Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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ewährt. Der demografische Wandel, aber auch<br />
die Erfahrungen an<strong>der</strong>er Flächenbundeslän<strong>der</strong><br />
mit Bündelungsbehörden als Mittelinstanz<br />
sprechen dafür, den zweistufigen Verwaltungsaufbau<br />
beizubehalten.<br />
b) Einräumigkeit <strong>der</strong> Verwaltung<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> stellt fest, dass die<br />
Landesregierung das mit dem Prinzip <strong>der</strong> Einräumigkeit<br />
<strong>der</strong> Verwaltung verfolgte Ziel nicht<br />
durchgehend realisiert hat. In Abhängigkeit vom<br />
neuen kreislichen Zuschnitt und <strong>der</strong> Reduzierung<br />
<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> hauptamtlichen Gemeindeverwaltungen<br />
ist daher zu prüfen, in welchem<br />
Umfange dem Prinzip <strong>der</strong> Einräumigkeit <strong>der</strong><br />
Verwaltung künftig noch besser Rechnung<br />
getragen werden kann und beispielsweise auch<br />
auf regionale Zuständigkeiten <strong>der</strong> Landesbehörden<br />
und <strong>der</strong> Justiz ausgedehnt werden kann<br />
– sog. „regionale Binnenorganisation“.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> empfiehlt, dem<br />
Prinzip <strong>der</strong> Einräumigkeit <strong>der</strong> Verwaltung im<br />
Anschluss an die landesweite Neuordnung <strong>der</strong><br />
kommunalen Verwaltungsstrukturen weitgehend<br />
Rechnung zu tragen; auch die Finanzverwaltung<br />
und die Gerichtsbarkeiten sollen im<br />
Hinblick auf den Zuständigkeitszuschnitt die<br />
künftigen Kommunalgebietsstrukturen berücksichtigen.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> sieht Standortschließungen<br />
auf Landesebene als zwangsläufig<br />
und unverzichtbar an. Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
spricht sich gleichwohl dafür aus, bei allen<br />
Organisationsentscheidungen zunächst (auch)<br />
zu prüfen, ob bisherige Standorte als Außenstellen<br />
weiterbetrieben werden können. Die<br />
<strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> sieht darüber hinaus die<br />
Notwendigkeit, dass Standortentscheidungen<br />
möglichst frühzeitig und ressortübergreifend<br />
koordiniert werden, selbst wenn davon auszugehen<br />
ist, dass diese Koordinierung nicht<br />
immer auf einen allseitigen Konsens hinauslaufen<br />
wird.<br />
c) Landesfachamt<br />
Der angestrebte Funktionalreformprozess wird<br />
die Dienststellen des Landes bereits deshalb<br />
nicht „gleichmäßig“ betreffen, weil <strong>der</strong> festge-<br />
stellte Katalog prinzipiell kommunalisierbarer<br />
Aufgaben unter den Gesichtspunkten <strong>der</strong><br />
politischen, finanziellen, fachlichen und so<br />
weiter Folgen – insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Folgen für<br />
die Bürgerinnen und Bürger[!] – bewertet und<br />
abgeschichtet worden ist. Der „Rest“-Aufgabenbestand<br />
<strong>der</strong> landeseigenen Verwaltung ist<br />
prägend für die künftige landeseigene Verwaltungsstruktur<br />
(Landesbehörden, Einrichtungen,<br />
Landesbetriebe).<br />
Die umfangreichsten Verän<strong>der</strong>ungen ergeben<br />
sich im Zuge <strong>der</strong> Verwaltungsneuordnung<br />
für die folgenden Landesoberbehörden und<br />
Landesbetriebe (die mit Vollzugsaufgaben bzw.<br />
Tätigkeiten in <strong>der</strong> Fläche Brandenburgs betraut<br />
sind):<br />
• Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)<br />
• Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft<br />
und Flurneuordnung (LELF)<br />
• Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB)<br />
• Staatliche Schulämter (bzw. Landesschulagentur)<br />
• Landesamt für Soziales und Versorgung<br />
(LASV)<br />
• Landesamt für Arbeitsschutz (LAS)<br />
• Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege<br />
und Archäologisches Landesmuseum<br />
(BLDAM)<br />
• Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
(LUGV).<br />
Diese Behörden werden im Zuge <strong>der</strong> angestrebten<br />
Funktionalreform zahlreiche Fachaufgaben<br />
„verlieren“. Durch die Übertragung<br />
<strong>der</strong> entsprechenden Personalbestände auf die<br />
Kommunen und den gleichzeitig weiter notwendigen<br />
Personalabbau werden sie teilweise<br />
die „kritische Masse“ für eine wirtschaftliche<br />
Aufgabenerledigung unterschreiten. Wann<br />
eine „kritische Masse“ nicht mehr vorhanden<br />
ist, kann nicht allgemein beurteilt werden.<br />
Aber im Hinblick auf die Untersuchungen des<br />
Landesrechnungshofs Brandenburg dürfte ein<br />
Personalbestand von rund 150 Mitarbeiterin-<br />
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