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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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und <strong>der</strong> Kommunen (Abschnitt B.7.I) werden<br />

lediglich drei Empfehlungen abgeleitet: (Teil‐)<br />

Entschuldung, auskömmliche Anschubfinanzierung<br />

für den reformbedingten Mehraufwand<br />

und die Sicherung einer aufgabenadäquaten<br />

Finanzausstattung.<br />

Die Entscheidungen bezüglich <strong>der</strong> finanzpolitischen<br />

Folgen <strong>der</strong> Gebiets- und Funktionalreform<br />

sind indes weitreichen<strong>der</strong> und komplexer,<br />

wenn sie nicht gar über den Erfolg o<strong>der</strong> Misserfolg<br />

einer solchen Reform wesentlich mitentscheiden.<br />

Sie können nur dem Gesetzgeber<br />

<strong>der</strong> nächsten Legislatur aufgegeben werden.<br />

Das Finanz- und das Innenministerium sollten<br />

indes schon vor den Wahlen tätig werden und<br />

dem Parlament zumindest eine Agenda-Liste<br />

mit einigen konkreten Konturen für die einzelnen<br />

Themen vorlegen.<br />

Zudem ist darauf zu achten, dass durch die<br />

Reformdebatte nicht Anreize gesetzt werden,<br />

die Haushaltsdisziplin ganz aufzugeben und aus<br />

hochverschuldeten überschuldete Haushalte zu<br />

machen, da man ja die Folgen nicht mehr selbst<br />

„auszubaden“ hat. Insofern erscheint bei allen<br />

Kommunen mit persistenten Kassenkrediten<br />

ein Schuldendeckel erfor<strong>der</strong>lich, damit sich die<br />

Haushaltslage nicht auch noch aus den Anreizwirkungen<br />

<strong>der</strong> geplanten Territorial- und Funktionalreform<br />

heraus weiter verschlechtert.<br />

Auf dem Stand <strong>der</strong> Beratung <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<br />

<strong>Kommission</strong> ergibt sich zudem eine Themenliste<br />

für die finanziellen Folgeentscheidungen <strong>der</strong><br />

Gebiets- und Funktionalreform, die nachstehend<br />

aufgeführt ist:<br />

• Volumen des kommunalen Finanzbedarfs aus<br />

den Aufgabenübertragungen nach strikter<br />

Konnexität:<br />

––<br />

Verfahren <strong>der</strong> Ermittlung des Finanzbedarfs<br />

für die kommunale Ebene,<br />

––<br />

klare und nachvollziehbare Identifizierung<br />

vermuteter Effizienzrenditen vor <strong>der</strong>en Anlastung<br />

auf die „kommunale Familie“.<br />

• Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs<br />

hinsichtlich<br />

––<br />

<strong>der</strong> Finanzausgleichsmasse insgesamt,<br />

––<br />

ihrer Aufteilung auf die Gruppen kommunaler<br />

Gebietskörperschaften (insb. auf die<br />

stark mit dezentralisierten Aufgaben belasteten<br />

Landkreise sowie auf die neue Ebene<br />

<strong>der</strong> Amtsgemeinden und die Ortsgemeinden,<br />

denn die Amtsgemeinden sollten sich<br />

nicht ausschließlich aus Umlagen finanzieren),<br />

––<br />

des kommunalen Finanzbedarfs bei den horizontalen<br />

Finanzbedarfskennzahlen (Hauptansatzstaffel<br />

und Nebenansätze sowie<br />

<strong>der</strong>en vertikale Verteilung auf Gemeinden<br />

und Gemeindeverbände),<br />

––<br />

ggf. <strong>der</strong> Finanzkraftkennzahlen und Normierungshebesätze,<br />

––<br />

<strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Kreisumlage.<br />

• Sanierung überschuldeter und fusionierter<br />

bzw. eingekreister Städte und Gemeinden:<br />

Dies erfor<strong>der</strong>t mehr als eine Teilentschuldung,<br />

son<strong>der</strong>n auch belastbare Sanierungskonzepte.<br />

Zudem sind die Sanierungskonzepte<br />

schon jetzt einzufor<strong>der</strong>n, da für die hochverschuldeten,<br />

möglicherweise sogar überschuldeten<br />

Gemeinden insb. im Fall ihrer angestrebten<br />

Einkreisung nur Anreize bestehen,<br />

ihre Haushaltslage weiter zu verschlechtern.<br />

• vertikale Übertragung von zur Aufgabenerfüllung<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Vermögensgegenständen<br />

vom Land auf die Kommunen (z. B. bei <strong>der</strong><br />

Dezentralisierung <strong>der</strong> Forstverwaltung).<br />

• Vermögensübertragungen zwischen Gemeinden<br />

und Gemeindeverbänden:<br />

––<br />

horizontal bei Neuzuschnitt von Gemeindeund<br />

Kreisgrenzen ggü. den bestehenden<br />

Grenzen (u. a. bei Aufteilung von Gemeinden<br />

und Kreisen),<br />

––<br />

vertikal bei <strong>der</strong> Einkreisung kreisfreier Städte.<br />

• Folgekosten <strong>der</strong> Übertragung von Landespersonal<br />

auf kommunale Gebietskörperschaften<br />

im Zuge <strong>der</strong> Aufgabenübertragung:<br />

––<br />

Quantifizierung <strong>der</strong> Kosten, insb. auch <strong>der</strong><br />

bereits bestehenden Versorgungskosten,<br />

––<br />

rechtlich / institutionelle Lösungen.<br />

Die Schaffung von Amtsgemeinden oberhalb<br />

von Ortsgemeinden verursacht schließlich<br />

auch bundesrechtliche Verän<strong>der</strong>ungserfor<strong>der</strong>nisse<br />

bei den Ertragskompetenzen kommunaler<br />

Abweichende Meinungen 127

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