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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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Brandenburg zukünftig keine Haftung mehr<br />

für Kreise, Städte und Gemeinden, die sich<br />

durch freiwillige Leistungen überschulden.<br />

Dadurch könnten Körperschaften <strong>der</strong><br />

kommunalen Ebene mit ihren freiwilligen<br />

Leistungen in eine Teilinsolvenz gehen.<br />

Das finanzielle Haftungsrisiko des Landes<br />

sinkt. Daneben wird die kommunale Ebene<br />

gezwungen, freiwillige Leistungen nur im<br />

Umfang eigener Haushaltsmittel zu leisten.<br />

Die Schuldenbremse ist auf die Ebene <strong>der</strong><br />

Kommunen auszuweiten. An die Finanzierung<br />

von Investitionen für freiwillige Leistungen<br />

werden dann die gleichen Maßstäbe<br />

angesetzt wie bei Investitionen <strong>der</strong> Privatwirtschaft.<br />

Abweichende Meinungen 123

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