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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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4. Abweichende Meinung <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>smitglie<strong>der</strong><br />

Ursula Nonnemacher und Prof. Dr. Gisela Färber<br />

Son<strong>der</strong>votum zum Themenkomplex Funktionalreform<br />

/ Auf gabenübertragung vom Land<br />

auf die Kommunen <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>smitglie<strong>der</strong><br />

Ursula Nonnemacher (Fraktion Bündnis<br />

90 / Die Grünen) und Prof. Dr. Gisela Färber<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> hat sich intensiv dem<br />

Themenkomplex Funktionalreform gewidmet<br />

und nach einem abgestuften Verfahren 20<br />

Landesaufgaben(bereiche) herausgearbeitet,<br />

die von <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>smitglie<strong>der</strong><br />

zur Kommunalisierung vorgeschlagen<br />

werden.<br />

Die von <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> beschlossenen<br />

„Grundsätze zur Funktionalreform“ sind eine<br />

gute Grundlage für eine zukünftige Reform<br />

<strong>der</strong> Aufgabenverteilung zwischen Land und<br />

Kommunen. Aus unserer Sicht scheidet eine<br />

Übertragung von Aufgaben auf die kommunale<br />

Ebene aber dann aus, wenn sie aus fachlichen,<br />

rechtlichen o<strong>der</strong> ökonomischen Gründen unvertretbar<br />

ist o<strong>der</strong> aus politischen Gründen zu<br />

Entscheidungsdefiziten führen kann.<br />

Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

von Prof. Bogumil in dem „Gutachten zur möglichen<br />

Kommunalisierung von Landesaufgaben“<br />

vom 21.10.2012 werden von uns im Wesentlichen<br />

geteilt.<br />

Aus diesem Grund weichen wir in einigen<br />

Punkten von den Empfehlungen zur Kommunalisierung<br />

von Landesaufgaben, die von <strong>der</strong><br />

Mehrheit <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> beschlossen wurden,<br />

ab. Aus Gründen <strong>der</strong> Fachlichkeit und <strong>der</strong> Gefahr<br />

<strong>der</strong> wachsenden politischen Beeinflussbarkeit<br />

sollten <strong>der</strong> Natur- und Umweltschutz sowie<br />

<strong>der</strong> Denkmalschutz und spezialisierte Teile <strong>der</strong><br />

Sozialverwaltung nicht vollständig auf die Kreise<br />

übertragen werden, son<strong>der</strong>n als Aufgabe beim<br />

Land verbleiben.<br />

Im Einzelnen betrifft unsere abweichende<br />

Meinung folgende Aufgabenbereiche:<br />

17 / 18: Aufsicht über unterstützende Wohnformen<br />

/ Anerkennung niedrigschwelliger<br />

Betreuungsangebote nach § 45 SGB XI<br />

Im Gegensatz zur Mehrheit <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>smitglie<strong>der</strong><br />

halten wir die Aufsichtstätigkeit<br />

durch das Ministerium weiterhin für notwendig,<br />

um die Homogenität erbrachter Leistungen im<br />

landesweiten Vergleich zu kontrollieren und<br />

einheitliche Standards zu sichern. Die staatliche<br />

Aufsichtstätigkeit ist auch notwendig, um zu<br />

enge Verflechtungen zwischen Leistungsträgern<br />

(den Kommunen) und Leistungsanbietern<br />

(Betreiber <strong>der</strong> Wohnungen) zu vermeiden. Durch<br />

die externen Kontrollen können politische und<br />

wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse begrenzt<br />

werden.<br />

19: Erstattung von speziellen Sozialleistungen<br />

Eine Kommunalisierung dieses Aufgabenbereiches<br />

halten wir aufgrund <strong>der</strong> geringen Stellenzahl<br />

nicht für sinnvoll und lehnen diese deshalb<br />

ab. Wir betrachten eine Zersplitterung in Bruchteile<br />

von Stellenanteilen kritisch und erkennen<br />

darin auch keine wirtschaftlichen Vorteile.<br />

24: Denkmalpflege<br />

Um landesweit fachliche Standards zu gewährleisten,<br />

hat sich die <strong>der</strong>zeitige Form <strong>der</strong> Be-<br />

Abweichende Meinungen 125

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