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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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a) Flächenfaktor<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> empfiehlt aber auch<br />

die entstehenden neuen Amtsgemeinden nicht<br />

zu groß werden zu lassen.<br />

So hat sie beschlossen, dass eine Höchstfläche<br />

nicht überschritten werden soll. Auch die<br />

Anzahl <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden soll beschränkt<br />

sein. Die Gründe hierfür liegen vor allem darin,<br />

dass die <strong>Kommission</strong> <strong>der</strong> Auffassung ist, dass<br />

die Wahrnehmung ehrenamtlicher Arbeit nicht<br />

unmöglich gemacht werden darf. Eine Amtsgemeindevertreterin/<br />

ein Amtsgemeindevertreter<br />

muss das ganze Amtsgemeindegebiet und die<br />

Belange aller Mitgliedsgemeinden kennen.<br />

Ein weiterer beachtlicher Gesichtspunkt<br />

für den Größenzuschnitt <strong>der</strong> hauptamtlichen<br />

Gemeindeverwaltungen ist die zulässige<br />

Höchstzahl an „Mitglieds“-Gemeinden <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Amtsgemeinde. Um eine weitgehende<br />

Paralysierung des Amtes zu verhin<strong>der</strong>n, legt die<br />

<strong>der</strong>zeit geltende Kommunalverfassung in § 133<br />

Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf eine Sollgröße von nicht<br />

mehr als sechs (amtsangehörigen) Gemeinden<br />

fest. Der Verzicht auf Verän<strong>der</strong>ungen des<br />

gemeindegebietlichen Zuschnittes bedeutet bei<br />

einem Zusammenschluss von zwei/ drei Ämtern<br />

demnach – rein rechnerisch – eine Sollgröße<br />

von nicht mehr als zwölf / 18 amtsgemeindeangehörigen<br />

Gemeinden. Tatsächlich dürfte die<br />

Anzahl <strong>der</strong> amtsgemeindeangehörigen Gemeinden<br />

bereits wegen einiger Zusammenschlüsse<br />

auch mit bislang amtsfreien Gemeinden geringer<br />

ausfallen. Im Vergleich mit <strong>der</strong> intragemeindeverbandlichen<br />

Struktur in Rheinland-Pfalz<br />

stellen sich die durch die Mehrzahl <strong>der</strong> zu<br />

verwaltenden Gemeinden in Brandenburg als<br />

äußerst mo<strong>der</strong>at dar.<br />

Dessen unbeschadet ist die Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Amtsgemeinde<br />

durch freiwillige Zusammenschlüsse<br />

– mittels eines Anreizsystems, das z. B. zur<br />

Lösung <strong>der</strong> vielerorts bestehenden Zweckverbandsproblematiken<br />

beitragen könnte – anzustreben.<br />

Insofern und mit Blick auf die Verwaltungsaufgaben<br />

<strong>der</strong> Amtsgemeinde (in Quantität<br />

und Qualität) erscheint eine Anzahl von nicht<br />

mehr als 12 Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Amtsgemeinde<br />

sachgerecht.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch darauf<br />

hinzuweisen, dass die – gerade entstehende<br />

– größte Verbandsgemeinde Deutschlands<br />

(Bitburg-Land [275,76 km] und Kyllburg<br />

[153,32 km]) flächenmäßig mit insgesamt<br />

429,08 km deutlich kleiner ist als – rein rechnerisch<br />

– drei Amtsgemeinden mit einer Fläche<br />

von jeweils 707,77 km (im heutigen Landkreis<br />

Prignitz mit einer Fläche von 2.123,31 km).<br />

Dieser Befund verdeutlicht erneut, dass für<br />

die verschiedenen Landesteile gerade mit Blick<br />

auf die höchst unterschiedliche demografische<br />

Entwicklung / Siedlungsdichte, die vielfältigen,<br />

die unterschiedlichen Landesräume prägenden<br />

Aspekte und Entwicklungen differenzierende<br />

Lösungen geboten sein werden, die einem zu<br />

starren Leitbild entgegenstehen; ein differenzierter<br />

Befund zu Einwohnerdichte und -entwicklung<br />

in den verschiedenen Landesräumen<br />

erfor<strong>der</strong>t differenzierte Antworten.<br />

b) Kriterien<br />

Kriterien für den konkreten Zuschnitt <strong>der</strong> Verwaltungseinheiten<br />

werden – neben dem Einwohnerzahlenrichtwert<br />

– unter an<strong>der</strong>em sein:<br />

• die Größe / Fläche <strong>der</strong> Verwaltungseinheit,<br />

• <strong>der</strong>en Lage im Raum einschließlich <strong>der</strong> Verkehrsinfrastruktur,<br />

naturräumlicher Gegebenheiten<br />

und sozio-kultureller Beziehungen,<br />

• planerische Gesichtspunkte sowie<br />

• die Grundsätze <strong>der</strong> Einheit und Einräumigkeit<br />

<strong>der</strong> Verwaltung.<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> ist sich dessen<br />

bewusst, dass im Rahmen <strong>der</strong> Verwaltungsstrukturreform<br />

im kreisangehörigen Bereich<br />

auch einzelne Ortsgemeinden das Bedürfnis<br />

haben werden, aus historischen o<strong>der</strong> sonstigen<br />

Erwägungen in Nachbarstrukturen zu wechseln.<br />

Dies sollte im Einzelfall nach näherer Prüfung<br />

ermöglicht werden. Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die freiwillige Bildung<br />

leistungsfähigerer Verwaltungsstrukturen auf<br />

<strong>der</strong> gemeindlichen Ebene (Bildung von Einheitso<strong>der</strong><br />

Amtsgemeinden) nicht auf die gegenwärtigen<br />

Gemeinde- o<strong>der</strong> Amtsgrenzen beschränkt<br />

56 Bericht

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