Zeit für den grünen Wandel - Bundesverband von Bündnis 90/Die ...
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Überstun<strong>den</strong>, die nicht ausgeglichen wer<strong>den</strong>. Viele Arbeitnehmerinnen und<br />
Arbeitnehmer lei<strong>den</strong> aber auch unter starren Vorgaben, wenig Flexibilität, zu wenig<br />
Abwechslung und zunehmender Intensität. Eine zunehmend belastende Entwicklung für<br />
viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die ständige Erreichbarkeit per Handy<br />
oder E-Mail auch außerhalb der Arbeitszeiten oder die Zunahme <strong>von</strong> Schicht- und<br />
Nachtarbeit. Für uns Grüne heißt das einerseits, dass der Arbeitsschutz auf die neuen<br />
Gefährdungen hin überarbeitet wer<strong>den</strong> muss. Deshalb fordern wir eine Anti-Stress-<br />
Verordnung zum Schutz vor Stress am Arbeitsplatz. Und wir wollen <strong>den</strong> Missbrauch <strong>von</strong><br />
Werkverträgen und Scheinselbständigkeit verhindern durch eine klare Abgrenzung<br />
zwischen Leiharbeit und Werkverträgen. <strong>Die</strong>se Beschäftigungsverhältnisse sollen in<br />
reguläre tariflich bezahlte Arbeit überführt wer<strong>den</strong>. Andererseits sind Aufsichtsbehör<strong>den</strong><br />
und Sozialpartner stärker zu sensibilisieren und in die Lage zu versetzen, neue<br />
Gesundheitsrisiken zu erkennen und sie zu beheben. Wir wollen Maßnahmen der<br />
betrieblichen Gesundheitsförderung vorantreiben, auch dort wo prekäre Beschäftigung,<br />
Teilzeit und Leiharbeit dominieren.<br />
Gute Arbeit für alle ist nur mit einer starken Mitbestimmung zu schaffen. Das bewährte<br />
Recht, sich an betrieblichen und unternehmerischen Entscheidung zu beteiligen, wollen<br />
wir bewahren und ausbauen. <strong>Die</strong> Mitbestimmungsrechte müssen der sich veränderten<br />
Arbeitswelt gerecht wer<strong>den</strong>. Das gilt für <strong>den</strong> Einsatz <strong>von</strong> Leiharbeit und Werkverträgen<br />
im Betrieb, für ausländische Rechtsformen <strong>von</strong> Unternehmen genauso wie für einen<br />
zeitgemäßen Beschäftigtendatenschutz.<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen unterliegen immer<br />
noch uneingeschränkt dem kirchlichen Arbeitsrecht. Wir wollen für alle Berufe jenseits<br />
des Be-reichs der „Verkündigung“ das kirchliche Arbeitsrecht abschaffen. Stattdessen<br />
sollen alle kirchlichen MitarbeiterInnen außerhalb des „Verkündungsbereichs“ die<br />
gleichen Rechte bekommen wie andere Angestellte auch. Über <strong>den</strong> Weg zur<br />
Überleitung in das allgemein verbindliche kollektive Arbeitsrecht wollen wir einen Dialog<br />
mit <strong>den</strong> Kirchen..<br />
3. Gute Arbeit braucht Zugänge<br />
Immer mehr Menschen sind am Arbeitsmarkt abgehängt oder ausgeschlossen. Wir<br />
kehren diesen Trend um, indem wir die Blocka<strong>den</strong> abbauen. Fast sieben Millionen.<br />
Menschen haben derzeit einen Minijob. Zwei Drittel da<strong>von</strong> sind Frauen. Zwar sind nicht<br />
alle da<strong>von</strong> in prekären Lebenslagen. Es gibt Studierende, RentnerInnen und<br />
SchülerInnen, die dazu verdienen. Für Viele ist der Minijob jedoch eine Armutsfalle,<br />
spätestens im Alter. Denn mit einem Minijob ist eine eigenständige Existenzsicherung<br />
und die Ansammlung eigener Rentenansprüche nicht möglich. Viele wollen gerne mehr<br />
arbeiten, bekommen aber keinen anderen Job. Für andere, die umsteigen und etwas<br />
mehr Stun<strong>den</strong> arbeiten, führen die Sozialabgaben dazu, dass sie kaum mehr verdienen.<br />
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