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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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gutachterlichen Feststellungen eine Kommunalisierung<br />

von Landesaufgaben nur in geringem<br />

Maße möglich. Auch geht die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

davon aus, dass eine solche Reform im<br />

Hinblick auf den demografischen Wandel nicht<br />

nachhaltig wäre und weitere Reformen nach<br />

sich zöge.<br />

Für eine Größenordnung um fünf Landkreise<br />

spricht, dass eine nahezu vollständige<br />

Übertragung aller Vollzugsaufgaben auf die<br />

Landkreise ermöglicht würde. Auch könnten die<br />

Landkreise in erheblichem Umfang Ausgleichsund<br />

Ergänzungsfunktionen wahrnehmen. Der<br />

Zuschnitt könnten so gewählt werden, dass die<br />

neuen Landkreise sich von Berlin ausgehend<br />

bis in den weiteren Metropolenraum erstrecken.<br />

Die Schaffung zusammenhängen<strong>der</strong> Gebilde<br />

mit gemeinsamer historischer o<strong>der</strong> landsmannschaftlicher<br />

Verbundenheit wäre möglich. Aus<br />

Sicht <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> wäre auch eine<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Landkreise auf fünf im Hinblick<br />

auf die weitere demografische Entwicklung in<br />

Brandenburg am nachhaltigsten. Es würden<br />

indes die größten Landkreise in Deutschland<br />

entstehen, die von ihren Ausmaßen her die<br />

Landkreise, die nach <strong>der</strong> letzten Kreisgebietsreform<br />

in Mecklenburg-Vorpommern entstanden<br />

sind, noch überträfen. Vor diesem Hintergrund<br />

bestehen verfassungsrechtliche Risiken, die<br />

sich u. a. auf die Ausübung des kreiskommunalen<br />

Ehrenamtes und die bürgerschaftliche<br />

Partizipation beziehen. Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

bezweifelt, ob Landrätinnen und Landräte<br />

und Kreistage tatsächlich noch in <strong>der</strong> Lage<br />

wären, ihren kommunalpolitischen Funktionen<br />

voll gerecht zu werden. Die Gestaltungskraft<br />

<strong>der</strong> Landrätinnen und Landräte würde als<br />

Hauptverwaltungsbeamte flächenmäßig großer<br />

Verwaltungseinheiten, die bei <strong>der</strong> Ausübung<br />

von Selbstverwaltungsaufgaben lediglich einer<br />

reinen Rechtskontrolle durch das Land unterliegen,<br />

erheblich wachsen. Außerdem könnte<br />

ein Teil <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Kreisneuglie<strong>der</strong>ung verbundenen<br />

Synergieeffekte aufgrund <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong><br />

flächenmäßigen Ausdehnung wie<strong>der</strong> verloren<br />

gehen (z. B. durch das Vorhalten von Außenstellen).<br />

Im Ergebnis hält die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

die Bildung von nur fünf neuen Landkreisen auf-<br />

grund <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Fläche politisch für nicht<br />

mehr vermittelbar.<br />

Für das Szenario „acht Landkreise“ spricht<br />

nach Ansicht <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> schließlich<br />

entscheidend <strong>der</strong> Umstand, dass wesentliche<br />

Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> Landesverwaltung<br />

auf die neuen Landkreise übertragen werden<br />

könnten. Erfolgen diese Aufgabenübertragungen<br />

nach den Vorstellungen <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<br />

<strong>Kommission</strong> soweit wie möglich als Selbstverwaltungsaufgaben<br />

(anstatt als Pflichtaufgaben<br />

zur Erfüllung nach Weisung), so hätten die<br />

Landkreise, die nur einer Rechtsaufsicht durch<br />

das Land unterliegen, durch eine Befassung<br />

des Kreistages als beschließendes Organ substantiell<br />

gewonnen. Was die Kreisgrößen und<br />

die für 2030 prognostizierte Einwohnerzahlen<br />

anbelangt, entsprächen diese den im Bundesvergleich<br />

üblichen Größenordnungen. Der<br />

Umsetzungsaufwand wäre vertretbar. Es wäre<br />

mit erheblichen Synergien zu rechnen.<br />

Im Ergebnis empfiehlt die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

dem <strong>Landtag</strong> mit Blick auf mögliche<br />

Aufgabenübertragungen sowie im Hinblick auf<br />

die Nachhaltigkeit von Strukturreformen die<br />

Anzahl <strong>der</strong> zukünftigen Landkreise zu reduzieren,<br />

wobei sich die genaue Zahl innerhalb eines<br />

Korridors von sieben bis zehn Landkreisen<br />

bewegen soll.<br />

Auf einen konkreten Flächenfaktor (Zielgröße<br />

für neue Landkreise) hat sich die <strong>Enquete</strong>-<br />

<strong>Kommission</strong> nicht verständigt. Hintergrund<br />

hierfür ist die Erkenntnis, dass eine „optimale<br />

Betriebsgröße“ für Landkreise wissenschaftlich<br />

nicht nachweisbar ist. Der Gesetzgeber darf<br />

zwar keine Landkreise schaffen, die wegen<br />

ihrer Größe den überörtlichen, die Gemeindeebene<br />

ergänzenden Selbstverwaltungsaufgaben<br />

nicht mehr gerecht werden können. Wann<br />

diese Grenze überschritten ist, ist aber we<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Landesverfassung noch wissenschaftlicher<br />

Forschung zu entnehmen, sie lässt sich<br />

auch nicht durch abstrakte Festlegung von<br />

Flächenobergrenzen bestimmen. Im Übrigen<br />

erwächst den Landkreisen Verwaltungsaufwand<br />

nur nachrangig aus <strong>der</strong> Fläche, in erster Linie<br />

jedoch aus den Fallzahlen, die maßgeblich von<br />

<strong>der</strong> Bevölkerungszahl abhängen. Einwohner-<br />

Bericht 71

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