Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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unteren Wert eine Mindesteinwohnerzahl von<br />
10.000 EW pro Verwaltungseinheit (2030, Sollgröße)<br />
vorsieht. Aus Gründen <strong>der</strong> Demografiefestigkeit<br />
und Nachhaltigkeit sind maßgeblich<br />
die Einwohnerzahlen für das Jahr 2030. Es<br />
handelt sich nur um Regeleinwohnerzahlen, so<br />
dass Abweichungen im konkreten und begründeten<br />
Einzelfall auch nach unten möglich sein<br />
sollen. Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> geht davon<br />
aus, dass Kriterien, wann die Regeleinwohnerzahl<br />
unterschritten werden darf, noch entwickelt<br />
werden müssen. Dabei ist klarzustellen,<br />
dass <strong>der</strong> Einwohnerzahlenmindestwert von<br />
10.000 EW unter dem zentralen Gesichtspunkt<br />
einer Optimierung <strong>der</strong> gemeindlichen<br />
Verwaltungskraft kein Idealwert ist, vielmehr<br />
die unterschiedlichen (Vor‐)Bedingungen und<br />
insbeson<strong>der</strong>e die durch ein Mindestmaß an<br />
Bürgernähe definierten Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />
Verteilung <strong>der</strong> Verwaltungsstandorte in den<br />
Blick nimmt.<br />
Die Überlegungen <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
zielen, wie bereits mehrfach angesprochen,<br />
darauf ab, die Anzahl <strong>der</strong> gemeindlichen Hauptverwaltungen<br />
zur Erzielung einer Effizienzrendite<br />
einerseits, als Voraussetzung für einen<br />
interkommunalen Funktionalreformprozess<br />
an<strong>der</strong>erseits deutlich zu reduzieren. Dem von<br />
Bogumil – für die Kreisebene – vorgegebenen<br />
Rhythmus lassen sich die Kommunalisierungsoptionen<br />
für Hauptverwaltungsvarianten ab<br />
10.000, 20.000 o<strong>der</strong> 30.000 EW bewerten. Die<br />
Einwohnerzahl stellt auch für die Leistungsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> gemeindlichen Verwaltung unbestritten<br />
den entscheidenden Gesichtspunkt dar.<br />
Dies gilt im Übrigen auch ohne Verknüpfung<br />
mit weiteren Kommunalisierungsvorhaben. Für<br />
die Schaffung zukunftsfester gemeindlicher<br />
Verwaltungsstrukturen ohne gesetzgeberische<br />
Eingriffe in bestehende gemeindegebietliche<br />
Strukturen ist die gesteigerte Verwaltungskraft<br />
<strong>der</strong> künftigen Verwaltungsträger das gegenüber<br />
allen an<strong>der</strong>en Belangen dominierende Ziel.<br />
Aus diesem Grunde empfiehlt die <strong>Enquete</strong>-<br />
<strong>Kommission</strong> für die bestehenden und entstehenden<br />
Einheits- und Amtsgemeinden einen<br />
Korridor, dessen untere Einwohnerzahlengrenze<br />
bei 10.000 EW liegen sollte.<br />
Die starre Festlegung einer Mindesteinwohnerzahl<br />
von 30.000 o<strong>der</strong> mehr EW führte<br />
auf den ersten Blick zu unvertretbaren Ergebnissen.<br />
99 Auch bei Zugrundelegung des unter<br />
Effizienzgesichtspunkten sinnvollen Richtwertes<br />
von 20.000 EW (dasselbe gilt für den Richtwert<br />
von 15.000 EW) ist z. B. im bisherigen<br />
Landkreis Prignitz keine <strong>der</strong> bislang amtsfreien<br />
Städte (Kreisstadt Perleberg mit 12.059 EW<br />
[13.12.2012] / 9.970 EW [2030], Wittenberge mit<br />
17.476 EW [13.12.2012] / 13.538 EW [2030] und<br />
Pritzwalk mit 12.164 EW [31.12.2012] / 10.322 EW<br />
[2030]) mehr eigenständiger / selbstständiger<br />
Verwaltungsträger. Die Zahl <strong>der</strong> gemeindlichen<br />
Hauptverwaltungen reduzierte sich von <strong>der</strong>zeit<br />
elf auf drei[!] (bei einem Schwellenwert von<br />
15.000 EW auf vier, bei einem Schwellenwert<br />
von 10.000 EW auf sechs gemeindliche Hauptverwaltungen).<br />
Hierdurch wird deutlich, dass ein<br />
an sich – unter dem zentralen Gesichtspunkt<br />
erzielbarer Verwaltungskraft – sachgerechter<br />
Einwohnerzahlmindestwert von 20.000 EW in<br />
nicht wenigen Fällen einer Korrektur durch Heranziehung<br />
eines (kumulativen) Flächenansatzes<br />
bedürfte. Zur Verdeutlichung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />
Schwierigkeit, eine insgesamt sachgerechte<br />
Verwaltungsstrukturentscheidung herbeizuführen,<br />
mag das Beispiel des Landkreises Prignitz<br />
mit einer dünnen Besiedlungsdichte und<br />
Städten dienen, die allesamt deutlich weniger<br />
als 20.000 EW haben, den Bevölkerungsentwicklungsprognosen<br />
zufolge mit einer Ausnahme<br />
im Jahr 2030 weniger als 10.000 EW haben<br />
werden (Abbildung 1):<br />
99<br />
Vergleiche hierzu die tabellarische Übersicht in Anlage 5,<br />
in <strong>der</strong> eine rein rechnerische[!] Korrelation zwischen den<br />
Einwohnermindestzahlen (10.000, 20.000 und 30.000 EW) und<br />
<strong>der</strong> Anzahl gemeindlicher Verwaltungen im jeweiligen kreisangehörigen<br />
Raum hergestellt wird.<br />
54 Bericht