Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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nehmensherstellung in § 19 Abs. 3 BbgDSchG<br />
zwischen dem Brandenburgischen Landesamt<br />
für Denkmalpflege und Brandenburgisches<br />
Landesmuseum (BLDAM) und den Landkreisen<br />
und kreisfreien Städten bewährt. Einen Wegfall<br />
<strong>der</strong> Benehmensherstellung in § 19 Abs. 3 BbgD-<br />
SchG halten wir aus fachlichen Gründen für<br />
falsch und lehnen diesen Vorschlag deshalb ab.<br />
28 / 29: Aufsicht über Einrichtungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>-<br />
und Jugendhilfe sowie Aufgaben des<br />
Trägers <strong>der</strong> überörtlichen Jugendhilfe<br />
Eine Übertragung dieser Aufgabe wäre unserer<br />
Auffassung nach we<strong>der</strong> im Interesse <strong>der</strong> Kommunen<br />
noch <strong>der</strong> Schutzbefohlenen. Deshalb<br />
lehnen wir eine Kommunalisierung <strong>der</strong> Aufsicht<br />
über Einrichtung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe<br />
ab. Einheitliche Standards und neutrale Beratung<br />
sollen im Land Brandenburg erhalten<br />
bleiben.<br />
43: Flurneuordnung<br />
Bei einer Verlagerung <strong>der</strong> Aufgabe <strong>der</strong> Flurneuordnung<br />
auf die Ebene <strong>der</strong> Landkreise und<br />
kreisfreien Städte besteht unserer Meinung<br />
nach die Gefahr, dass Objektivität und Neutralität<br />
verloren gehen könnten, da dann regelmäßig<br />
Landkreise und Gemeinden als Verfahrensteilnehmer<br />
in einem Flurbereinigungsverfahren<br />
beteiligt sind und nach einer Kommunalisierung<br />
gleichzeitig verfahrensleitende Behörde und<br />
aufsichtsführende Stelle sind. Die hier aufgeworfene<br />
Frage <strong>der</strong> Rechtsstaatlichkeit einer<br />
solchen Regelung halten wir für so bedeutend,<br />
dass wir dieser Aufgabenübertragung nicht<br />
zustimmen können.<br />
54: Natur- und Artenschutz<br />
Wir lehnen die vollständige Verlagerung <strong>der</strong><br />
Vollzugsaufgaben beim Artenschutz auf die<br />
Ebene <strong>der</strong> Landkreise und kreisfreien Städten<br />
ab. Diese Aufgaben sollten vor allem aufgrund<br />
fachlicher und politischer Motivlagen nicht<br />
kommunalisiert werden. Bei diesem Aufgabenfeld<br />
handelt es sich z. T. um hochspezialisierte<br />
Aufgaben, die von SpezialistInnen ausgeführt<br />
werden. Wir sehen sehr deutlich die Gefahr<br />
<strong>der</strong> Zersplitterung und des Verlustes von<br />
Fachwissen im Falle einer Kommunalisierung.<br />
In <strong>der</strong> Realität bestehen in <strong>der</strong> Umweltverwaltung<br />
durchaus Gestaltungsspielräume bei <strong>der</strong><br />
Umsetzung <strong>der</strong> rechtlichen Vorgaben und damit<br />
auch Sensibilität für fachfremde Einflussnahme,<br />
die bei einer Kommunalisierung stärker zum<br />
Tragen kommen könnten.<br />
55: Naturschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren,<br />
Schutzgebietsausweisungen<br />
Wir teilen die Einschätzung des Gutachters<br />
Prof. Dr. Jörg Bogumil, dass hier die Gefahr<br />
eines Übergewichts von Wirtschaftsinteressen<br />
bei Entscheidungsprozessen gegenüber den<br />
Belangen des Natur- und Umweltschutzes akut<br />
werden könnte. Auch wirtschaftliche Vorteile<br />
sind nicht zu erwarten. Deshalb lehnen wir<br />
die vorgeschlagene Kommunalisierung <strong>der</strong><br />
naturschutzrechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />
sowie <strong>der</strong> Schutzgebietsausweisungen<br />
ab.<br />
Son<strong>der</strong>votum zum Themenkomplex Finanzen<br />
<strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>smitglie<strong>der</strong> Prof. Dr.<br />
Gisela Färber und Ursula Nonnemacher<br />
(Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)<br />
Der Einsetzungsbeschluss hat <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<br />
<strong>Kommission</strong> unter Ziffer 7 auch den Auftrag<br />
erteilt, „… darzulegen, wie die für notwendig<br />
erachteten Verän<strong>der</strong>ungen durch die Verteilung<br />
<strong>der</strong> Finanzmittel an die Gebietskörperschaften<br />
und den kommunalen Finanzausgleich erreicht<br />
werden können. Dabei ist das verfassungsrechtlich<br />
verankerte strikte Konnexitätsprinzip<br />
einzuhalten.“<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> hat diesen Teil<br />
des Auftrags u. a. auch deswegen nicht ausreichend<br />
abarbeiten können, weil viele erfor<strong>der</strong>liche<br />
Daten nicht vorlagen bzw. erst mit einem<br />
erheblichen Aufwand hätten generiert werden<br />
müssen, nachdem die materiellen Entscheidungen<br />
zum neuen Gebietszuschnitt und zur<br />
Aufgabendezentralisierung vorlagen. Innerhalb<br />
des <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> zur Verfügung<br />
stehenden Zeitraums war deshalb <strong>der</strong> Finanzteil<br />
nicht entscheidungsreif bearbeitbar. Außer einer<br />
Zusammenstellung <strong>der</strong> Finanzlage des Landes<br />
126 Abweichende Meinungen