Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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und <strong>der</strong> Kommunen (Abschnitt B.7.I) werden<br />
lediglich drei Empfehlungen abgeleitet: (Teil‐)<br />
Entschuldung, auskömmliche Anschubfinanzierung<br />
für den reformbedingten Mehraufwand<br />
und die Sicherung einer aufgabenadäquaten<br />
Finanzausstattung.<br />
Die Entscheidungen bezüglich <strong>der</strong> finanzpolitischen<br />
Folgen <strong>der</strong> Gebiets- und Funktionalreform<br />
sind indes weitreichen<strong>der</strong> und komplexer,<br />
wenn sie nicht gar über den Erfolg o<strong>der</strong> Misserfolg<br />
einer solchen Reform wesentlich mitentscheiden.<br />
Sie können nur dem Gesetzgeber<br />
<strong>der</strong> nächsten Legislatur aufgegeben werden.<br />
Das Finanz- und das Innenministerium sollten<br />
indes schon vor den Wahlen tätig werden und<br />
dem Parlament zumindest eine Agenda-Liste<br />
mit einigen konkreten Konturen für die einzelnen<br />
Themen vorlegen.<br />
Zudem ist darauf zu achten, dass durch die<br />
Reformdebatte nicht Anreize gesetzt werden,<br />
die Haushaltsdisziplin ganz aufzugeben und aus<br />
hochverschuldeten überschuldete Haushalte zu<br />
machen, da man ja die Folgen nicht mehr selbst<br />
„auszubaden“ hat. Insofern erscheint bei allen<br />
Kommunen mit persistenten Kassenkrediten<br />
ein Schuldendeckel erfor<strong>der</strong>lich, damit sich die<br />
Haushaltslage nicht auch noch aus den Anreizwirkungen<br />
<strong>der</strong> geplanten Territorial- und Funktionalreform<br />
heraus weiter verschlechtert.<br />
Auf dem Stand <strong>der</strong> Beratung <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<br />
<strong>Kommission</strong> ergibt sich zudem eine Themenliste<br />
für die finanziellen Folgeentscheidungen <strong>der</strong><br />
Gebiets- und Funktionalreform, die nachstehend<br />
aufgeführt ist:<br />
• Volumen des kommunalen Finanzbedarfs aus<br />
den Aufgabenübertragungen nach strikter<br />
Konnexität:<br />
––<br />
Verfahren <strong>der</strong> Ermittlung des Finanzbedarfs<br />
für die kommunale Ebene,<br />
––<br />
klare und nachvollziehbare Identifizierung<br />
vermuteter Effizienzrenditen vor <strong>der</strong>en Anlastung<br />
auf die „kommunale Familie“.<br />
• Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs<br />
hinsichtlich<br />
––<br />
<strong>der</strong> Finanzausgleichsmasse insgesamt,<br />
––<br />
ihrer Aufteilung auf die Gruppen kommunaler<br />
Gebietskörperschaften (insb. auf die<br />
stark mit dezentralisierten Aufgaben belasteten<br />
Landkreise sowie auf die neue Ebene<br />
<strong>der</strong> Amtsgemeinden und die Ortsgemeinden,<br />
denn die Amtsgemeinden sollten sich<br />
nicht ausschließlich aus Umlagen finanzieren),<br />
––<br />
des kommunalen Finanzbedarfs bei den horizontalen<br />
Finanzbedarfskennzahlen (Hauptansatzstaffel<br />
und Nebenansätze sowie<br />
<strong>der</strong>en vertikale Verteilung auf Gemeinden<br />
und Gemeindeverbände),<br />
––<br />
ggf. <strong>der</strong> Finanzkraftkennzahlen und Normierungshebesätze,<br />
––<br />
<strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Kreisumlage.<br />
• Sanierung überschuldeter und fusionierter<br />
bzw. eingekreister Städte und Gemeinden:<br />
Dies erfor<strong>der</strong>t mehr als eine Teilentschuldung,<br />
son<strong>der</strong>n auch belastbare Sanierungskonzepte.<br />
Zudem sind die Sanierungskonzepte<br />
schon jetzt einzufor<strong>der</strong>n, da für die hochverschuldeten,<br />
möglicherweise sogar überschuldeten<br />
Gemeinden insb. im Fall ihrer angestrebten<br />
Einkreisung nur Anreize bestehen,<br />
ihre Haushaltslage weiter zu verschlechtern.<br />
• vertikale Übertragung von zur Aufgabenerfüllung<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Vermögensgegenständen<br />
vom Land auf die Kommunen (z. B. bei <strong>der</strong><br />
Dezentralisierung <strong>der</strong> Forstverwaltung).<br />
• Vermögensübertragungen zwischen Gemeinden<br />
und Gemeindeverbänden:<br />
––<br />
horizontal bei Neuzuschnitt von Gemeindeund<br />
Kreisgrenzen ggü. den bestehenden<br />
Grenzen (u. a. bei Aufteilung von Gemeinden<br />
und Kreisen),<br />
––<br />
vertikal bei <strong>der</strong> Einkreisung kreisfreier Städte.<br />
• Folgekosten <strong>der</strong> Übertragung von Landespersonal<br />
auf kommunale Gebietskörperschaften<br />
im Zuge <strong>der</strong> Aufgabenübertragung:<br />
––<br />
Quantifizierung <strong>der</strong> Kosten, insb. auch <strong>der</strong><br />
bereits bestehenden Versorgungskosten,<br />
––<br />
rechtlich / institutionelle Lösungen.<br />
Die Schaffung von Amtsgemeinden oberhalb<br />
von Ortsgemeinden verursacht schließlich<br />
auch bundesrechtliche Verän<strong>der</strong>ungserfor<strong>der</strong>nisse<br />
bei den Ertragskompetenzen kommunaler<br />
Abweichende Meinungen 127