Zeit für den grünen Wandel - Bundesverband von Bündnis 90/Die ...
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Wichtiger Bestandteil einer inklusiven Politik ist die gesellschaftliche Gleichstellung des<br />
Islam mit Christentum und Ju<strong>den</strong>tum. Auch muslimische Religionsgemeinschaften<br />
müssen <strong>den</strong> im Grundgesetz verankerten Status einer Körperschaft des Öffentlichen<br />
Rechts erreichen können. Der Staat sollte dies unter Wahrung seiner Neutralität durch<br />
Information und Beratung unterstützen. Dabei sind kreative Übergangslösungen nötig,<br />
die Bund und Länder koordinieren müssen. Dazu gehört die Einführung <strong>von</strong><br />
Islamischen Religionsunterricht in all <strong>den</strong>jenigen Ländern, in <strong>den</strong>en ein<br />
bekenntnisförmiger Religionsunterricht als Pflichtfach angeboten wird, Dazu gehört<br />
auch die universitäre Ausbildung des theologischen Lehrpersonals und der Imame.<br />
5. Barrieren beseitigen<br />
Wir wollen umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen voranbringen. Dabei<br />
verstehen wir Barrierefreiheit umfassend als Zugangs- und Nutzungsmöglichkeit für<br />
mobilitäts-eingeschränkte, sehbehinderte oder blinde, hörbehinderte oder gehörlose<br />
Menschen und solche mit Lernschwierigkeiten. Visuelle und akustische Nutzbarkeit<br />
oder die Verwendung leichter Sprache gehören für uns ebenso dazu, wie<br />
Stufenlosigkeit und taktile Leitsysteme. Kulturelle, sportliche und künstlerische<br />
Darbietungen sind ebenso barrierefrei zu gestalten wie Bildungsangebote auf allen<br />
Ebenen. Bislang wird das Wunsch- und Wahlrecht <strong>von</strong> Menschen mit Behinderungen<br />
eingeschränkt, weil diese Möglichkeiten nicht erfüllt wer<strong>den</strong>.<br />
Durch Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen, der Finanzierungen und<br />
Fördermöglichkeiten sowie durch Bewusstseinsbildung wollen wir mehr Barrierefreiheit<br />
erreichen. Der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile ist eine Grundvoraussetzung<br />
für selbstbestimmte Teilhabe. Dabei garantieren individuelle Unterstützungsleistungen<br />
Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe an der<br />
Gemeinschaft. In einer inklusiven Gesellschaft darf niemand individuell für die<br />
Überwindung <strong>von</strong> Barrieren und Diskriminierungen verantwortlich gemacht wer<strong>den</strong>.<br />
Darum wer<strong>den</strong> wir die Leistungen der Behindertenhilfe aus der Sozialhilfe lösen und in<br />
ein Teilhabeleistungsgesetz überführen. <strong>Die</strong>sem muss der Behinderungsbegriff aus der<br />
UN-Behindertenrechtskonvention zu Grunde gelegt wer<strong>den</strong>.<br />
Unterstützungsleistungen sollen nicht mehr an Institutionen, sondern an <strong>den</strong><br />
Bedürfnissen derjenigen orientiert sein, die sie benötigen und vermögens- und<br />
einkommensunabhängig gewährt wer<strong>den</strong>. Menschen mit Behinderungen sollen die<br />
Wahl zwischen verschie<strong>den</strong>en Wohnformen haben, Sie dürfen nicht länger darauf<br />
verwiesen wer<strong>den</strong>, dass aufgrund des Kostenvorbehalts nur eine Unterbringung im<br />
Wohnheim möglich ist. Deshalb wollen wir im Leistungsrecht für Menschen mit<br />
Behinderungen <strong>den</strong> Kostenvorbehalt des Sozialhilferechts streichen, ambulante<br />
Unterstützungsangebote ausbauen und <strong>den</strong> Ausbau selbständiger Wohnformen aktiv<br />
fördern.<br />
BTW-BÜ-01 Seite 7 / 12