Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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4. Teil: Landkreise<br />
Grundlage <strong>der</strong> Empfehlungen zu den Landkreisen<br />
ist folgen<strong>der</strong> Beschluss <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<br />
<strong>Kommission</strong>:<br />
„1. Die Anzahl künftiger Kreise soll sich innerhalb<br />
des Korridors von 7 – 10 Landkreisen<br />
befinden.<br />
2. Bei <strong>der</strong> Bildung neuer Landkreise sollen die<br />
vorhandenen Kreisgrenzen grundsätzlich<br />
beachtet werden. Ausnahmen sollten bspw.<br />
bei <strong>der</strong> Möglichkeit zur Schaffung zusammenhängen<strong>der</strong><br />
Gebiete mit bestimmter<br />
historischer/ landsmännischer Verbundenheit<br />
o<strong>der</strong> bei dem (freiwilligen) Zusammenschluss<br />
(als Einheitsgemeinde o<strong>der</strong> Amtsgemeinde)<br />
von Ämtern und Gemeinden<br />
entlang <strong>der</strong> alten Kreisgrenzen möglich sein.<br />
3. Der Kreissitz eines neuen Landkreises<br />
soll durch den Gesetzgeber festgelegt<br />
werden.“ 117<br />
I. Ausgangslage<br />
Mit dem Kreisneuglie<strong>der</strong>ungsgesetz vom<br />
24. Dezember 1992 wurden aus vormals 38<br />
Kreisen und sechs kreisfreien Städten 14 Landkreise<br />
und vier kreisfreie Städte gebildet. 118<br />
Wichtigstes Ziel <strong>der</strong> Kreisgebietsreform war<br />
es, ausweislich <strong>der</strong> Begründung zum Kreisneuglie<strong>der</strong>ungsgesetz,<br />
den Kreisen eine zur<br />
Erfüllung ihrer Aufgaben hinreichende Leis-<br />
117<br />
Beschluss <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> vom 17.06.2013, in:<br />
P-EK2 5/23 vom 17.06.2013.<br />
118<br />
Siehe auch die Ausführungen zur Kreisreform im Kapitel<br />
B.1.III.2.<br />
tungsfähigkeit, d. h. finanzielle Leistungskraft<br />
und Verwaltungskraft, zu sichern 119 . Je<strong>der</strong> Kreis<br />
müsse so zugeschnitten sein, dass er einen<br />
wirtschaftlichen und effektiven Einsatz <strong>der</strong><br />
Verwaltungsmittel ermöglicht. Um dies zu erreichen,<br />
dürfe eine gewisse Mindesteinwohnerzahl<br />
nicht unterschritten werden. Nach den damals<br />
vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen<br />
und Erfahrungen <strong>der</strong> kommunalen Gebietsreformen<br />
sollte die Einwohnermindestgröße bei etwa<br />
150.000 pro Landkreis liegen. In dünn besiedelten<br />
Gebieten sollte eine Einwohnerzahl von<br />
120.000 pro Landkreis möglichst nicht unterschritten<br />
werden.<br />
Im Ergebnis sind 14 Landkreise entstanden,<br />
von denen acht (Sektoral‐) Landkreise – wie<br />
Tortenstücke – unmittelbar um Berlin herum<br />
liegen. Mit 1.217 km ist <strong>der</strong> Landkreis Oberspreewald-Lausitz<br />
<strong>der</strong> flächenmäßig kleinste<br />
<strong>der</strong> heutigen Landkreise. Mit 3.058 km ist <strong>der</strong><br />
Landkreis Uckermark nicht nur größter Landkreis<br />
Brandenburgs, son<strong>der</strong>n auch größer als<br />
das Saarland (2.569,69 km). Er zählt zugleich<br />
zu den größten Landkreisen in <strong>der</strong> Bundesrepublik.<br />
Flächenmäßig größer sind lediglich noch<br />
die im Rahmen <strong>der</strong> letzten Kreisgebietsreform<br />
(2011) in Mecklenburg-Vorpommern entstandenen<br />
Landkreise Vorpommern-Rügen (3.188 km),<br />
Rostock (3.421 km), Vorpommern-Greifswald<br />
(3.927 km), Ludwigslust-Parchim (4.752 km)<br />
und Mecklenburgische Seenplatte (5.468 km).<br />
Zwischen den <strong>der</strong>zeitigen Landkreisen<br />
besteht – z. T. auch unter Einbeziehung kreis-<br />
119<br />
Drucksache 1/1259.<br />
Bericht 67