Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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a) Flächenfaktor<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> empfiehlt aber auch<br />
die entstehenden neuen Amtsgemeinden nicht<br />
zu groß werden zu lassen.<br />
So hat sie beschlossen, dass eine Höchstfläche<br />
nicht überschritten werden soll. Auch die<br />
Anzahl <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden soll beschränkt<br />
sein. Die Gründe hierfür liegen vor allem darin,<br />
dass die <strong>Kommission</strong> <strong>der</strong> Auffassung ist, dass<br />
die Wahrnehmung ehrenamtlicher Arbeit nicht<br />
unmöglich gemacht werden darf. Eine Amtsgemeindevertreterin/<br />
ein Amtsgemeindevertreter<br />
muss das ganze Amtsgemeindegebiet und die<br />
Belange aller Mitgliedsgemeinden kennen.<br />
Ein weiterer beachtlicher Gesichtspunkt<br />
für den Größenzuschnitt <strong>der</strong> hauptamtlichen<br />
Gemeindeverwaltungen ist die zulässige<br />
Höchstzahl an „Mitglieds“-Gemeinden <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Amtsgemeinde. Um eine weitgehende<br />
Paralysierung des Amtes zu verhin<strong>der</strong>n, legt die<br />
<strong>der</strong>zeit geltende Kommunalverfassung in § 133<br />
Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf eine Sollgröße von nicht<br />
mehr als sechs (amtsangehörigen) Gemeinden<br />
fest. Der Verzicht auf Verän<strong>der</strong>ungen des<br />
gemeindegebietlichen Zuschnittes bedeutet bei<br />
einem Zusammenschluss von zwei/ drei Ämtern<br />
demnach – rein rechnerisch – eine Sollgröße<br />
von nicht mehr als zwölf / 18 amtsgemeindeangehörigen<br />
Gemeinden. Tatsächlich dürfte die<br />
Anzahl <strong>der</strong> amtsgemeindeangehörigen Gemeinden<br />
bereits wegen einiger Zusammenschlüsse<br />
auch mit bislang amtsfreien Gemeinden geringer<br />
ausfallen. Im Vergleich mit <strong>der</strong> intragemeindeverbandlichen<br />
Struktur in Rheinland-Pfalz<br />
stellen sich die durch die Mehrzahl <strong>der</strong> zu<br />
verwaltenden Gemeinden in Brandenburg als<br />
äußerst mo<strong>der</strong>at dar.<br />
Dessen unbeschadet ist die Reduzierung<br />
<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Amtsgemeinde<br />
durch freiwillige Zusammenschlüsse<br />
– mittels eines Anreizsystems, das z. B. zur<br />
Lösung <strong>der</strong> vielerorts bestehenden Zweckverbandsproblematiken<br />
beitragen könnte – anzustreben.<br />
Insofern und mit Blick auf die Verwaltungsaufgaben<br />
<strong>der</strong> Amtsgemeinde (in Quantität<br />
und Qualität) erscheint eine Anzahl von nicht<br />
mehr als 12 Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Amtsgemeinde<br />
sachgerecht.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch darauf<br />
hinzuweisen, dass die – gerade entstehende<br />
– größte Verbandsgemeinde Deutschlands<br />
(Bitburg-Land [275,76 km] und Kyllburg<br />
[153,32 km]) flächenmäßig mit insgesamt<br />
429,08 km deutlich kleiner ist als – rein rechnerisch<br />
– drei Amtsgemeinden mit einer Fläche<br />
von jeweils 707,77 km (im heutigen Landkreis<br />
Prignitz mit einer Fläche von 2.123,31 km).<br />
Dieser Befund verdeutlicht erneut, dass für<br />
die verschiedenen Landesteile gerade mit Blick<br />
auf die höchst unterschiedliche demografische<br />
Entwicklung / Siedlungsdichte, die vielfältigen,<br />
die unterschiedlichen Landesräume prägenden<br />
Aspekte und Entwicklungen differenzierende<br />
Lösungen geboten sein werden, die einem zu<br />
starren Leitbild entgegenstehen; ein differenzierter<br />
Befund zu Einwohnerdichte und -entwicklung<br />
in den verschiedenen Landesräumen<br />
erfor<strong>der</strong>t differenzierte Antworten.<br />
b) Kriterien<br />
Kriterien für den konkreten Zuschnitt <strong>der</strong> Verwaltungseinheiten<br />
werden – neben dem Einwohnerzahlenrichtwert<br />
– unter an<strong>der</strong>em sein:<br />
• die Größe / Fläche <strong>der</strong> Verwaltungseinheit,<br />
• <strong>der</strong>en Lage im Raum einschließlich <strong>der</strong> Verkehrsinfrastruktur,<br />
naturräumlicher Gegebenheiten<br />
und sozio-kultureller Beziehungen,<br />
• planerische Gesichtspunkte sowie<br />
• die Grundsätze <strong>der</strong> Einheit und Einräumigkeit<br />
<strong>der</strong> Verwaltung.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> ist sich dessen<br />
bewusst, dass im Rahmen <strong>der</strong> Verwaltungsstrukturreform<br />
im kreisangehörigen Bereich<br />
auch einzelne Ortsgemeinden das Bedürfnis<br />
haben werden, aus historischen o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Erwägungen in Nachbarstrukturen zu wechseln.<br />
Dies sollte im Einzelfall nach näherer Prüfung<br />
ermöglicht werden. Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die freiwillige Bildung<br />
leistungsfähigerer Verwaltungsstrukturen auf<br />
<strong>der</strong> gemeindlichen Ebene (Bildung von Einheitso<strong>der</strong><br />
Amtsgemeinden) nicht auf die gegenwärtigen<br />
Gemeinde- o<strong>der</strong> Amtsgrenzen beschränkt<br />
56 Bericht