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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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unteren Wert eine Mindesteinwohnerzahl von<br />

10.000 EW pro Verwaltungseinheit (2030, Sollgröße)<br />

vorsieht. Aus Gründen <strong>der</strong> Demografiefestigkeit<br />

und Nachhaltigkeit sind maßgeblich<br />

die Einwohnerzahlen für das Jahr 2030. Es<br />

handelt sich nur um Regeleinwohnerzahlen, so<br />

dass Abweichungen im konkreten und begründeten<br />

Einzelfall auch nach unten möglich sein<br />

sollen. Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> geht davon<br />

aus, dass Kriterien, wann die Regeleinwohnerzahl<br />

unterschritten werden darf, noch entwickelt<br />

werden müssen. Dabei ist klarzustellen,<br />

dass <strong>der</strong> Einwohnerzahlenmindestwert von<br />

10.000 EW unter dem zentralen Gesichtspunkt<br />

einer Optimierung <strong>der</strong> gemeindlichen<br />

Verwaltungskraft kein Idealwert ist, vielmehr<br />

die unterschiedlichen (Vor‐)Bedingungen und<br />

insbeson<strong>der</strong>e die durch ein Mindestmaß an<br />

Bürgernähe definierten Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Verteilung <strong>der</strong> Verwaltungsstandorte in den<br />

Blick nimmt.<br />

Die Überlegungen <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

zielen, wie bereits mehrfach angesprochen,<br />

darauf ab, die Anzahl <strong>der</strong> gemeindlichen Hauptverwaltungen<br />

zur Erzielung einer Effizienzrendite<br />

einerseits, als Voraussetzung für einen<br />

interkommunalen Funktionalreformprozess<br />

an<strong>der</strong>erseits deutlich zu reduzieren. Dem von<br />

Bogumil – für die Kreisebene – vorgegebenen<br />

Rhythmus lassen sich die Kommunalisierungsoptionen<br />

für Hauptverwaltungsvarianten ab<br />

10.000, 20.000 o<strong>der</strong> 30.000 EW bewerten. Die<br />

Einwohnerzahl stellt auch für die Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> gemeindlichen Verwaltung unbestritten<br />

den entscheidenden Gesichtspunkt dar.<br />

Dies gilt im Übrigen auch ohne Verknüpfung<br />

mit weiteren Kommunalisierungsvorhaben. Für<br />

die Schaffung zukunftsfester gemeindlicher<br />

Verwaltungsstrukturen ohne gesetzgeberische<br />

Eingriffe in bestehende gemeindegebietliche<br />

Strukturen ist die gesteigerte Verwaltungskraft<br />

<strong>der</strong> künftigen Verwaltungsträger das gegenüber<br />

allen an<strong>der</strong>en Belangen dominierende Ziel.<br />

Aus diesem Grunde empfiehlt die <strong>Enquete</strong>-<br />

<strong>Kommission</strong> für die bestehenden und entstehenden<br />

Einheits- und Amtsgemeinden einen<br />

Korridor, dessen untere Einwohnerzahlengrenze<br />

bei 10.000 EW liegen sollte.<br />

Die starre Festlegung einer Mindesteinwohnerzahl<br />

von 30.000 o<strong>der</strong> mehr EW führte<br />

auf den ersten Blick zu unvertretbaren Ergebnissen.<br />

99 Auch bei Zugrundelegung des unter<br />

Effizienzgesichtspunkten sinnvollen Richtwertes<br />

von 20.000 EW (dasselbe gilt für den Richtwert<br />

von 15.000 EW) ist z. B. im bisherigen<br />

Landkreis Prignitz keine <strong>der</strong> bislang amtsfreien<br />

Städte (Kreisstadt Perleberg mit 12.059 EW<br />

[13.12.2012] / 9.970 EW [2030], Wittenberge mit<br />

17.476 EW [13.12.2012] / 13.538 EW [2030] und<br />

Pritzwalk mit 12.164 EW [31.12.2012] / 10.322 EW<br />

[2030]) mehr eigenständiger / selbstständiger<br />

Verwaltungsträger. Die Zahl <strong>der</strong> gemeindlichen<br />

Hauptverwaltungen reduzierte sich von <strong>der</strong>zeit<br />

elf auf drei[!] (bei einem Schwellenwert von<br />

15.000 EW auf vier, bei einem Schwellenwert<br />

von 10.000 EW auf sechs gemeindliche Hauptverwaltungen).<br />

Hierdurch wird deutlich, dass ein<br />

an sich – unter dem zentralen Gesichtspunkt<br />

erzielbarer Verwaltungskraft – sachgerechter<br />

Einwohnerzahlmindestwert von 20.000 EW in<br />

nicht wenigen Fällen einer Korrektur durch Heranziehung<br />

eines (kumulativen) Flächenansatzes<br />

bedürfte. Zur Verdeutlichung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

Schwierigkeit, eine insgesamt sachgerechte<br />

Verwaltungsstrukturentscheidung herbeizuführen,<br />

mag das Beispiel des Landkreises Prignitz<br />

mit einer dünnen Besiedlungsdichte und<br />

Städten dienen, die allesamt deutlich weniger<br />

als 20.000 EW haben, den Bevölkerungsentwicklungsprognosen<br />

zufolge mit einer Ausnahme<br />

im Jahr 2030 weniger als 10.000 EW haben<br />

werden (Abbildung 1):<br />

99<br />

Vergleiche hierzu die tabellarische Übersicht in Anlage 5,<br />

in <strong>der</strong> eine rein rechnerische[!] Korrelation zwischen den<br />

Einwohnermindestzahlen (10.000, 20.000 und 30.000 EW) und<br />

<strong>der</strong> Anzahl gemeindlicher Verwaltungen im jeweiligen kreisangehörigen<br />

Raum hergestellt wird.<br />

54 Bericht

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