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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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ewährt. Der demografische Wandel, aber auch<br />

die Erfahrungen an<strong>der</strong>er Flächenbundeslän<strong>der</strong><br />

mit Bündelungsbehörden als Mittelinstanz<br />

sprechen dafür, den zweistufigen Verwaltungsaufbau<br />

beizubehalten.<br />

b) Einräumigkeit <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> stellt fest, dass die<br />

Landesregierung das mit dem Prinzip <strong>der</strong> Einräumigkeit<br />

<strong>der</strong> Verwaltung verfolgte Ziel nicht<br />

durchgehend realisiert hat. In Abhängigkeit vom<br />

neuen kreislichen Zuschnitt und <strong>der</strong> Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> hauptamtlichen Gemeindeverwaltungen<br />

ist daher zu prüfen, in welchem<br />

Umfange dem Prinzip <strong>der</strong> Einräumigkeit <strong>der</strong><br />

Verwaltung künftig noch besser Rechnung<br />

getragen werden kann und beispielsweise auch<br />

auf regionale Zuständigkeiten <strong>der</strong> Landesbehörden<br />

und <strong>der</strong> Justiz ausgedehnt werden kann<br />

– sog. „regionale Binnenorganisation“.<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> empfiehlt, dem<br />

Prinzip <strong>der</strong> Einräumigkeit <strong>der</strong> Verwaltung im<br />

Anschluss an die landesweite Neuordnung <strong>der</strong><br />

kommunalen Verwaltungsstrukturen weitgehend<br />

Rechnung zu tragen; auch die Finanzverwaltung<br />

und die Gerichtsbarkeiten sollen im<br />

Hinblick auf den Zuständigkeitszuschnitt die<br />

künftigen Kommunalgebietsstrukturen berücksichtigen.<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> sieht Standortschließungen<br />

auf Landesebene als zwangsläufig<br />

und unverzichtbar an. Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

spricht sich gleichwohl dafür aus, bei allen<br />

Organisationsentscheidungen zunächst (auch)<br />

zu prüfen, ob bisherige Standorte als Außenstellen<br />

weiterbetrieben werden können. Die<br />

<strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> sieht darüber hinaus die<br />

Notwendigkeit, dass Standortentscheidungen<br />

möglichst frühzeitig und ressortübergreifend<br />

koordiniert werden, selbst wenn davon auszugehen<br />

ist, dass diese Koordinierung nicht<br />

immer auf einen allseitigen Konsens hinauslaufen<br />

wird.<br />

c) Landesfachamt<br />

Der angestrebte Funktionalreformprozess wird<br />

die Dienststellen des Landes bereits deshalb<br />

nicht „gleichmäßig“ betreffen, weil <strong>der</strong> festge-<br />

stellte Katalog prinzipiell kommunalisierbarer<br />

Aufgaben unter den Gesichtspunkten <strong>der</strong><br />

politischen, finanziellen, fachlichen und so<br />

weiter Folgen – insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Folgen für<br />

die Bürgerinnen und Bürger[!] – bewertet und<br />

abgeschichtet worden ist. Der „Rest“-Aufgabenbestand<br />

<strong>der</strong> landeseigenen Verwaltung ist<br />

prägend für die künftige landeseigene Verwaltungsstruktur<br />

(Landesbehörden, Einrichtungen,<br />

Landesbetriebe).<br />

Die umfangreichsten Verän<strong>der</strong>ungen ergeben<br />

sich im Zuge <strong>der</strong> Verwaltungsneuordnung<br />

für die folgenden Landesoberbehörden und<br />

Landesbetriebe (die mit Vollzugsaufgaben bzw.<br />

Tätigkeiten in <strong>der</strong> Fläche Brandenburgs betraut<br />

sind):<br />

• Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)<br />

• Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft<br />

und Flurneuordnung (LELF)<br />

• Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB)<br />

• Staatliche Schulämter (bzw. Landesschulagentur)<br />

• Landesamt für Soziales und Versorgung<br />

(LASV)<br />

• Landesamt für Arbeitsschutz (LAS)<br />

• Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege<br />

und Archäologisches Landesmuseum<br />

(BLDAM)<br />

• Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

(LUGV).<br />

Diese Behörden werden im Zuge <strong>der</strong> angestrebten<br />

Funktionalreform zahlreiche Fachaufgaben<br />

„verlieren“. Durch die Übertragung<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Personalbestände auf die<br />

Kommunen und den gleichzeitig weiter notwendigen<br />

Personalabbau werden sie teilweise<br />

die „kritische Masse“ für eine wirtschaftliche<br />

Aufgabenerledigung unterschreiten. Wann<br />

eine „kritische Masse“ nicht mehr vorhanden<br />

ist, kann nicht allgemein beurteilt werden.<br />

Aber im Hinblick auf die Untersuchungen des<br />

Landesrechnungshofs Brandenburg dürfte ein<br />

Personalbestand von rund 150 Mitarbeiterin-<br />

88 Bericht

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