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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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nehmensherstellung in § 19 Abs. 3 BbgDSchG<br />

zwischen dem Brandenburgischen Landesamt<br />

für Denkmalpflege und Brandenburgisches<br />

Landesmuseum (BLDAM) und den Landkreisen<br />

und kreisfreien Städten bewährt. Einen Wegfall<br />

<strong>der</strong> Benehmensherstellung in § 19 Abs. 3 BbgD-<br />

SchG halten wir aus fachlichen Gründen für<br />

falsch und lehnen diesen Vorschlag deshalb ab.<br />

28 / 29: Aufsicht über Einrichtungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>-<br />

und Jugendhilfe sowie Aufgaben des<br />

Trägers <strong>der</strong> überörtlichen Jugendhilfe<br />

Eine Übertragung dieser Aufgabe wäre unserer<br />

Auffassung nach we<strong>der</strong> im Interesse <strong>der</strong> Kommunen<br />

noch <strong>der</strong> Schutzbefohlenen. Deshalb<br />

lehnen wir eine Kommunalisierung <strong>der</strong> Aufsicht<br />

über Einrichtung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe<br />

ab. Einheitliche Standards und neutrale Beratung<br />

sollen im Land Brandenburg erhalten<br />

bleiben.<br />

43: Flurneuordnung<br />

Bei einer Verlagerung <strong>der</strong> Aufgabe <strong>der</strong> Flurneuordnung<br />

auf die Ebene <strong>der</strong> Landkreise und<br />

kreisfreien Städte besteht unserer Meinung<br />

nach die Gefahr, dass Objektivität und Neutralität<br />

verloren gehen könnten, da dann regelmäßig<br />

Landkreise und Gemeinden als Verfahrensteilnehmer<br />

in einem Flurbereinigungsverfahren<br />

beteiligt sind und nach einer Kommunalisierung<br />

gleichzeitig verfahrensleitende Behörde und<br />

aufsichtsführende Stelle sind. Die hier aufgeworfene<br />

Frage <strong>der</strong> Rechtsstaatlichkeit einer<br />

solchen Regelung halten wir für so bedeutend,<br />

dass wir dieser Aufgabenübertragung nicht<br />

zustimmen können.<br />

54: Natur- und Artenschutz<br />

Wir lehnen die vollständige Verlagerung <strong>der</strong><br />

Vollzugsaufgaben beim Artenschutz auf die<br />

Ebene <strong>der</strong> Landkreise und kreisfreien Städten<br />

ab. Diese Aufgaben sollten vor allem aufgrund<br />

fachlicher und politischer Motivlagen nicht<br />

kommunalisiert werden. Bei diesem Aufgabenfeld<br />

handelt es sich z. T. um hochspezialisierte<br />

Aufgaben, die von SpezialistInnen ausgeführt<br />

werden. Wir sehen sehr deutlich die Gefahr<br />

<strong>der</strong> Zersplitterung und des Verlustes von<br />

Fachwissen im Falle einer Kommunalisierung.<br />

In <strong>der</strong> Realität bestehen in <strong>der</strong> Umweltverwaltung<br />

durchaus Gestaltungsspielräume bei <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> rechtlichen Vorgaben und damit<br />

auch Sensibilität für fachfremde Einflussnahme,<br />

die bei einer Kommunalisierung stärker zum<br />

Tragen kommen könnten.<br />

55: Naturschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren,<br />

Schutzgebietsausweisungen<br />

Wir teilen die Einschätzung des Gutachters<br />

Prof. Dr. Jörg Bogumil, dass hier die Gefahr<br />

eines Übergewichts von Wirtschaftsinteressen<br />

bei Entscheidungsprozessen gegenüber den<br />

Belangen des Natur- und Umweltschutzes akut<br />

werden könnte. Auch wirtschaftliche Vorteile<br />

sind nicht zu erwarten. Deshalb lehnen wir<br />

die vorgeschlagene Kommunalisierung <strong>der</strong><br />

naturschutzrechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />

sowie <strong>der</strong> Schutzgebietsausweisungen<br />

ab.<br />

Son<strong>der</strong>votum zum Themenkomplex Finanzen<br />

<strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>smitglie<strong>der</strong> Prof. Dr.<br />

Gisela Färber und Ursula Nonnemacher<br />

(Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)<br />

Der Einsetzungsbeschluss hat <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<br />

<strong>Kommission</strong> unter Ziffer 7 auch den Auftrag<br />

erteilt, „… darzulegen, wie die für notwendig<br />

erachteten Verän<strong>der</strong>ungen durch die Verteilung<br />

<strong>der</strong> Finanzmittel an die Gebietskörperschaften<br />

und den kommunalen Finanzausgleich erreicht<br />

werden können. Dabei ist das verfassungsrechtlich<br />

verankerte strikte Konnexitätsprinzip<br />

einzuhalten.“<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> hat diesen Teil<br />

des Auftrags u. a. auch deswegen nicht ausreichend<br />

abarbeiten können, weil viele erfor<strong>der</strong>liche<br />

Daten nicht vorlagen bzw. erst mit einem<br />

erheblichen Aufwand hätten generiert werden<br />

müssen, nachdem die materiellen Entscheidungen<br />

zum neuen Gebietszuschnitt und zur<br />

Aufgabendezentralisierung vorlagen. Innerhalb<br />

des <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> zur Verfügung<br />

stehenden Zeitraums war deshalb <strong>der</strong> Finanzteil<br />

nicht entscheidungsreif bearbeitbar. Außer einer<br />

Zusammenstellung <strong>der</strong> Finanzlage des Landes<br />

126 Abweichende Meinungen

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