Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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4. Abweichende Meinung <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>smitglie<strong>der</strong><br />
Ursula Nonnemacher und Prof. Dr. Gisela Färber<br />
Son<strong>der</strong>votum zum Themenkomplex Funktionalreform<br />
/ Auf gabenübertragung vom Land<br />
auf die Kommunen <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>smitglie<strong>der</strong><br />
Ursula Nonnemacher (Fraktion Bündnis<br />
90 / Die Grünen) und Prof. Dr. Gisela Färber<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> hat sich intensiv dem<br />
Themenkomplex Funktionalreform gewidmet<br />
und nach einem abgestuften Verfahren 20<br />
Landesaufgaben(bereiche) herausgearbeitet,<br />
die von <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>smitglie<strong>der</strong><br />
zur Kommunalisierung vorgeschlagen<br />
werden.<br />
Die von <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> beschlossenen<br />
„Grundsätze zur Funktionalreform“ sind eine<br />
gute Grundlage für eine zukünftige Reform<br />
<strong>der</strong> Aufgabenverteilung zwischen Land und<br />
Kommunen. Aus unserer Sicht scheidet eine<br />
Übertragung von Aufgaben auf die kommunale<br />
Ebene aber dann aus, wenn sie aus fachlichen,<br />
rechtlichen o<strong>der</strong> ökonomischen Gründen unvertretbar<br />
ist o<strong>der</strong> aus politischen Gründen zu<br />
Entscheidungsdefiziten führen kann.<br />
Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
von Prof. Bogumil in dem „Gutachten zur möglichen<br />
Kommunalisierung von Landesaufgaben“<br />
vom 21.10.2012 werden von uns im Wesentlichen<br />
geteilt.<br />
Aus diesem Grund weichen wir in einigen<br />
Punkten von den Empfehlungen zur Kommunalisierung<br />
von Landesaufgaben, die von <strong>der</strong><br />
Mehrheit <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong> beschlossen wurden,<br />
ab. Aus Gründen <strong>der</strong> Fachlichkeit und <strong>der</strong> Gefahr<br />
<strong>der</strong> wachsenden politischen Beeinflussbarkeit<br />
sollten <strong>der</strong> Natur- und Umweltschutz sowie<br />
<strong>der</strong> Denkmalschutz und spezialisierte Teile <strong>der</strong><br />
Sozialverwaltung nicht vollständig auf die Kreise<br />
übertragen werden, son<strong>der</strong>n als Aufgabe beim<br />
Land verbleiben.<br />
Im Einzelnen betrifft unsere abweichende<br />
Meinung folgende Aufgabenbereiche:<br />
17 / 18: Aufsicht über unterstützende Wohnformen<br />
/ Anerkennung niedrigschwelliger<br />
Betreuungsangebote nach § 45 SGB XI<br />
Im Gegensatz zur Mehrheit <strong>der</strong> <strong>Kommission</strong>smitglie<strong>der</strong><br />
halten wir die Aufsichtstätigkeit<br />
durch das Ministerium weiterhin für notwendig,<br />
um die Homogenität erbrachter Leistungen im<br />
landesweiten Vergleich zu kontrollieren und<br />
einheitliche Standards zu sichern. Die staatliche<br />
Aufsichtstätigkeit ist auch notwendig, um zu<br />
enge Verflechtungen zwischen Leistungsträgern<br />
(den Kommunen) und Leistungsanbietern<br />
(Betreiber <strong>der</strong> Wohnungen) zu vermeiden. Durch<br />
die externen Kontrollen können politische und<br />
wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse begrenzt<br />
werden.<br />
19: Erstattung von speziellen Sozialleistungen<br />
Eine Kommunalisierung dieses Aufgabenbereiches<br />
halten wir aufgrund <strong>der</strong> geringen Stellenzahl<br />
nicht für sinnvoll und lehnen diese deshalb<br />
ab. Wir betrachten eine Zersplitterung in Bruchteile<br />
von Stellenanteilen kritisch und erkennen<br />
darin auch keine wirtschaftlichen Vorteile.<br />
24: Denkmalpflege<br />
Um landesweit fachliche Standards zu gewährleisten,<br />
hat sich die <strong>der</strong>zeitige Form <strong>der</strong> Be-<br />
Abweichende Meinungen 125