffnet werden kann: damit wäre die Verbraucher<strong>in</strong>solvenzreform gescheitert<br />

(B<strong>in</strong>demann <strong>1999</strong>:179). Erste Erfahrungen aus der Praxis<br />

bestätigen diese Problematik (Bayerischer Landtag 2000:24).<br />

E<strong>in</strong>e mögliche Lösung ist das „Stuttgarter Modell“: Professionelle Verwalter<br />

von Firmen<strong>in</strong>solvenzen übernehmen im Rahmen e<strong>in</strong>er Mischkalkulation<br />

auch Verbraucher<strong>in</strong>solvenzen, weil sie dazu vom zuständigen<br />

Amtsgericht aufgefordert wurden (Grub/V<strong>in</strong>iol 1998:316f).<br />

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