27.04.2014 Aufrufe

Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Soweit ersichtlich, spielen sich Konsolidierungsanstrengungen<br />

<strong>der</strong> Landkreise und kreisfreien<br />

Städte im Bereich <strong>der</strong> Sachinvestitionen<br />

ab: So sind die Ausgaben allein <strong>der</strong> Landkreise<br />

für Sachinvestitionen im Jahr 2012 gegenüber<br />

dem Vorjahr um 16,5 Prozent zurückgegangen.<br />

Um eine bessere Einschätzung zu den<br />

künftigen Kommunalfinanzen vornehmen zu<br />

können, hat die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> die<br />

Landesregierung gebeten, auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

des Haushaltsplanentwurfs 2013 / 2014 und <strong>der</strong><br />

beschlossenen Finanzplanung 2012 bis 2016<br />

eine Projektion des Landeshaushalts bis 2020<br />

vorzulegen. Angesichts <strong>der</strong> dort prognostizierten<br />

Entwicklung, nach <strong>der</strong> die Mehrzahl <strong>der</strong> Gemeinden<br />

(fast 88 Prozent) je nach geografischer<br />

Lage angesichts <strong>der</strong> insgesamt abnehmenden<br />

Finanzausgleichsmasse mit sinkenden Schlüsselzuweisungen<br />

rechnen muss (siehe auch<br />

Kapitel B.1.II.2.a)), hält die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

eine (auch) auf Effizienzgewinne gerichtete Reform<br />

<strong>der</strong> Kommunal(verwaltungs)strukturen aus<br />

finanzpolitischen Gründen für erfor<strong>der</strong>lich. Es ist<br />

nicht realistisch, dass die gemeindliche Verwaltungskraft<br />

erhalten bleibt o<strong>der</strong> gestärkt wird,<br />

wenn diesen künftig (mit weniger als 10.000<br />

EW) bis zu 22 Prozent weniger Schlüsselzuweisungen<br />

zur Verfügung stehen. Negative Folgewirkungen<br />

für die Finanzierung <strong>der</strong> Landkreise<br />

und auf <strong>der</strong>en Verwaltungskraft sind bei Fortführung<br />

<strong>der</strong> gegenwärtigen Strukturen ebenfalls<br />

sicher absehbar.<br />

II. Reform-Anschubfinanzierung<br />

Die Erwartung, durch eine kommunale Gebietsreform<br />

die Finanzlage <strong>der</strong> Landkreise und<br />

kreisfreien Städte dauerhaft zu konsolidieren,<br />

wird sich nicht erfüllen. Denn dies würde nicht<br />

nur voraussetzen, dass die aufgelaufenen Altfehlbeträge<br />

abgebaut würden, son<strong>der</strong>n dass mit<br />

einer Gebietsreform auch den Ursachen für die<br />

Finanzlage wirksam begegnet würde.<br />

Damit würde eine Gebietsreform zunächst<br />

eine „Fusionsrendite“ erfor<strong>der</strong>n, die den zügigen<br />

Abbau <strong>der</strong> aufgelaufenen Altfehlbeträge –<br />

allein die Kassenkredite <strong>der</strong> brandenburgischen<br />

Landkreise und kreisfreien Städte beliefen<br />

sich zum 31. Dezember 2012 auf 617,9 Mio.<br />

Euro – ermöglichen und zusätzlich den Aufbau<br />

neuer Fehlbeträge verzichtbar machen würde.<br />

Betrachtet man jedoch die dargestellte Hauptursache<br />

für die gegenwärtige Finanzlage so<br />

wird deutlich, dass die Ausgabenverpflichtungen<br />

im Sozial- und Jugendhilfebereich durch<br />

die Fusion von Verwaltungen allenfalls marginal<br />

berührt sein werden. Denn die Zahl <strong>der</strong> Leistungsempfänger<br />

sowie die Ausgestaltung des<br />

Leistungsanspruchs sind letztlich unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Gebietskulisse <strong>der</strong> zuständigen Verwaltungsträger.<br />

Die hierfür maßgeblichen Faktoren<br />

bestimmen sich vielmehr nach <strong>der</strong> sozialen<br />

und wirtschaftlichen Lage <strong>der</strong> Menschen in<br />

Brandenburg sowie nach <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong><br />

Leistungsansprüche durch Gesetzgebung und<br />

Rechtsprechung.<br />

Hinzu kommt, dass die Umsetzung einer<br />

kommunalen Gebietsreform zunächst zusätzliche<br />

Investitionen erfor<strong>der</strong>t, um die technische<br />

Infrastruktur <strong>der</strong> Administration an die neuen<br />

Gegebenheiten anzupassen. Darüber hinaus<br />

kann sich die Notwendigkeit ergeben, personalwirtschaftliche<br />

Maßnahmen durch Trennungsgeldzahlungen,<br />

Fahrtkostenerstattungen o<strong>der</strong><br />

ähnliches zu flankieren.<br />

Eine kommunale Gebietsreform verursacht<br />

damit nicht unerhebliche Anlaufkosten, die<br />

Berücksichtigung finden müssen.<br />

In den Beratungen <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

sind zwei Reformmodelle einer eingehenden<br />

Betrachtung unterzogen worden. Es handelt<br />

sich hierbei um die Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern<br />

aus dem Jahr 2011 und die<br />

Kreisreform in Sachsen aus dem Jahr 2007. In<br />

Mecklenburg-Vorpommern hat man auf eine<br />

Entschuldung <strong>der</strong> Reformbeteiligten gänzlich<br />

verzichtet und für jeden neuen Landkreis eine<br />

Anschubfinanzierung i.H.v. 2 Mio. Euro bereitgestellt.<br />

167<br />

Die Bilanz <strong>der</strong> dortigen Kreisreform stellt<br />

sich unter dem Finanzaspekt wie folgt dar: Vor<br />

<strong>der</strong> Kreisgebietsreform wiesen fünf <strong>der</strong> damals<br />

zwölf Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern<br />

einen ausgeglichenen Haushalt auf. 168 Nach <strong>der</strong><br />

167<br />

Schrö<strong>der</strong>, P-EK2 5/12 vom 01.06.2012, S. 17/18.<br />

168<br />

Schrö<strong>der</strong>, Ebd., S. 15/16.<br />

96 Bericht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!