Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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Soweit ersichtlich, spielen sich Konsolidierungsanstrengungen<br />
<strong>der</strong> Landkreise und kreisfreien<br />
Städte im Bereich <strong>der</strong> Sachinvestitionen<br />
ab: So sind die Ausgaben allein <strong>der</strong> Landkreise<br />
für Sachinvestitionen im Jahr 2012 gegenüber<br />
dem Vorjahr um 16,5 Prozent zurückgegangen.<br />
Um eine bessere Einschätzung zu den<br />
künftigen Kommunalfinanzen vornehmen zu<br />
können, hat die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> die<br />
Landesregierung gebeten, auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
des Haushaltsplanentwurfs 2013 / 2014 und <strong>der</strong><br />
beschlossenen Finanzplanung 2012 bis 2016<br />
eine Projektion des Landeshaushalts bis 2020<br />
vorzulegen. Angesichts <strong>der</strong> dort prognostizierten<br />
Entwicklung, nach <strong>der</strong> die Mehrzahl <strong>der</strong> Gemeinden<br />
(fast 88 Prozent) je nach geografischer<br />
Lage angesichts <strong>der</strong> insgesamt abnehmenden<br />
Finanzausgleichsmasse mit sinkenden Schlüsselzuweisungen<br />
rechnen muss (siehe auch<br />
Kapitel B.1.II.2.a)), hält die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
eine (auch) auf Effizienzgewinne gerichtete Reform<br />
<strong>der</strong> Kommunal(verwaltungs)strukturen aus<br />
finanzpolitischen Gründen für erfor<strong>der</strong>lich. Es ist<br />
nicht realistisch, dass die gemeindliche Verwaltungskraft<br />
erhalten bleibt o<strong>der</strong> gestärkt wird,<br />
wenn diesen künftig (mit weniger als 10.000<br />
EW) bis zu 22 Prozent weniger Schlüsselzuweisungen<br />
zur Verfügung stehen. Negative Folgewirkungen<br />
für die Finanzierung <strong>der</strong> Landkreise<br />
und auf <strong>der</strong>en Verwaltungskraft sind bei Fortführung<br />
<strong>der</strong> gegenwärtigen Strukturen ebenfalls<br />
sicher absehbar.<br />
II. Reform-Anschubfinanzierung<br />
Die Erwartung, durch eine kommunale Gebietsreform<br />
die Finanzlage <strong>der</strong> Landkreise und<br />
kreisfreien Städte dauerhaft zu konsolidieren,<br />
wird sich nicht erfüllen. Denn dies würde nicht<br />
nur voraussetzen, dass die aufgelaufenen Altfehlbeträge<br />
abgebaut würden, son<strong>der</strong>n dass mit<br />
einer Gebietsreform auch den Ursachen für die<br />
Finanzlage wirksam begegnet würde.<br />
Damit würde eine Gebietsreform zunächst<br />
eine „Fusionsrendite“ erfor<strong>der</strong>n, die den zügigen<br />
Abbau <strong>der</strong> aufgelaufenen Altfehlbeträge –<br />
allein die Kassenkredite <strong>der</strong> brandenburgischen<br />
Landkreise und kreisfreien Städte beliefen<br />
sich zum 31. Dezember 2012 auf 617,9 Mio.<br />
Euro – ermöglichen und zusätzlich den Aufbau<br />
neuer Fehlbeträge verzichtbar machen würde.<br />
Betrachtet man jedoch die dargestellte Hauptursache<br />
für die gegenwärtige Finanzlage so<br />
wird deutlich, dass die Ausgabenverpflichtungen<br />
im Sozial- und Jugendhilfebereich durch<br />
die Fusion von Verwaltungen allenfalls marginal<br />
berührt sein werden. Denn die Zahl <strong>der</strong> Leistungsempfänger<br />
sowie die Ausgestaltung des<br />
Leistungsanspruchs sind letztlich unabhängig<br />
von <strong>der</strong> Gebietskulisse <strong>der</strong> zuständigen Verwaltungsträger.<br />
Die hierfür maßgeblichen Faktoren<br />
bestimmen sich vielmehr nach <strong>der</strong> sozialen<br />
und wirtschaftlichen Lage <strong>der</strong> Menschen in<br />
Brandenburg sowie nach <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong><br />
Leistungsansprüche durch Gesetzgebung und<br />
Rechtsprechung.<br />
Hinzu kommt, dass die Umsetzung einer<br />
kommunalen Gebietsreform zunächst zusätzliche<br />
Investitionen erfor<strong>der</strong>t, um die technische<br />
Infrastruktur <strong>der</strong> Administration an die neuen<br />
Gegebenheiten anzupassen. Darüber hinaus<br />
kann sich die Notwendigkeit ergeben, personalwirtschaftliche<br />
Maßnahmen durch Trennungsgeldzahlungen,<br />
Fahrtkostenerstattungen o<strong>der</strong><br />
ähnliches zu flankieren.<br />
Eine kommunale Gebietsreform verursacht<br />
damit nicht unerhebliche Anlaufkosten, die<br />
Berücksichtigung finden müssen.<br />
In den Beratungen <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
sind zwei Reformmodelle einer eingehenden<br />
Betrachtung unterzogen worden. Es handelt<br />
sich hierbei um die Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern<br />
aus dem Jahr 2011 und die<br />
Kreisreform in Sachsen aus dem Jahr 2007. In<br />
Mecklenburg-Vorpommern hat man auf eine<br />
Entschuldung <strong>der</strong> Reformbeteiligten gänzlich<br />
verzichtet und für jeden neuen Landkreis eine<br />
Anschubfinanzierung i.H.v. 2 Mio. Euro bereitgestellt.<br />
167<br />
Die Bilanz <strong>der</strong> dortigen Kreisreform stellt<br />
sich unter dem Finanzaspekt wie folgt dar: Vor<br />
<strong>der</strong> Kreisgebietsreform wiesen fünf <strong>der</strong> damals<br />
zwölf Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern<br />
einen ausgeglichenen Haushalt auf. 168 Nach <strong>der</strong><br />
167<br />
Schrö<strong>der</strong>, P-EK2 5/12 vom 01.06.2012, S. 17/18.<br />
168<br />
Schrö<strong>der</strong>, Ebd., S. 15/16.<br />
96 Bericht