Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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gutachterlichen Feststellungen eine Kommunalisierung<br />
von Landesaufgaben nur in geringem<br />
Maße möglich. Auch geht die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
davon aus, dass eine solche Reform im<br />
Hinblick auf den demografischen Wandel nicht<br />
nachhaltig wäre und weitere Reformen nach<br />
sich zöge.<br />
Für eine Größenordnung um fünf Landkreise<br />
spricht, dass eine nahezu vollständige<br />
Übertragung aller Vollzugsaufgaben auf die<br />
Landkreise ermöglicht würde. Auch könnten die<br />
Landkreise in erheblichem Umfang Ausgleichsund<br />
Ergänzungsfunktionen wahrnehmen. Der<br />
Zuschnitt könnten so gewählt werden, dass die<br />
neuen Landkreise sich von Berlin ausgehend<br />
bis in den weiteren Metropolenraum erstrecken.<br />
Die Schaffung zusammenhängen<strong>der</strong> Gebilde<br />
mit gemeinsamer historischer o<strong>der</strong> landsmannschaftlicher<br />
Verbundenheit wäre möglich. Aus<br />
Sicht <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> wäre auch eine<br />
Reduzierung <strong>der</strong> Landkreise auf fünf im Hinblick<br />
auf die weitere demografische Entwicklung in<br />
Brandenburg am nachhaltigsten. Es würden<br />
indes die größten Landkreise in Deutschland<br />
entstehen, die von ihren Ausmaßen her die<br />
Landkreise, die nach <strong>der</strong> letzten Kreisgebietsreform<br />
in Mecklenburg-Vorpommern entstanden<br />
sind, noch überträfen. Vor diesem Hintergrund<br />
bestehen verfassungsrechtliche Risiken, die<br />
sich u. a. auf die Ausübung des kreiskommunalen<br />
Ehrenamtes und die bürgerschaftliche<br />
Partizipation beziehen. Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
bezweifelt, ob Landrätinnen und Landräte<br />
und Kreistage tatsächlich noch in <strong>der</strong> Lage<br />
wären, ihren kommunalpolitischen Funktionen<br />
voll gerecht zu werden. Die Gestaltungskraft<br />
<strong>der</strong> Landrätinnen und Landräte würde als<br />
Hauptverwaltungsbeamte flächenmäßig großer<br />
Verwaltungseinheiten, die bei <strong>der</strong> Ausübung<br />
von Selbstverwaltungsaufgaben lediglich einer<br />
reinen Rechtskontrolle durch das Land unterliegen,<br />
erheblich wachsen. Außerdem könnte<br />
ein Teil <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Kreisneuglie<strong>der</strong>ung verbundenen<br />
Synergieeffekte aufgrund <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong><br />
flächenmäßigen Ausdehnung wie<strong>der</strong> verloren<br />
gehen (z. B. durch das Vorhalten von Außenstellen).<br />
Im Ergebnis hält die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
die Bildung von nur fünf neuen Landkreisen auf-<br />
grund <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Fläche politisch für nicht<br />
mehr vermittelbar.<br />
Für das Szenario „acht Landkreise“ spricht<br />
nach Ansicht <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> schließlich<br />
entscheidend <strong>der</strong> Umstand, dass wesentliche<br />
Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> Landesverwaltung<br />
auf die neuen Landkreise übertragen werden<br />
könnten. Erfolgen diese Aufgabenübertragungen<br />
nach den Vorstellungen <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<br />
<strong>Kommission</strong> soweit wie möglich als Selbstverwaltungsaufgaben<br />
(anstatt als Pflichtaufgaben<br />
zur Erfüllung nach Weisung), so hätten die<br />
Landkreise, die nur einer Rechtsaufsicht durch<br />
das Land unterliegen, durch eine Befassung<br />
des Kreistages als beschließendes Organ substantiell<br />
gewonnen. Was die Kreisgrößen und<br />
die für 2030 prognostizierte Einwohnerzahlen<br />
anbelangt, entsprächen diese den im Bundesvergleich<br />
üblichen Größenordnungen. Der<br />
Umsetzungsaufwand wäre vertretbar. Es wäre<br />
mit erheblichen Synergien zu rechnen.<br />
Im Ergebnis empfiehlt die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
dem <strong>Landtag</strong> mit Blick auf mögliche<br />
Aufgabenübertragungen sowie im Hinblick auf<br />
die Nachhaltigkeit von Strukturreformen die<br />
Anzahl <strong>der</strong> zukünftigen Landkreise zu reduzieren,<br />
wobei sich die genaue Zahl innerhalb eines<br />
Korridors von sieben bis zehn Landkreisen<br />
bewegen soll.<br />
Auf einen konkreten Flächenfaktor (Zielgröße<br />
für neue Landkreise) hat sich die <strong>Enquete</strong>-<br />
<strong>Kommission</strong> nicht verständigt. Hintergrund<br />
hierfür ist die Erkenntnis, dass eine „optimale<br />
Betriebsgröße“ für Landkreise wissenschaftlich<br />
nicht nachweisbar ist. Der Gesetzgeber darf<br />
zwar keine Landkreise schaffen, die wegen<br />
ihrer Größe den überörtlichen, die Gemeindeebene<br />
ergänzenden Selbstverwaltungsaufgaben<br />
nicht mehr gerecht werden können. Wann<br />
diese Grenze überschritten ist, ist aber we<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Landesverfassung noch wissenschaftlicher<br />
Forschung zu entnehmen, sie lässt sich<br />
auch nicht durch abstrakte Festlegung von<br />
Flächenobergrenzen bestimmen. Im Übrigen<br />
erwächst den Landkreisen Verwaltungsaufwand<br />
nur nachrangig aus <strong>der</strong> Fläche, in erster Linie<br />
jedoch aus den Fallzahlen, die maßgeblich von<br />
<strong>der</strong> Bevölkerungszahl abhängen. Einwohner-<br />
Bericht 71